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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe klagt erneut für die Saubere Luft in Mainz

Donnerstag, 07.11.2019

Mainz verweigert Umsetzung des rechtsverbindlichen Luftreinhalteplans – Deutsche Umwelthilfe startet Vollstreckungsverfahren und reicht neue Klage ein für die Einhaltung des NO2-Grenzwerts im gesamten Stadtgebiet – Diesel-Fahrverbote einschließlich Euro 5 unumgänglich und im geltenden Luftreinhalteplan bereits vorgesehen

© elcovalana - Fotolia

Mainz, 7.11.2019: Für die Saubere Luft in Mainz startet die Deutsche Umwelthilfe (DUH) neue Vollstreckungs- und Klageverfahren. Der Grenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ wird noch immer in vielen Teilen der Innenstadt überschritten. Laut Urteil des Verwaltungsgerichts von 24. Oktober 2018 (VG 3 K 988/16.MZ) hätten die zuständigen Behörden spätestens ab dem 1. September 2019 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge umsetzen müssen, wenn die Einhaltung des Grenzwerts für NO2 im Mittel der ersten 6 Monate des Jahres 2019 nicht erreicht werden kann. Die DUH fordert die Stadt Mainz aufgrund der anhaltenden Grenzwertüberschreitungen auf, das rechtsgültige Urteil umzusetzen und Diesel-Fahrverbote einschließlich Euro 5 einzuführen.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Mainzerinnen und Mainzer haben ein Recht auf Saubere Luft im gesamten Stadtgebiet. Der Grenzwert für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid muss stadtweit schnellstmöglich eingehalten werden. Gleichzeitig versucht die Stadt, das Ausmaß der Situation vor Ort unter den Tisch fallen zu lassen. Wir fordern die Umsetzung von zonalen Diesel-Fahrverboten spätestens zum 1. Januar 2020, um die Menschen in Mainz und ihre Gesundheit zu schützen. Man kann sich nur wundern, dass das Autofahren mehr Wert zu haben scheint, als der Gesundheitsschutz der Anwohnerinnen und Anwohner.“

Die von der Stadt Mainz präsentierten Halbjahresmittelwerte für NO2 verschleiern das Ausmaß der Belastung im Stadtgebiet, kritisiert die DUH. Ergebnisse neuer Messstationen veröffentlichte die Stadt erst auf Anfrage der DUH. Sowohl Modellierungen der Luftbelastung als auch Messungen zeigen demnach, dass die Luft nach wie vor an vielen Straßen dreckiger ist als erlaubt. Besonders hoch belastet ist der Straßenzug Rheinstraße/Rheinallee, an dem mittlerweile zahlreiche Passivsammler Belastungen oberhalb des NO2-Grenzwerts aufzeigen. Alte Messstationen will die Stadt Mainz jedoch aufgrund von Formalitäten nicht berücksichtigen, neue Messstationen – die exakt die gleiche Belastungshöhe widerspiegeln – sollen erst ein Jahr lang ausgewertet werden.

Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. Juni 2019 muss der NO2-Grenzwert im gesamten Stadtgebiet eingehalten werden, nicht nur an offiziellen Messstationen wie der Parcussstraße.

Aktuelle Passivsammlerwerte für das erste Halbjahr 2019 zeigen, wie hoch die Belastung ist: 47 µg/m³ wurden an der seit Jahren genutzten Messstation Rheinstraße / FH ermittelt. An den ersatzweise eingerichteten Passivsammlern Rheinstraße 24 und Rheinallee 3B liegt die Belastung im ersten Halbjahr 2019 sogar bei 48 beziehungsweise 49 µg/m³. Auch am Messcontainer Parcussstraße liegt die Belastung bis einschließlich Oktober 2019 noch bei 42 µg/m³.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, betont: „Die Stadt Mainz muss kurzfristig diejenigen Maßnahmen umsetzen, die zu einer schnellstmöglichen Grenzwerteinhaltung führen. Es ist nicht mehr die Zeit, Gutachtenaufträge zu vergeben, sondern zu handeln."

Damit das rechtskräftige Urteil endlich umgesetzt wird, hat die DUH beim VG Mainz einen Zwangsvollstreckungsantrag eingereicht und zugleich aus prozessstrategischen Gründen eine neue Klage auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erhoben. Erhalten die Fahrzeuge eine Hardware-Nachrüstung auf Kosten der Hersteller, können diese Fahrzeuge von Diesel-Fahrverboten ausgenommen werden.

Link:

Mehr zu den Klagen für Saubere Luft: https://www.duh.de/themen/luftqualitaet/recht-auf-saubere-luft/

Kontakt:       

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de 

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de

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