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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe kritisiert unzureichende Maßnahmen zur Reduzierung der Luftbelastung in Deutschland

Donnerstag, 10.02.2022

• Luftqualitätsbericht des Umweltbundesamts für das Jahr 2021 belegt: Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid weiterhin nahezu flächendeckend oberhalb der neuen Grenzwertempfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO

• Rückgang der Belastung mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid auch Ergebnis der 40 Klagen der DUH auf Saubere Luft in den am stärksten belasteten Städten und Regionen

• Schlechte Luftqualität allein aufgrund von Feinstaub führt zu jährlich mehr als 50.000 vorzeitigen Todesfällen

• Bundesregierung muss gesetzliche Grenzwerte an neue Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation anpassen

© elcovalana - Fotolia

Berlin, 10.2.2022: Angesichts des heute vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlichten Luftqualitätsberichts 2021 warnt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor beinahe flächendeckend gesundheitsschädlicher Luftbelastung. In sämtlichen Ballungsräumen liegt die Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid deutlich oberhalb der Grenzwert-Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum Schutz der Gesundheit.

In der aktuellen Auswertung des UBA fehlen die Werte von Passivsammlern, die vor allem in hochbelasteten und beengten städtischen Gebieten eingesetzt werden. Da diese erfahrungsgemäß eine überdurchschnittliche Belastung aufweisen, wird die Zahl der WHO-Grenzwertüberschreitungen noch steigen. Selbst der derzeit gesetzlich geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 µg/m3 wurde 2021 in München (51 µg/m3) und in Ludwigsburg (43 µg/m3) überschritten.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH kommentiert: „Wir freuen uns, dass wir mit unseren insgesamt 40 Klagen für die Saubere Luft in unseren Städten mit dazu beitragen konnten, dass die gesetzlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub abgesehen von wenigen Orten wie München eingehalten werden. Nach Wegfall der Corona-Restriktionen befürchten wir allerdings mit der Zunahme des innerstädtischen Verkehrs auch wieder leicht steigende Belastungen. Vor allem aber müssen die gesetzlichen Grenzwerte an die neuen Richtwerte der Weltgesundheitsorganisation angepasst und drastisch herabgesetzt werden. Diese werden momentan in Deutschland fast flächendeckend überschritten – für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid genauso wie für den besonders gesundheitsschädlichen Feinstaub. Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass allein die schlechte Luftqualität aufgrund von Feinstaub jährlich zu mehr als 50.000 vorzeitigen Todesfällen führt. Dies ist ein klarer Auftrag an die Bundesregierung, die Grenzwerte an die Empfehlungen der WHO anzupassen.“

Im September 2021 hat die WHO ihre Luftqualitäts-Empfehlungen an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst und drastisch abgesenkt. Für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid sollten laut WHO Konzentrationen von 10 µg/m³ nicht überschritten werden und die Belastung mit Feinstaub PM2,5 sollte maximal 5 µg/m³ betragen. Der Großteil der Messstationen überschreitet diese Empfehlungen.

Um die Empfehlungen der WHO innerhalb der nächsten Jahre realisieren zu können, braucht es ein umfassendes Sofortprogramm und geplante Maßnahmen müssen rasch umgesetzt werden. Das betrifft etwa den beschleunigten Ausbau von Radwegen und verbesserte Angebote bei Bus und Bahn sowie Vorgaben zur Minderung von Feinstaub aus Kaminöfen. Bestehende Luftreinhaltemaßnahmen nach Einhaltung der Grenzwerte zurück zu nehmen, ist angesichts der aktuellen WHO-Empfehlungen keine Option. Vielmehr dienen die meisten der erforderlichen Maßnahmen zugleich dem Klimaschutz, denn die betroffenen Schadstoffe wirken sich auch negativ auf das Klima aus.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung
030 2400867-72, saar@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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