Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe stoppt erneut Verkauf von Energiesparlampen mit zu hohen Quecksilberwerten
Erneut hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) bei Laboranalysen von Energiesparlampen zu hohe Quecksilberwerte festgestellt. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation forderte die verantwortlichen Unternehmen auf, den Verkauf einzustellen. Betroffen sind Lampen der Marken MyLight transmedia, Siena Home und Brilliant. Letztere wurden auch von der Hornbach-Baumarkt AG vertrieben, welche die Lampen laut Pressemeldung vom 26.6.2012 aufgrund einer Abmahnung der DUH aus dem Verkauf nahm. Für zwei der drei abgemahnten Lampenproduzenten läuft die Frist zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung in dieser Woche ab. Der dritte Hersteller hatte die Antwortfrist kommentarlos verstreichen lassen, weshalb die DUH rechtliche Schritte einleitete.
„Nach wie vor versuchen manche Hersteller den schnellen Euro mit Energiesparlampen zu machen, die einen viel zu hohen Quecksilbergehalt haben“, kritisiert Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer. „Dadurch gerät eine effiziente Technologie in Verruf, die zum Klimaschutz beiträgt. Dass sich der Handel dabei seiner Verantwortung entziehen möchte, ist völlig inakzeptabel.“ Äußerungen wie die der Baumarktkette Hornbach, nach der nur die Hersteller für die Einhaltung der Quecksilberwerte verantwortlich seien, bezeichnete Resch als unverständlich. Wer Energiesparlampen vertreibe, müsse auch darauf achten, dass diese den gesetzlichen Regelungen entsprechen.
Energiesparlampen beinhalten technisch bedingt kleine Mengen Quecksilber, das nur im Fall eines Bruchs freigesetzt wird. Im Normalbetrieb sind die Lampen ungiftig. Der Grenzwert für Quecksilber in Energiesparlampen wurde zum 1. Januar 2012 europaweit von fünf auf 3,5 Milligramm gesenkt. Seit September 2010 müssen Hersteller auf der Verpackung zudem angeben, wie viel Quecksilber in den Energiesparlampen enthalten ist. „Der Verkauf von Energiesparlampen, welche die geltenden Quecksilberwerte überschreiten, muss unverzüglich gestoppt werden“, fordert Resch und kritisiert erneut auch die staatlichen Behörden für ihre mangelnde Kontrolle und fehlende Sanktionierung bei Überschreitungen.
„Unternehmen, die mit ihren Produkten ihre eigenen Kunden in Gefahr bringen, müssen mit harten rechtlichen Konsequenzen rechnen. Sollten Unternehmen nicht freiwillig einlenken, werden wir für diese Konsequenzen sorgen“, erklärt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt.
Hintergrund:
Die DUH hat im Rahmen Ihrer Untersuchung Energiesparlampen von drei Marken getestet und dabei erhebliche Überschreitungen des Quecksilbergehalts festgestellt.
Von drei untersuchten Lampen der Transmedia Kabelverbindungen GmbH mit der Bezeichnung My light transmedia GmbH E27 26W 220-240V 3U LE 1-26 CL enthielt eine Quecksilber in Höhe von 17,4 mg Hg, eine weitere in Höhe von 16,3 mg Hg und eine dritte in Höhe von 27,5 mg Hg.
Eine von drei geprüften Lampen der H. Gautzsch Zentrale Dienste GmbH & Co. KG mit der Bezeichnung SIENA Home ESL E27 25W Art.-Nr.: 102738 enthielt Quecksilber in Höhe von 8,2 mg Hg.
Jeweils eine von drei untersuchten Lampen der Brilliant AG mit der Bezeichnung Brilliant E14 13W 220-240V Red color 90659A01 enthielt Quecksilber in Höhe von 13,0 mg Hg, jeweils eine Lampe der Marke Brilliant PL 11W 6400K 220-240V 1140 enthielt Quecksilber in Höhe von 7,8 mg Hg.
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstraße 15, 10719 Berlin, Tel. 030 88472-80, Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com
Daniel Eckold, Pressesprecher, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 550 17 009, E-Mail: eckold@duh.de