Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe kritisiert katastrophale CO2-Bilanz im Gebäude- und Verkehrssektor
Berlin, 4.1.2024: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert angesichts der erneut katastrophalen CO2-Bilanz im Gebäude- und Verkehrssektor für 2023 dringende Sofortmaßnahmen. Die heute von der Agora Energiewende veröffentlichten Zahlen belegen eine Verfehlung der verbindlichen CO2-Obergrenzen aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz in beiden Sektoren.
Dazu Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Bereits zum dritten Mal in Folge hat der Verkehrssektor die verbindlichen CO2-Vorgaben des Klimaschutzgesetzes gerissen. Die heute veröffentlichten Zahlen sind eine schallende Ohrfeige für Verkehrsminister Wissing, der nach wie vor Recht und Gesetz ignoriert und wirksame Klimaschutzsofortmaßnahmen aus ideologischen Gründen ablehnt. Ein Tempolimit von 100/80/30 würde mit einer jährlichen CO2-Einsparung von 11 Millionen Tonnen die Klimalücke des Verkehrssektors aus dem vergangenen Jahr beinahe vollständig stopfen. Erst im November hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil zu unserer Klimaklage deutlich gemacht, dass die Zeit der Untätigkeit für Autominister Wissing endgültig vorbei ist und auch die Gerichte sein Nichtstun nicht tolerieren. Das Tempolimit muss jetzt als Sofortmaßnahme kommen.“
Dazu Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin: „Erneut verfehlt der Gebäudesektor seine Klimaziele eklatant. Die Bundesregierung muss endlich strukturelle und nachhaltige Maßnahmen ergreifen, die klimafreundlich und sozialverträglich den Energiebedarf unserer Gebäude senken und damit wirksam die zunehmende Energiearmut bekämpfen: mit einer entschlossenen Sanierungsoffensive, angefangen bei den öffentlichen Gebäuden und den energetisch schlechtesten Wohngebäuden. Der Wechsel auf angeblich klimaneutrale Heizungen ist reines Greenwashing und reicht nicht aus. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gebäudeenergiegesetzes muss die klare Botschaft sein: Jede neue Öl- oder Gasheizung bedeutet nicht nur einen Rückschlag beim Klimaschutz, sondern birgt auch ein massives Kostenrisiko für Verbraucherinnen und Verbraucher. Darum fordern wir den sofortigen Stopp umwelt- und klimaschädlicher Subventionen für Biomasse- und ‚wasserstofffähige‘ fossile Heizungen.“
Hintergrund:
Im Klimaschutzgesetz sind für jeden Sektor jährliche CO2-Obergrenzen verbindlich festgeschrieben. Die Treibhausgas-Bilanz der Agora Energiewende zeigt, dass 2023 im Verkehrssektor die Obergrenze von 133 Millionen Tonnen CO2 um 12 Millionen Tonnen und die Obergrenze im Gebäudesektor von 101 Millionen Tonnen CO2 um 8 Millionen Tonnen überschritten wurde. Im November 2023 hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Bundesregierung dazu verurteilt, Klimaschutzsofortprogramme vorzulegen, die die Einhaltung der CO2-Obergrenzen aus dem Klimaschutzgesetz sicherstellen. Die DUH hatte gegen die Bundesregierung geklagt, da diese das Bundesklimaschutzgesetz missachtet.
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400 867-20, presse@duh.de