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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe setzt sich vor Gericht gegen Media Markt durch

Berlin, Montag, 11.12.2006

Landgericht Stuttgart erlässt einstweilige Verfügung wegen Verstößen bei der Energiekennzeichnung gegen Esslinger Filiale - DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: "Media Markt tritt Verbraucherrecht und Klimaschutz mit Füßen" - Deutsche Umwelthilfe kündigt Intensivierung der Testbesuche in Media Markt- und Saturn-Filialen in der Vorweihnachtszeit an

 

Wegen Verstößen gegen die gesetzlich vorgeschriebene Energiekennzeichnung hat das Landgericht Stuttgart auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) gegen die Esslinger Filiale der Elektrogeräte-Kette Media Markt eine einstweilige Verfügung erlassen. Unter Androhung einer Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise bis zu sechs Monaten Haft für die Geschäftsführer verurteilte das Gericht die zum Metro-Konzern gehörende Filiale zur Einhaltung der Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (Az.: 33 O 62/06 KfH). Die Regelung soll den Kunden beim Kauf von Kühl- und Gefriergeräten, Waschmaschinen oder Wäschetrocknern (so genannte "weiße Ware") die Entscheidung für verbrauchsarme und damit Klima und Ressourcen schonende Geräte erleichtern. 

Mit der Entscheidung des Stuttgarter Gerichts hat die Deutsche Umwelthilfe nach Erfolgen in zwei Hauptsache-Verfahren gegen Media Markt- bzw. Saturn-Filialen vor dem Landgericht Berlin (Az.: 102 O 97/05 und 96 O 259/05) nun erstmals auch im einstweiligen Verfahren gegen einen der beiden Marktführer im Elektrogerätemarkt obsiegt.

"Media Markt tritt Verbraucherrecht und Klimaschutz mit Füßen und erhält mit dieser Gerichtsentscheidung die Quittung für unverbesserliche Ignoranz gegenüber geltendem Recht", kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch den Richterspruch. Im Gegensatz zu anderen großen Elektrogeräte-Anbietern sei Media Markt seit einem Jahr "nicht Willens oder in der Lage, eklatante Verstöße bei der Energiekennzeichnung verbindlich und flächendeckend abzustellen".

Stattdessen weigern sich Saturn- wie Media-Märkte in den bisher von der DUH angestrengten Hauptsacheverfahren die Rechts- und Sachlage anzuerkennen und bemühen nach Verurteilungen wegen Verstößen gegen die Kennzeichnungsverordnung jeweils die nächste Gerichtsinstanz. Die DUH befürchtet, dass dieses von bedingungsloser Uneinsichtigkeit geprägte Vorgehen auch im aktuellen einstweiligen Verfahren fortgesetzt wird.

"Eine Vielzahl der nicht oder falsch gekennzeichneten Elektrogeräte haben einen viel zu hohen Stromverbrauch. Die DUH fordert Media Markt auf, endlich verbrauchsarme Geräte anzubieten, die das Klima und über ihre Lebenszeit die Geldbeutel der Kunden schonen. Erst dann gibt es für die Filialen keinen Grund mehr, die Energiekennzeichnungspflicht zu missachten", sagte Resch.

Der DUH-Bundesgeschäftsführer kündigte an, dass Mitarbeiter der Deutschen Umwelthilfe in der Vorweihnachtszeit Elektrogeräteanbietern verstärkt Testbesuche abstatten würden, um auf eine korrekte Einhaltung der Energiekennzeichnung hinzuwirken. Die "Sünder" würden konsequent abgemahnt und - wie bereits im vergangenen Jahr (und aktuell die Esslinger Media Markt-Filiale) - auf einer "DUH-Schmuddelliste" im Internet veröffentlicht werden, bis die Missstände abgestellt seien.

Resch erinnerte Metro-Aufsichtsratsmitglied Erich Greipl daran, dass dieser bei einem persönlichen Gespräch am 17. November für alle Media Markt und Saturn-Filialen Besserung gelobt habe. Resch: "Bisher spüren wir davon nichts: Die betroffenen Media-Markt-Filialen wehren sich gegen jede noch so berechtigte Abmahnung über die Kanzlei des ´Ich-bin-doch-nicht-blöd´-Anwalts Joachim Steinhöfel. Gleichzeitig  überziehen Media-Markt-Filialen ihrerseits kleinere Konkurrenten mit Abmahnungen. Das alles ist ein Armutszeugnis für den Metro-Konzern".

Die Auseinandersetzung zwischen der Deutschen Umwelthilfe und den beiden Marktführern unter den Elektrogeräte-Anbietern, Media Markt und Saturn, begann Ende 2005, als die DUH in Berlin jeweils eine Filiale der beiden Ketten in Berlin wegen massiver Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht verklagte. Media Markt- und Saturn-Filialen hatten seinerzeit zwar ihre Energiekennzeichnung noch vor den Urteilen des Landgerichts Berlin korrigiert. Auch bundesweit hatten viele Filialen beider Ketten die Kennzeichnung verbessert. Eine von der DUH vor einigen Wochen durchgeführte stichprobenartige Nachprüfung bei einem Dutzend Media Markt- und Saturn-Filialen hatte jedoch ergeben, dass sich weiterhin Märkte nicht korrekt an die Kennzeichnungspflicht halten. Besonders schwere Verstöße hat die DUH in der Esslinger Media Markt-Filiale festgestellt.

Alarmierend ist für die DUH vor allem die Analyse des durchschnittlich angebotenen Sortiments an Kühlgeräten (Kühlschränke und Kühlgefrierkombinationen). Nur etwa ein Drittel der Produkte sind tatsächlich energieeffizient und mit den Effizienzklassen A++ bzw. A+ gekennzeichnet. Nur ca. ein Prozent der Geräte entsprechen der modernsten Effizienzklasse A++. Offensiv in Zeitungsbeilagen etc. beworben werden nach DUH-Beobachtungen vor allem Kühlgeräte der mittleren Effizienzklasse A. Kühlgeräte der Energieeffizienzklasse A++ verbrauchen 45 - 50 % weniger Strom als vergleichbare Geräte der Klasse A.

Für Rückfragen:

Jürgen Resch
Deutsche Umwelthilfe e. V., Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: Mobil.: 0171 3649170, Fax.: 030 258986-19, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm
Deutsche Umwelthilfe e.V., Leiterin Verbraucherschutz und Recht,  Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030/258986-0, 0160/5337376, E-Mail: ziehm@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz
Deutsche Umwelthilfe e.V., Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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