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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe kritisiert mangelhafte Umsetzung und Kontrolle von Umweltzonen

Berlin, Montag, 29.04.2013

Zwei Drittel der Städte verweigern wirksame Kontrollen von Umweltzonen und erhalten von der DUH die „Rote Karte“ – Nur sechs von 55 Städten kontrollieren angemessen, dafür gibt es die „Grüne Karte“ – DUH will wirksame Kontrolle auf dem Klageweg durchsetzen

Umweltzonen werden in Deutschland schlecht kontrolliert und umgesetzt. Schuld daran ist der mangelnde politische Wille in zwei Dritteln der Kommunen, die selbst eingerichteten Umweltzonen wirksam zu gestalten. In der Folge überschreiten gesundheitsschädliche Luftschadstoffe in vielen Ballungsgebieten weiter regelmäßig die Luftreinhaltewerte der EU. Zu diesem ernüchternden Ergebnis kommt mehr als fünf Jahre nach Einrichtung der ersten Umweltzonen eine heute veröffentlichte Untersuchung der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) über das Kontroll- und Ahndungsverhalten in den 55 betroffenen Städten.

Danach überprüfen nur sechs Städte, also 11 Prozent, regelmäßig parkende und fahrende Fahrzeuge auf ihre Zufahrtberechtigung in die Umweltzonen und ahnden dabei erkannte Verstöße angemessen. Gegenüber einer Vorläuferuntersuchung der DUH im Vorjahr hat sich die Zahl der konsequent durchgesetzten Umweltzonen von vier auf sechs erhöht. Dagegen wird in 35 Gemeinden die Wirksamkeit der Umweltzonen von den jeweiligen Landes- bzw. Stadtregierungen regelrecht sabotiert. Sie erhalten von der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation dafür die „Rote Karte“. Die Ergebnisse der DUH-Umfrage sind umso weniger nachvollziehbar als wissenschaftliche Untersuchungen mittlerweile hinreichend belegen, dass die Aussperrung ungefilterter Diesel-Fahrzeuge aus den Kernzonen der großen Ballungsräume zu den effektivsten Instrumenten der Luftreinhaltepolitik zählt – vorausgesetzt, die Zufahrtbeschränkung wird konsequent umgesetzt und überwacht. Die EU Kommission droht deshalb nach Überzeugung der DUH 33 deutschen Städten zu Recht mit Strafzahlungen, weil sie einen wirkungsvollen Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger vor verkehrsbedingten Luftschadstoffen verweigern.

„Die innerstädtische Luftbelastung mit Dieselruß und Stickoxiden führt im Vergleich zu den unmittelbaren Verkehrstoten in Deutschland zu einem Vielfachen an vorzeitigen Todesfällen. Nach wie vor haben wir es hier mit dem mit Abstand gravierendsten Luftreinhalteproblem in unserem Land zu tun“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Obwohl sich die Zahl der Kommunen mit vorbildlichem Kontrollverhalten erhöht habe, werde den Bürgern das ‚Recht auf saubere Luft’ weiter in viel zu vielen Städten verweigert. Resch kündigte an, dass die DUH die Verschärfung und die wirksame Kontrolle der Umweltzonen-Regelungen weiter mit Musterklagen gerichtlich durchsetzen werde.

Leider hätten viele Verantwortliche in Städten und Kommunen den Zusammenhang zwischen der Wirksamkeit von und der Kontrollintensität in Umweltzonen noch nicht verstanden. In Berlin, wo seit Einführung der Umweltzone im Jahr 2008 und der ‚Scharfstellung’ auf grüne Plaketten 2010 auch regelmäßig Kontrollen durchgeführt werden, konnte etwa die verkehrsbedingte Rußbelastung um fast 60 Prozent gesenkt werden.  

