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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe klagt für saubere Luft in Mainz

Berlin, Dienstag, 06.12.2011

Rheinland-Pfalz lehnt Einführung effektiver Maßnahmen zur Luftreinhaltung ab – Nach dem Erfolg in Wiesbaden: DUH setzt sich auch für die Gesundheit der Mainzer Bürger vor Gericht ein – Einführung einer Umweltzone gilt als bestes Instrument zur Verbesserung der Luftqualität

Weil sich das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz weigert, effektive Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Mainz einzuführen, hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) jetzt Klage beim Verwaltungsgericht Mainz eingereicht. In der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt wird der zulässige Luftschadstoff-Grenzwert für Stickstoffdioxid seit langem deutlich überschritten. Trotzdem enthält auch der jetzt vorgelegte Luftreinhalteplan keine ausreichenden Maßnahmen, um eine Einhaltung des Grenzwertes sicherzustellen. Die DUH fordert die ab dem 01. Januar 2012 zuständige Stadtverwaltung Mainz deshalb auf, neben weiteren erforderlichen Maßnahmen eine Umweltzone einzurichten und den Bürgerinnen und Bürgern so besseren Schutz vor der gesundheitsschädlichen Belastung durch Stickoxide zu garantieren.

Das Verhalten in Mainz ist verantwortungslos und darüber hinaus auch rechtswidrig“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Die EU gibt klare Grenzwerte für die Stickstoffdioxidbelastung vor – daran muss man sich auch in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt halten.“ Rheinland-Pfalz wäre nicht das erste Land, das sich dem Gesetz zum Wohle seiner Bürger beugen muss. Auch das Nachbarland Hessen hatte sich geweigert, gegen die hohe Luftschadstoffbelastung in der Landeshauptstadt Wiesbaden vorzugehen. Durch Urteil vom 10. Oktober 2011 verfügte das Wiesbadener Verwaltungsgericht jedoch, dass Hessen effektive Maßnahmen zur Luftreinhaltung ergreifen muss, insbesondere eine Umweltzone einzuführen hat.

Rechtsanwalt Remo Klinger von der Kanzlei Geulen & Klinger hat die Klageschrift im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe eingereicht. Er ist optimistisch bezüglich eines Urteils im Sinne der Mainzer Bürgerinnen und Bürger. „Die Situation in Mainz ist mit der in Wiesbaden nahezu identisch. Es wird daher auch ein ähnliches Urteil zu sprechen sein“, so Klinger.

In Mainz wird seit langem der zulässige Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) überschritten. Stickstoffdioxid ist ein für die menschliche Gesundheit hoch gefährliches Gas, das vor allem aus ungefilterten Dieselmotoren stammt und besonders alte Menschen und Kinder gefährdet. Seit 2010 gelten von der EU vorgeschriebene Grenzwerte für Stickstoffdioxid, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Das EU-Recht sieht vor, in großen Städten Luftreinhaltepläne aufzustellen, deren Maßnahmenkataloge zu einer Grenzwerteinhaltung führen. Die Erfahrungen in anderen Städten zeigen, dass die Einführung und konsequente Umsetzung einer Umweltzone signifikante Verbesserungen der Luftqualität mit sich bringt. Obwohl seit längerem bekannt ist, dass mit den bereits ergriffenen Maßnahmen der Grenzwert nicht eingehalten werden kann, weigert sich Rheinland-Pfalz, eine solche Umweltzone in Mainz einzuführen.

Für Rückfragen:

Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer
Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger
Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger
Schaperstraße 15, 10719 Berlin
Tel. 030 88472-80, Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com

Daniel Eckold
Pressesprecher
Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: eckold@duh.de

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