Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe kritisiert Luftreinhalteplan für Ludwigsburg als unseriös – Stickoxid-Staubsauger ungeeignet, die „Saubere Luft“ bis Ende 2019 sicherzustellen
Ludwigsburg/Berlin, 3.7.2019: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die aktuelle Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Ludwigsburg als ungeeignet, um den Bürgerinnen und Bürgern schnellstmöglich das Recht auf „Saubere Luft“ zu gewähren. Der Entwurf des Luftreinhalteplans enthält keine einzige Maßnahme, die so spezifisch, verbindlich und umfassend ist, dass deren Wirkung auf die Luftqualität seriös abschätzbar wäre.
Im März 2018 hatte die DUH Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht, die mittlerweile an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim verwiesen wurde. Ziel der Klage ist die schnellstmögliche Einhaltung des EU-Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 im Jahresmittel in Ludwigsburg.
Die DUH kritisiert den aktuellen Entwurf des Luftreinhalteplans für Ludwigsburg als unseriös und rechtswidrig. So bezieht er sich in seinen Maßnahmen im Wesentlichen auf den Straßenabschnitt Friedrichstraße, an dem die amtliche verkehrsnahe Messstation steht. Tatsächlich sind Land und Stadt verpflichtet, an allen von Grenzwertüberschreitungen bedrohten Stellen im Stadtgebiet tätig zu werden und sicherzustellen, dass nirgendwo die giftigen Dieselabgase über dem EU-Grenzwert von 40 µg/m3 im Jahresmittel liegen. Nicht hinnehmbar sind zudem die falschen und beschönigenden Aussagen bezüglich der erwarteten zukünftigen NOx-Emissionen von Dieselfahrzeugen, bei denen zudem auf die Angabe der verwendeten Emissionsfaktoren verzichtet wird.
Die zwingend notwendige sichere Grenzwerteinhaltung für das Dieselabgasgift NO2 von 40 µg/m3 bis Ende 2019, wie vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil von Februar 2018 gefordert, ist mit den vorgesehenen Maßnahmen nicht sichergestellt.
„Land und Stadt schlagen Micky-Maus-Maßnahmen vor, die wie im Falle der NO2-Staubsaugersäulen schlichtweg unseriös sind und deren Wirksamkeit nicht belegt ist. Auch die skizzierte Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 auf 40 km/h auf eine Strecke von lediglich 230 Metern direkt vor der einzigen verkehrsnahen amtlichen Messstation oder ein veraltetes Radroutenkonzept aus dem Jahr 2014 zeigen die autofixierte Grundausrichtung dieser Landesregierung, der die hiesigen Dieselkonzerne weiter die Hand führen. Das zeigt sich auch am weitgehenden Fehlen von konkreten Schritten für eine wirkliche Verkehrswende, die Nachrüstung aller Landes-, Kommunalfahrzeuge und Busse sowie eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in Ludwigsburg“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
„Die Menschen in Ludwigsburg haben ein Recht auf ‚Saubere Luft‘. Gerade erst hat auch der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil den auf unmittelbare Einhaltung zu verstehenden Charakter der EU-Luftreinhalte-Richtlinie verwiesen und Regierungen und Gerichte dazu verpflichtet, diese unmittelbar umzusetzen. Ursache für die schlechte Luft sind auch die zahlreichen Diesel-Pkw mit einer defekten Abgasreinigung. Nur durch möglichst zonale Fahrverbote wird es gelingen, die betrügerischen Hersteller auch im Ländle dazu zu zwingen, diese Fahrzeuge für den Halter kostenfrei nachzurüsten“, so Resch weiter.
Die DUH fordert die Landesregierung Baden-Württemberg auf, den Luftreinhalteplan so fortzuschreiben, dass die NO2-Grenzwerteinhaltung noch in 2019 sicher im gesamten Stadtgebiet gewährleistet wird.
Zentrale Maßnahme für die DUH ist ein möglichst zonales Fahrverbot für Diesel-Pkw, Nutzfahrzeuge und Busse bis einschließlich der Abgasnorm Euro 5 im gesamten Ludwigsburger Stadtgebiet. Dieses müsse nach Auffassung der DUH idealerweise zum 1. September 2019, spätestens aber Ende 2019 in Kraft treten. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Grundsatzurteil vom 27. Februar 2018 eindeutig klargestellt, dass der Erlass von Diesel-Fahrverboten zulässig und auch zwingend geboten ist, sofern der gesetzlich vorgeschriebene Jahresmittelwert von 40 μg NO2/m3 anderweitig nicht bis Ende 2019 eingehalten werden kann. Dies ist in Ludwigsburg der Fall.
Erhalten die von Fahrverboten betroffenen Diesel-Fahrzeuge eine Reparatur der defekten Abgasanlage im Rahmen eines Hardware-Updates und halten danach die Abgasnormen ein, sind diese Diesel-Fahrzeuge von Fahrverboten befreit. Die DUH fordert insbesondere die Autohersteller im Ländle Baden-Württemberg dazu auf, unbürokratisch den betrogenen Fahrzeugkäufern eine kurzfristige Reparatur der defekten Abgasreinigung zuzusagen und entsprechende Service-Termine vor Inkrafttreten des Diesel-Fahrverbots zuzusagen.
Zusätzlich zu diesen unmittelbar wirksamen Maßnahmen hält die DUH einen Einstieg in die Verkehrswende in der Autostadt Ludwigsburg für dringend notwendig. Anstatt den motorisierten Individualverkehr durch die Maßnahmen noch attraktiver zu gestalten, müssen nun schnell wirksame Maßnahmen für umweltfreundlichere Verkehrsmittel wie das Fahrrad und den ÖPNV in Angriff genommen werden. Neben dem Einstieg in ein konsequentes Parkraummanagement mit einer deutlichen Verringerung der Zahl von Parkplätzen sowie deren Verteuerung hält die DUH eine innerstädtische Reduzierung der Regel-Geschwindigkeit auf Tempo 30 innerorts für sinnvoll. Dies reduziert auch die Lärmbelästigung und erhöht die Verkehrssicherheit.
Links:
Die Stellungnahme der DUH zum Entwurf des Luftreinhalteplans Ludwigsburg finden Sie am Ende der Seite.
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com
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