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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe mahnt zum Tag des Artenschutzes: Bedrohte Tierarten schützen statt abschießen

Mittwoch, 28.02.2018

Die Rückkehr hierzulande ausgestorbener Wildtierarten wie Wolf, Biber, Fischotter und Kegelrobbe ist eine Jahrhundertchance für den Naturschutz und die Biodiversität – Die neue Bundesregierung muss den Biotopverbund stärken und Wildnisflächen als Schatzkammern der Natur ausbauen

© prochym/Fotolia

Berlin/Erfurt, 1.3.2018: Mit Besorgnis verfolgt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Entwicklungen des Artenschutzes in Deutschland. Neben dem Insektensterben und dem landesweiten Rückgang der Singvögel, gerät auch die erfolgreiche Rückbesiedelung deutscher Naturräume durch ehemals ausgestorbene Großsäuger unter Beschuss. Betroffen sind der Wolf in unseren Wäldern und Weidelandschaften, Fischotter und Biber in renaturierten lebendigen Flüssen und die seltene Kegelrobbe in den Küstengewässern der Ostsee.

„Deutschland droht eine Rolle rückwärts beim Artenschutz zu vollziehen und damit die wichtigen Erfolge der letzten Jahre zunichte zu machen“, warnt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH anlässlich des Tags des Artenschutzes am 3. März 2018. „Wir brauchen Mut zu mehr Wildnis und müssen wieder lernen, mit großen Wildtieren, die in unsere Landschaft gehören, zu leben.“

Besonders scharf kritisiert die DUH den im Koalitionsvertrag geplanten Abschuss des Wolfes. Der geplante Abschuss ist weder wissenschaftlich fundiert noch rechtlich zulässig. Die vorgesehene „letale Entnahme“ des europaweit geschützten Tieres ist und bleibt ein Verstoß gegen europäisches Artenschutzrecht. „Die Debatte um die Rückkehr des Wolfes ist von Panik getrieben und nicht sachlich. In den vergangenen 170 Jahren kam kein einziger Mensch in Deutschland außerhalb der Märchenwelt durch einen Wolf körperlich zu Schaden“, sagt Müller-Kraenner. „Mit dem Schießbefehl gegen den Wolf läuft die Bundesregierung sehenden Auges in ihr nächstes europäisches Vertragsverletzungsverfahren.“

Die DUH fordert im Umgang mit europaweit geschützten Wildtieren wie Wolf, Biber, Fischotter und Kegelrobbe ein konstruktives und präventives Konfliktmanagement, statt die Tiere als bedrohliche Eindringlinge in Lebensräume zu sehen. Weidetierhalter, Fischer und Grundstückbesitzer sollen hier einbezogen und wo nötig finanziell entschädigt werden.

Aus Sicht der DUH scheitert die neue Bundesregierung bei der Schaffung eines bundesweiten Biotopverbundes für die Ausbreitung von Arten sowie dem Aufbau dringend benötigter Wildnisgebiete als Schatzkammern der Natur und der genetischen Vielfalt, an ihrem eigenen Anspruch: Die Ausweisung von geschützten Wildnisflächen für das nationale „Zwei Prozent-Wildnis-Ziel“ hinkt dem offiziellen Zeitplan hinterher. Der dringend notwendige nationale Biotopverbund als Grundlage für zusammenhängende Populationen wilder Tier- und Pflanzenarten hat im neuen Koalitionsvertrag keine Berücksichtigung gefunden. Und für das Bundesprogramm „Blaues Band“, mit dem ein lebendiges Netz aus 2.800 Kilometern Flüssen und Gewässern für Fischotter, Biber und Co. geschaffen werden soll, lässt die versprochene finanzielle Unterstützung auf sich warten.

Links:

Über die Arbeit der DUH im Bereich Wildnis

Mehr zum Thema Fischotterschutz

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de 

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

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