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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe kündigt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Greifswald an: Modell der „Fake-Stiftung“ darf keine Schule machen

Donnerstag, 15.07.2021

• Verwaltungsgericht Schwerin lehnt Eilantrag gegen Gründung der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ ab

• Entscheidung betrifft nur einstweiliges Eilverfahren, Hauptsacheverfahren weiter offen

• DUH sieht Gefahr, dass landeseigene Stiftungen im Interesse privater Unternehmen gegründet und der rechtlichen Überprüfung durch die Zivilgesellschaft entzogen werden

© Николай Батаев - stock.adobe.com

Berlin, 15.7.2020: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kündigt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald an, nachdem der Eilantrag gegen die Gründung der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ durch das Verwaltungsgericht (VG) Schwerin am Dienstag abgelehnt wurde. Nach Auffassung der DUH muss die Zivilgesellschaft prüfen können, ob unter dem Deckmantel landeseigener Stiftungen lediglich die Interessen einzelner Privatunternehmen geschützt werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des geltenden Europa- und Völkerrechts. Die Frage, ob Umweltschutzorganisationen gegen die Anerkennung von Stiftungen, die das Stiftungsrecht verletzen und das Gemeinwohl gefährden, gerichtlich vorgehen können, ist in der Rechtsprechung bislang nicht geklärt. Es handelt sich daher um einen Präzedenzfall.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Fall der Fake-Stiftung von Manuela Schwesig zeigt, was in Mecklenburg-Vorpommern unter öffentlicher Verwaltung verstanden wird. Ein Bundesland errichtet einen Schutzschild in Form einer landeseigenen Stiftung – die einzig den Interessen eines Privatunternehmens gilt – und diese Stiftung soll dann nicht durch Dritte überprüft werden können. Unter dem Vorwand, „Klimaschutz“ zu betreiben, werden hier aktiv Bürgerinnen und Bürger getäuscht. Und alles, um das größte fossile Projekt Europas unter allen Umständen durchzudrücken. Das ist ein Skandal, der keinesfalls Schule machen darf. Es handelt sich um einen Präzedenzfall, der grundsätzliche Überlegungen der europaweit geltenden Aarhus-Konvention und damit letztlich auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs berührt. Das Modell „Fake-Stiftung“ darf sich auf keinen Fall als komfortables Mittel zur Umgehung effektiver Klimaschutzmaßnahmen durchsetzen.“

Hintergrund:


Die DUH hatte am 19. Mai 2021 Klage gegen die landeseigene „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ eingereicht und die Aufhebung des Anerkennungsbescheids gefordert. Nach Auffassung der DUH missachtet die Anerkennung der Stiftung durch das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern das Stiftungsrecht und gefährdet das Gemeinwohl. Am 13. Juli wies das VG Schwerin den Antrag der DUH auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Anerkennung der Stiftung zurück. Das Gericht hat hiermit jedoch nur eine Entscheidung im einstweiligen Eilverfahren getroffen, nicht aber in der Hauptsache. Nach Sichtung der Anerkennungsunterlagen des Justizministeriums MV hat die DUH die Klage am 30. Juni 2021 weiter in der Hauptsache begründet und sieht sich in seiner Auffassung der fehlenden Gemeinwohlverträglichkeit der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ bestätigt.

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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