pageBG

Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe ruft im Kampf gegen Pestizidspritzungen aus dem Hubschrauber und zum Schutz des Mosel-Apollofalters nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz an

Freitag, 30.05.2025
© Yvonne Stadtfeldl/Fotolia

Koblenz, 30.5.2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kündigt den Gang vor das Oberverwaltungsgericht Koblenz an, nachdem das Verwaltungsgericht am 26. Mai 2025 den Eilantrag der DUH gegen die Sondergenehmigungen des Pestizid-Einsatzes mit Luftfahrzeugen abgewiesen hat. Ziel des Rechtsverfahrens ist es, die – nach Auffassung der DUH rechtswidrige – Anwendung von Pestiziden aus dem Hubschrauber im Lebensraum des vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalters zu stoppen.

Dazu sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:

„Der Mosel-Apollofalter ist nicht nur einer der größten und schönsten Tagfalter Europas – er ist auch der zwischenzeitlich seltenste und steht unmittelbar vor dem Aussterben. Bereits seit 2011 ist das Spritzen von Pestiziden aus Hubschraubern grundsätzlich verboten – dennoch bewilligt die Landesregierung von Rheinland-Pfalz seitdem jedes Jahr das Spritzen per Ausnahmegenehmigung. Wir werden nun über unsere Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz versuchen, dies zu stoppen. Außerdem werden wir im Hauptsacheverfahren auf eine höchstrichterliche Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht sowie durch den Europäischen Gerichtshof hinwirken. Das Besprühen der Steillagenweinberge mit Luftfahrzeugen stellt aus unserer Sicht eine der Hauptursachen für den dramatischen Rückgang des Mosel-Apollofalters und einen Verstoß gegen geltendes Naturschutzrecht dar. Die Ausbringung von Pestiziden mit Hubschraubern ist ein unannehmbares Risiko für den Erhalt des seltenen Schmetterlings und mit ihm hunderter weiterer zum Teil streng geschützter Tierarten. Die Interessen des Weinbaus rechtfertigen nicht die Ausrottung einer Tierart.“

Hintergrund:

Die Anwendung von Pestiziden aus der Luft mit Hubschrauber oder Drohne ist aufgrund der Gefahren für Umwelt und Gesundheit seit 2011 verboten und darf von den Landesbehörden nur in Ausnahmefällen zugelassen werden. Zudem müssen die verwendeten Pestizide vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) explizit für die Anwendung per Luftfahrzeug genehmigt sein. Das Land Rheinland-Pfalz erteilt regelmäßig Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung von Pestiziden aus der Luft im Weinbau an Steilhängen der Mosel. 
Die DUH setzt sich zusammen mit der ehrenamtlich im Naturschutz tätigen Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen e.V. (ArGeLep) für den Erhalt des Apollofalters ein. Die besonders streng geschützte Apollofalter-Unterart kommt weltweit nur im unteren Moseltal an offenen Felsformationen vor. Die Bestandssituation des Mosel-Apollofalters hat sich in jüngerer Vergangenheit so sehr verschlechtert, dass ein baldiges Aussterben der Art befürchtet wird.

Kontakt: 

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin Geulen & Klinger
douhaire@geulen.com

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de 

Teilen auf: