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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe stellt klar: Noch kein unterzeichneter Vergleich für den Maßnahmenkatalog „Saubere Luft“ in Hannover

Dienstag, 08.12.2020
© Predrag Sepelj

Berlin, 8.12.2020: Anlässlich der aktuellen Berichterstattung zur Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Einhaltung des Grenzwerts für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid in Hannover betont die DUH, dass es bisher keinen Vergleich gibt. Weder die städtischen Gremien noch die DUH haben den Vergleichsentwurf bisher abschließend gebilligt und unterzeichnet. Noch am Abend des 7. Dezember teilte das Büro des Oberbürgermeisters mit, dass vor einer Unterzeichnung eines Vergleichs die zuständigen Gremien beteiligt werden sollen. Man werde die DUH informieren, sobald die zuständigen Gremien dem Vergleich zugestimmt hätten.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Wir haben für die Saubere Luft in Hannover einen umfassenden Maßnahmenkatalog verhandelt. Wenn dieser tatsächlich beschlossen und konsequent umgesetzt wird, kann die Grenzwerteinhaltung des Dieselabgasgifts Stickstoffdioxid gelingen.

Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, ergänzt: „Wir sind verwundert darüber, dass der Eindruck erweckt wird, es gebe bereits einen Vergleich. Dies ist nicht der Fall. Zwar hat das Land Niedersachsen seine Zustimmung zu einzelnen, genehmigungsbedürftigen Maßnahmen erteilt, aber sowohl wir als auch die städtischen Gremien müssen noch zustimmen. Erst mit diesen Unterschriften tritt der Vergleich in Kraft. Bisher liegt keine unterzeichnete Fassung des Vergleichs vor.“

Den Inhalt des Vergleichs, das heißt die vereinbarten Maßnahmen werden die DUH und die Stadt Hannover verkünden, sobald dieser unterzeichnet und damit offiziell in Kraft getreten ist.

Kontakt:


Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com 

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de 

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