Insgesamt erreichen auf der von der DUH angewendeten „Konsequenz-Skala“, auf der Null bis fünf Punkte vergeben werden können, nur sechs Städte die Höchstpunktzahl. Dies sind Berlin, Bremen, Leipzig, Frankfurt am Main, Krefeld und Herne. Sie erhalten für ihr Engagement bei der Kontrolle des fließenden und stehenden Verkehrs in ihren Umweltzonen von der DUH die „Grüne Karte“. Weitere 14 Städte erreichen vier oder drei Punkte und bekommen hierfür die „Gelbe Karte“. Diese Gemeinden könnten sich nach Überzeugung der DUH bei etwas konsequenteren Kontrollen im kommenden Jahr für die „Grüne Karte“ qualifizieren. Als „großes Ärgernis“ bezeichnete Resch die Teil- und Totalverweigerer einer wirkungsvollen Luftreinhaltepolitik: 35 der 55 befragten Städte kontrollieren die Einhaltung der Regeln in ihren Umweltzonen äußerst lax. Einzelne Städte wie Tübingen melden gar „Null Kontrolle und null Bußgeldbescheide“.

Erstmals bewertete die DUH in ihrer Untersuchung auch das Abschneiden der Bundesländer mit einer Punkteskala. Während Berlin, Bremen, Hessen und Sachsen die maximal möglichen fünf Punkte erhalten markiert Baden-Württemberg mit nur einem Punkt das Ende der Skala. Nur unwesentlich besser schneiden mit zwei Punkten Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Sachsen-Anhalt ab.

Insbesondere eine Überprüfung der geparkten Fahrzeuge findet nach den Ergebnissen der Umfrage in vielen Kommunen vor allem in Baden-Württemberg, aber auch in Erfurt, Köln, Halle und Magdeburg überhaupt nicht statt. Insgesamt verfuhr bis zum Ende des Erhebungszeitraums im März jede vierte Stadt so. Grund sei eine angebliche Rechtsunsicherheit, entschuldigten sich regelmäßig die befragten Städte. Tatsächlich kontrollieren jedoch alle Städte in Deutschland nach denselben bundesrechtlichen Regelungen. Seit April 2013 gilt zudem eine novellierte Straßenverkehrsordnung (StVO), die dem Verweis auf die angebliche Rechtsunsicherheit endgültig die Grundlage entzieht. Dennoch haben Freiburg, Halle und Magdeburg bereits angekündigt, ihre Praxis nicht ändern zu wollen. Trotz der Klarstellung der Rechtslage sollen Fahrzeuge in diesen drei Städten also weiter ohne Zufahrtberechtigung in der Umweltzone parken können, ohne dass ein Bußgeld fällig wird.

Mit einer Nacherhebung unter den Kontrollverweigerern werde die DUH im Herbst dieses Jahres klären, ob dann in allen Umweltzonen auch parkende Fahrzeuge kontrolliert werden, kündigte Resch an.

„Der politische Widerstand der Verantwortlichen in zahlreichen Städten und Kommunen darf nicht zulasten der Gesundheit ihrer Bürger gehen“, sagt Amrei Münster, Projektmanagerin Verkehr und Luftreinhaltung bei der DUH und Verantwortliche für die Untersuchung. Als „besonders zäh“ beschreibt sie die Auskunftsbereitschaft der städtischen Behörden in diesem Jahr. Als einzige der befragten Städte habe Ulm auch nach vier Monaten die erbetenen Daten nicht geliefert – genau wie schon im vergangenen Jahr.

Ohne zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffe in Ballungszonen, etwa durch eine Verschärfung der Umweltzonen, drohen 33 Städten und Kommunen drastische Strafzahlungen an die EU. Im aktuellen ‚Jahr der Luft’ prüft die EU-Kommission besonders intensiv, ob Kommunen und Bundesländer alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um die EU-Luftreinhalterichtlinie ordnungsgemäß umzusetzen und die Grenzwerte einzuhalten. Die DUH drängt deshalb darauf, auch die noch geltenden Ausnahmen für ungefilterte Dieselbusse, Baumaschinen und -fahrzeuge schnellstmöglich zu streichen.

Die DUH werde weiter regelmäßig auch öffentlich für die Einhaltung der EU-Luftqualitätswerte streiten und nicht davor zurückschrecken, der EU-Kommission Verstöße gegen die Luftreinhalterichtlinie zu melden, kündigte Resch an.

Die detaillierten Ergebnisse der Abfrage finden Sie am Ende dieser Seite.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Amrei Münster, Projektmanagerin Verkehr und Luftreinhaltung
Tel.: 030 2400867-71, E-Mail: muenster@duh.de

Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse
Tel. 030 2400867-0, Mobil: 0171 5669577, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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