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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe stellt stark erhöhte Stickoxid- Emissionen bei einem getesteten Mercedes C 200 CDI fest

Berlin, Mittwoch, 16.12.2015 Dateien: 6

DUH veröffentlicht Ergebnisse von Abgasmessungen an einem Euro 5 Diesel-Pkw der Daimler AG sowie ihr vorliegende Messprotokolle eines BMW 320d und eines VW Passat 2.0 TDI Blue Motion – DUH wirft Bundesverkehrsminister Dobrindt vor, die Aufklärung des Diesel-Abgasskandals zu behindern

© DUH
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Die Abgasprüfstelle der Berner Fachhochschule in der Schweiz hat im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Stickoxid (NOx)-Emissionen eines Mercedes C 200 CDI (Euro 5, EZ 2011, 66.560 km Laufleistung) untersucht. Dabei hielt das Fahrzeug die NOx-Grenzwerte mit 149 mg NOx/km ein, wenn das Fahrzeug am Vortag entsprechend konditioniert wurde. Zwei weitere NEFZ-Zyklen mit warmem Motor ergaben hingegen mehr als doppelt so hohe Werte mit 337 und 352 mg NOx/km. Um dieses ungewöhnliche Verhalten näher zu analysieren, wurden schließlich zwei NEFZ-Zyklen (kalt/warm) unmittelbar hintereinander durchgeführt. Die Messungen zeigten während der Dauer des ersten NEFZ (kalt) ein regelkonformes Emissionsverhalten. Bei der unmittelbaren Wiederholung des NEFZ stiegen die kumulierten NOx-Emissionen erneut um mehr als das Doppelte an. Mängel des getesteten Fahrzeugs sind nicht bekannt.

Die festgestellten Abweichungen zeigen ähnliche Abweichungen wie die Straßenmessungen der frontal21-Redaktion in der Sendung vom 15.12.2015 (ly.zdf.de/6mXY/). Die entsprechende Pressemitteilung des ZDF finden Sie hier.

„Es ist für die Deutsche Umwelthilfe nicht akzeptabel, wenn die Stickoxid-Emissionen von Diesel-Pkw bei geringfügig geänderten Rahmenbedingungen im Labor oder gar beim Nachfahren des Prüfzyklus auf der Straße stark ansteigen. Nach neuesten Berechnungen der EU sterben jedes Jahr über 10.000 Menschen in Deutschland vorzeitig an den Folgen des Dieselgiftes NO2. Erneut werden wir versuchen, durch die Übermittlung der Prüfprotokolle die zuständigen Bundesbehörden zu einer herstellerunabhängigen Überprüfung zu bewegen“
, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Erneut haben betroffene Autohersteller der DUH bereits vor der Veröffentlichung ihrer Prüfergebnisse mit juristischen Schritten gedroht. Daimler forderte sogar die DUH über ihren Anwalt Schertz dazu auf, das entsprechende Schreiben mit der Androhung juristischer Schritte nicht zu veröffentlichen. Das Anwaltsschreiben von BMW vom 15.12.2015 finden Sie am Ende dieser Seite.

„Ich bin der Meinung, dass das heutige Zulassungsverfahren nicht funktioniert“, so der international tätige Verkehrsexperte Axel Friedrich. „Wir brauchen die Überprüfung der Einhaltung der Abgasvorschriften auf der Straße mit portablen Messsystemen (PEMS). Laborgrenzwerte sind völlig überflüssig, nur das Emissionsverhalten im realen Leben zählt.“

Die DUH hat am 23. Oktober 2015 Messungen eines Opel Zafira 1.6 CDTi (Frontantrieb, Laufleistung 6.000 km, Euro 6b) veröffentlicht. Die von der DUH an die Adam Opel AG gerichteten Fragen zum Zustandekommen der bis zu 17-fachen Überschreitungen des NOx-Grenzwertes bzw. Übermittlung angeblich entlastender Opel-Eigenmessungen beantwortet das Unternehmen bis heute nicht. In der Zwischenzeit fanden unterschiedliche Nachmessungen mit verschiedenen weiteren Opel Zafira Fahrzeugen statt, veranlasst unter anderem durch BBC London, des ARD Magazins Monitor gemeinsam mit der DUH sowie zusätzliche eigene Messungen der DUH in der Schweiz und in einem Messlabor in Prag. Unter anderem bei einer Variierung der Vorkonditionierung wurden wiederholt hohe Überschreitungen des NOx-Grenzwertes bei diesen Messungen festgestellt.

