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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe obsiegt: Verwaltungsgericht verurteilt Freistaat Bayern zu Zwangsgeld wegen fehlender Maßnahmen zur Luftreinhaltung in München

Freitag, 27.10.2017 Dateien: 3

Deutsche Umwelthilfe erwirkt die Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen den Freistaat in der Auseinandersetzung um „Saubere Luft“ für die bayerische Landeshauptstadt – Bayerische Staatsregierung ignoriert Verpflichtungen aus rechtskräftigen Entscheidungen – Dieselfahrverbot für München muss kommen – DUH-Geschäftsführer Resch: „Nur zwei Regierungen in Europa ignorieren die Entscheidungen ihrer höchsten Gerichte: Polen und Bayern“

© Manfred Steinbach/ Fotolia

Berlin, 27.10.2017: Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat mit Beschluss vom 26.10.2017 dem Antrag der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) auf die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 4.000 Euro Recht gegeben. Die Zahlung ist binnen zwei Wochen zu leisten.

Das Verwaltungsgericht hatte den Freistaat bereits im Oktober 2012 dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan für München so zu ändern, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid so bald wie möglich eingehalten werden. Dies war das Ergebnis eines Verfahrens, welches die DUH mit Unterstützung der britischen NGO ClientEarth geführt hatte. Da dies nicht geschah, drohte der Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 27. Februar 2017 - Az. M 19 X 17.3931 - ein Zwangsgeld in Höhe von 4.000 € an, wenn der Freistaat nicht bis zum 31. August 2017 die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorbereitung einer Änderung des Luftreinhalteplans beginnt, aus der sich ergibt, dass Dieselfahrverbote umgesetzt werden, sobald diese rechtlich zulässig sind. Dieser eindeutigen Verpflichtung kam der Freistaat nicht nach.

In der Begründung des uns heute zugegangenen Beschlusses heißt es: „Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 09. Oktober 2012 statuiert eine Verpflichtung des Antragsgegners, deren Inhalt und Umfang (…) sich hinsichtlich der (…) zu ergreifenden Mittel – nämlich der Aufnahme von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge (…) eindeutig bestimmen lässt. Dieses Urteil (…) ist somit vollstreckbar.“ Kein Verständnis zeigt das Verwaltungsgericht für die anhaltende Verzögerung der Umsetzung dieser Entscheidung. Immerhin, so die Begründung, ist der Freistaat „seit Rechtskraft des Urteils vom 09. Oktober 2012 am 08. April 2014 die Erfüllung der aus dem Urteil folgenden Verpflichtung schuldig geblieben. (…) Der Antragsgegner ist grundlos säumig.“

Das Gericht hebt weiter hervor: „Der Verwaltungsgerichtshof hat nicht nur eine öffentliche Diskussion zu etwaigen Dieselfahrverboten in München anstoßen wollen, sondern aus dessen Beschluss folgt unzweifelhaft, dass (…) allein Dieselfahrverbote das verbleibende Mittel zur schnellstmöglichen Erfüllung der aus dem Urteil (…) folgenden Verpflichtung ist.“

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kritisiert das deutlich werdende Demokratiedefizit von Ministerpräsident Horst Seehofer, der persönlich die im Sommer vom Gericht angeordnete Veröffentlichung eines Luftbelastungs-Gutachtens verzögerte und ganz offensichtlich nun auch die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Festlegung der Stadtbereiche mit Dieselfahrverboten verhindern will: „Nur zwei Regierungen in Europa ignorieren die Entscheidungen ihrer höchsten Gerichte: Polen und Bayern“.

Die bislang von der Bayerischen Staatsregierung vorgelegten Schritte erfüllen diese Anforderungen nicht, sondern führen lediglich eine Vielzahl von politischen Absichtserklärungen auf. „Die Ignoranz der bayerischen Politik gegenüber den Urteilen der Justiz muss endlich ein Ende haben. Sie ist eines Rechtsstaats unwürdig. Sollte auch diese Entscheidung keine Wirkung zeigen, so müssen wir härtere Maßnahmen beantragen: Zwangshaft gegen die verantwortliche Umweltministerin“, so Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt. 

Links:

Den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 26.10.2017 sowie den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs finden Sie am Ende dieser Seite.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de 

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

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