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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe startet Rechtsverfahren für Klimaschutz in Bremen

Dienstag, 21.04.2026

• Verfehlung des Klimaziels absehbar: Bremer Senat ist zu Maßnahmenkatalog zur Einhaltung des Klimaziels 2030 verpflichtet

• Offizielle Anträge eingereicht: DUH fordert Akteneinsicht und Entwurf eines Maßnahmenkatalogs zur Erreichung des Klimaziels 2030 sowie Fortschreibung des Aktionsplans Klimaschutz

• Notwendige Maßnahmen aus Sicht der DUH: Ausbau des ÖPNV, flächendeckende Parkraumbewirtschaftung und Sanierungsoffensive für öffentliche Gebäude

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Berlin, 21.4.2026: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert den Bremer Senat auf, unverzüglich zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen, um das gesetzliche Klimaziel 2030 einzuhalten. Laut dem Bremer Klimaschutz- und Energiegesetz muss der Senat einen Maßnahmenkatalog vorlegen, sobald die Klimaziele absehbar verfehlt werden. Das ist derzeit der Fall.

Die DUH fordert deshalb mit offiziellen Anträgen Akteneinsicht und die Vorlage eines Maßnahmenkatalogs zur Erreichung des Klimaziels im Jahr 2030 sowie die Fortschreibung des Aktionsplans Klimaschutz beim Senat mit Frist bis zum 27. April. Sollte Bremen seiner Verpflichtung bis dahin nicht nachkommen, wird die DUH weitere rechtliche Schritte zur Einhaltung des Bremer Klimaschutzgesetzes einleiten.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: Der Bremer Senat verfehlt sehenden Auges sein eigenes Klimaziel und bleibt bislang trotzdem untätig. Wir werden Bremen notfalls vor Gericht dazu zwingen, wirksame Maßnahmen durchzusetzen. Klimaschutz ist auch in Bremen eine gesetzliche Pflicht und kein freiwilliges Angebot des Senats. Es braucht jetzt dringend zusätzliche Maßnahmen wie einen forcierten Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs, eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung mit gestaffelten Bewohnerparkgebühren nach Fahrzeuggröße und eine Sanierungsoffensive für öffentliche Gebäude wie Schulen.“

Hintergrund:

Die DUH beobachtet die Umsetzung der klimaschutzrechtlichen Verpflichtungen in den Bundesländern seit Jahren und hat bereits mehrfach erfolgreich interveniert. So wurde Baden-Württemberg 2023 nach einer DUH-Klage zur Vorlage eines verbesserten Klimaschutzkonzepts verurteilt. Ebenfalls 2023 verschärfte Niedersachsen nach einer DUH-Klage und einer außergerichtlichen Einigung sein Klimaschutzgesetz und verpflichtete sich zur Stärkung des Niedersächsischen Klimarats. Aktuell laufen weitere Verfahren gegen Baden-Württemberg, Bayern und Berlin.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Newsroom:


030 2400867-20, presse@duh.de

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