Auch von Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) ist bislang keine Aufklärung erfolgt. Die bereits vor Wochen abgeschlossenen Messungen durch die Behörde werden hinter den Kulissen mit den Herstellern erörtert, ohne die Öffentlichkeit über die Ergebnisse zu informieren. Unklar sind ebenfalls die technischen Vorgaben und die zu erwartenden Verbesserungen im Abgasverhalten beim vom KBA angeordneten Rückruf der von den illegalen Manipulationen betroffenen VW-Dieselfahrzeuge. Die einzig konkrete, bislang bekannt gewordene technische Maßnahme, der Einbau eines schwarzen Plastikrohrs, wird hinsichtlich ihrer Wirksamkeit bezweifelt. Anfragen der DUH nach Überlassung eines Bauteils beziehungsweise nachgerüsteten Fahrzeugs für unabhängige Abgastests blieben unbeantwortet.

„Wir haben am 19. Oktober 2015 beim KBA beantragt, uns Akteneinsicht in die gegenüber VW verfügte Rückrufanordnung zu gewähren. In der vergangenen Woche teilte uns das Amt mit, dass mit einer Entscheidung erst im nächsten Jahr zu rechnen sei, da man VW eine Stellungnahmefrist bis zum 31. Dezember eingeräumt habe. Erst auf meine Klageandrohung teilte man mir telefonisch mit, dass man dies nun schneller bearbeiten werde“, so Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzungen vertritt.

Eine empfindliche Niederlage erlitt die Autolobby und damit auch die Bundesregierung an diesem Montag (14.12.2015) im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments. Mit 40 zu 9 Stimmen lehnte der EU-Ausschuss den Versuch der Autolobby ab, sich für die Zukunft einen offiziellen „Verschmutzungsfaktor“ von 110 Prozent genehmigen zu lassen. Die deutsche Bundesregierung hatte im November dieses Verschmutzungs-Privileg erfolgreich für die Diesel-Pkw Hersteller erkämpft und gegen den Widerstand der EU-Kommission durchgesetzt.

„Die deutschen Autobauer fahren derzeit die Dieseltechnik an die Wand. Unsere hochbelasteten Innenstädte vertragen keine weiteren schmutzigen Diesel-Pkw. Diesel-Pkw zu entwickeln und zu verkaufen, die in unseren Städten stark erhöhte Stickoxid-Emissionen haben, werten wir als vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge in vielen tausend Fällen. Ich fordere Daimler, BMW & VW dazu auf, sich zu erklären, ab 2016 nur noch Diesel-Pkw auszuliefern, die die amerikanischen beziehungsweise kalifornischen Abgasstandards einhalten. Andernfalls hat der Diesel keine Zukunft mehr bei Pkw“, so Jürgen Resch.

Für den Inhalt der Pressemitteilung ist die Deutsche Umwelthilfe e.V. verantwortlich.

Links:

Den von der DUH beauftragten Prüfbericht zu NOx-Messungen an einem Mercedes-Benz C 200 CDI sowie einen Auszug daraus in einer zusammenfassenden Präsentation finden Sie am Ende dieser Seite. Dort finden Sie auch Pressefotos vom getesteten Mercedes-Benz C 200 CDI auf dem Prüfstand sowie die Schreiben der Daimler AG und der BMW AG an die DUH.

Hier finden Sie die Prüfberichte zum BMW 320d (ly.zdf.de/76Lyv/), zum Mercedes C200 CDI (ly.zdf.de/GJQ/) und zum VW Passat 2.0 TDI (ly.zdf.de/XRzT/), die von frontal 21 (ZDF) in Auftrag gegeben wurden. Die frontal 21-Sendung vom 15.12.2015: ly.zdf.de/6mXY/. Die ZDF-Pressemitteilung: http://l.duh.de/vyz2w

Aktualisiert: 17.12.2015

Kontakt zu den Zitatgebern:

Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsberater
Mobil: 0152 29483857, E-Mail: axel.friedrich.berlin@gmail.com

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt in der Kanzlei Geulen & Klinger – Rechtsanwälte
(Berlin), Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com 

DUH-Pressestelle:

Daniel Hufeisen, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de

Ann-Kathrin Marggraf, Pressereferentin
Tel.: 030 2400867-21, Mobil: 0151 26749133, E-Mail: marggraf@duh.de 

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