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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe: Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz erhoben

Dienstag, 21.09.2021 Dateien: 2

• Klageschriften bei den Landgerichten in München und Stuttgart am Montagabend eingereicht

• Beide Autokonzerne hatten zuvor abgelehnt, sich zu einer drastischen Reduzierung der CO2-Emissionen ihrer Fahrzeuge ab sofort und einem Verbrenner-Ausstieg ab 2030 zu verpflichten

• DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: „BMW und Mercedes-Benz verstoßen durch ihre besonders klimaschädlichen Fahrzeugflotte und vielen SUV-Stadtpanzer gegen das ‚Grundrecht auf Klimaschutz‘. Wir werden ein Ende von Diesel- und Benzin-Pkw ab 2030 auf dem Klageweg durchsetzen.“

© Nicola/stock.adobe.com

Berlin, 21.09.2021: Die Geschäftsführenden der Deutschen Umwelthilfe (DUH) haben am Montag, den 20. September erstmals Klimaklagen gegen deutsche Unternehmen erhoben. Sie richten sich gegen die beiden Autokonzerne BMW und Mercedes-Benz. Die Klageschriften wurden bei den zuständigen Landgerichten in München und Stuttgart eingereicht. Die Umweltschützer fordern darin von BMW und Mercedes den klimagerechten Umbau ihrer Unternehmen insbesondere durch eine drastische Reduzierung der CO2-Emissionen ihrer Fahrzeuge im Einklang mit den verbindlichen Regelungen des Pariser Klimaschutzabkommens und des deutschen Klimaschutzgesetzes. BMW und Mercedes-Benz sollen dazu unter anderem bis zum Jahr 2030 den Verkauf klimaschädlicher Verbrenner-Pkw stoppen. Klägerinnen und Kläger in den Zivilprozessen sind die Geschäftsführenden der DUH Barbara Metz, Sascha Müller-Kraenner und Jürgen Resch. Es sind die ersten Verfahren gegen deutsche Unternehmen, die auf dem wegweisenden Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr basieren.

„Das Urteil der Verfassungsrichter bedeutet, dass wir ein Grundrecht auf Klimaschutz haben. Und dieses Grundrecht muss nicht nur der Staat achten, daran müssen sich auch große Konzerne halten, die für den Ausstoß von mehr CO2 verantwortlich sind als ganze Industriestaaten. Das fordern wir jetzt vor Gericht ein“, sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Klage vertritt.

Die Umweltschützer hatten den Autokonzernen zunächst am 2. September 2021 Anspruchsschreiben zugestellt. Danach sollten sich die Unternehmen bis zum 20. September 2021 zu ausreichendem Klimaschutz und dem Aus für Verbrennungsmotoren bis 2030 verpflichten. So wären sie einem Prozess entgangen. Dies lehnten BMW und Mercedes jedoch am gestrigen Tag ab. Daraufhin erfolgt nun der Gang vor die Gerichte.

„Es überrascht nicht, dass sich BMW und Mercedes, die durch besonders große und spritdurstige Limousinen und SUV-Stadtpanzer auffallen, einer verbindlichen Erklärung zur Einhaltung der Pariser Klimaziele und einem Verbrenner-Ausstieg verweigern. Über mehr als zehn Jahre hinweg bildeten sie zusammen mit VW ein kriminelles Kartell, das sich zur Profitsteigerung durch den Einsatz klimaschädlicher, minderwertiger Abgasreinigungstechnik abgesprochen und zudem gegen die CO2-Grenzwerte der EU verstoßen hat. Mit unseren Klagen werden wir BMW und Mercedes zu einem schnellen Ende ihrer Klimakiller-Stadtpanzer und Ausstieg aus Diesel- und Benzin-Pkw ab 2030 zwingen – per Gerichtsurteil“, so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

„Wir alle haben die schockierenden Flut-Bilder in diesem Jahr erlebt in Deutschland, wir haben den neuen, alarmierenden Bericht des Weltklimarates gehört. Die Klimakrise kommt härter und schneller, als viele das gefürchtet hatten. Deshalb können wir nicht akzeptieren, wenn sich große, einflussreiche und finanzstarke Weltkonzerne ihrer globalen gesellschaftlichen Verantwortung entziehen. Sie rühmen sich ständig öffentlich mit angeblich grünen Plänen, selbst in den Antworten auf unsere Anspruchsschreiben betreiben sie noch Greenwashing. Dabei wissen sie selbst, was jeder in den Berechnungen zu unserer Klage nachlesen kann: In der Realität torpedieren sie Klimaschutz und das Paris-Abkommen mit besonders klimaschädlichen Fahrzeugen, von denen sie nicht einmal in zehn Jahren ablassen wollen. Wenn verantwortungslose Manager unsere Lebensgrundlage zerstören und verantwortungslose Politiker sie gewähren lassen, dann ziehen wir sie jetzt zur Verantwortung“, ergänzt Barbara Metz, stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.

Hintergrund:

Während die Autokonzerne inhaltlich keine verpflichtenden Aussagen machen wollten für ausreichenden Klimaschutz, haben sie sich über die Medien bereits zu den Klagen geäußert. Mercedes kündigte etwa an, sich mit „allen juristischen Mitteln“ zu wehren. Interessant in diesem Kontext sind nur wenige Tage später Forderungen des CDU-Wirtschaftsrates gewesen. Die Lobbyorganisation großer Konzerne in der CDU will Klimaklagen gegen Unternehmen gänzlich verbieten lassen. Dass dies bedeuten würde, Unternehmen über das Zivilrecht zu stellen und damit die deutsche Rechtsordnung zu gefährden, wurde nicht erwähnt. Im Gegenteil erklärte der Vizepräsident des Rates, Friedrich Merz, wenig später Umweltverbände wegen Klimaklagen gar zu Gegnern von Demokratie und Marktwirtschaft. Einen Hinweis auf den Hintergrund der Bemühungen liefert ein Blick auf die Zusammensetzung des Wirtschaftsrates. In seinem Präsidium sitzt etwa Renata Jungo Brüngger, Vorstandsmitglied der Mercedes-Mutter Daimler AG, in seinem Bundesvorstand die Präsidentin des Automobilverbandes VDA, Hildegard Müller.

Die immense Bedeutung der beklagten Autokonzerne für die Klimakrise wird deutlich, wenn man die Mengen an Treibhausgasen anschaut, für die sie mit den von ihnen verkauften Produkten jährlich verantwortlich sind. Dem Autobauer BMW muss allein für das Jahr 2019 der Ausstoß von 93,8 Millionen Tonnen CO2 zugerechnet werden – das ist mehr als ganze EU-Staaten wie Österreich oder Griechenland emittieren. Der Ausstoß an CO2, für den Mercedes-Benz verantwortlich ist, liegt sogar bei 118,5 Millionen Tonnen im Jahr 2019 – mehr als das gesamte fossile Öl-Land Venezuela.

Links:

Die Klageschriften gegen BMW und Mercedes-Benz finden Sie am Ende dieser Seite.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com


DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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