Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe kritisiert Netzentgeltmodernisierungsgesetz als versteckte Industriesubvention
Berlin, 30.6.2017: Der Bundestag hat heute das Netzentgeltmodernisierungsgesetz auf den Weg gebracht. Darin wird die Verteilung der Netzentgelte neu geregelt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die Einführung bundesweit einheitlicher Übertragungsnetzentgelte. Kritisch sieht die DUH jedoch die geplante Umverteilung der Anschlusskosten für Offshore-Windparks, die zu einem Ungleichgewicht in der Kostenverteilung führen.
Bisher wurden diese Kosten für den Anschluss von Offshore-Windparks den allgemeinen Kosten zugeschlagen und von allen Stromkunden bezahlt. Mit der neuen Regelung können energieintensive Unternehmen von der Zahlungspflicht befreit werden. Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Gerade energieintensive Unternehmen beteiligen sich bisher kaum an den Kosten der Energiewende. Sie kaufen ihren Strom an der Börse selbst ein und profitieren deshalb stark von den durch die Energiewende gesunkenen Börsenstrompreisen. Nun werden sie erneut entlastet. Die Bundesregierung muss daher genau prüfen, ob die privilegierten Unternehmen tatsächlich eine Ausnahmeregelung benötigen.“
Die Kosten, die für das Übertragungsnetz anfallen, sollen ab 2019 schrittweise bundesweit gewälzt werden. Regionen wie der Nordosten Deutschlands hatten bisher mit besonders hohen Netzentgelten zu kämpfen, weil sie dünner besiedelt sind und hier besonders viele Erneuerbare-Energien-Anlagen gebaut werden „Die DUH begrüßt es, dass die Übertragungsnetzentgelte endlich angeglichen werden. Klimaschutz und Energiewende gehen alle an. Deswegen ist auch eine gerechte Verteilung der Kosten ein Gebot der Fairness“, sagt Peter Ahmels, DUH-Leiter Energie und Klimaschutz.
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz
0151-16225863, ahmels@duh.de
DUH-Pressestelle:
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