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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe kämpft erfolgreich für saubere Luft in Limburg und Offenbach

Berlin/Wiesbaden, Dienstag, 30.06.2015

Verwaltungsgericht Wiesbaden: Hessische Landesregierung muss effektive Maßnahmen zur Luftreinhaltung ergreifen und Stickstoffdioxidbelastung reduzieren

© Denis Junker / Fotolia
© Denis Junker / Fotolia

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat erneut zwei Gerichtsverfahren gegen das Land Hessen wegen Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte gewonnen. Nach Wiesbaden und Darmstadt klagte der Umwelt- und Verbraucherschutzverband wegen anhaltender Stickstoffdioxid-Belastung (NO2) in Limburg an der Lahn und Offenbach. Die bisher ergriffenen Maßnahmen, so die Auffassung der DUH, haben in beiden Städten die Luftqualität nicht genügend verbessert und schützen die Gesundheit der Einwohner nicht ausreichend. Seit dem 1. Januar 2010 gilt für Stickstoffdioxid europaweit ein durchschnittlicher Jahresgrenzwert von 40 µg/m3. Sowohl Limburg als auch Offenbach überschreiten diesen seit 2010 konstant.

„Das Hessische Umweltministerium darf den Kampf gegen die Luftbelastung nicht länger auf die lange Bank schieben. Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger ist jetzt gefährdet. Es ist nach deutschem und europäischem Recht inakzeptabel, Maßnahmen vorzuschlagen, die erst in fünf oder zehn Jahren greifen“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Die Bundesregierung hat der EU-Kommission im November 2014 mitgeteilt, dass mit einer Einhaltung des NO2-Immissionsgrenzwertes an den Messstandorten nicht vor 2020 zu rechnen ist. Eine Verlängerung zur Einhaltung dieser Frist bis 2015 hatte die EU-Kommission dem Land Hessen aufgrund fehlender effektiver Maßnahmenpläne aber nicht genehmigt. Mit einer Verzögerung von zehn Jahren oder mehr, so die EU-Kommission, komme Deutschland nicht der Pflicht nach, den Zeitraum der Grenzwertüberschreitung durch geeignete Maßnahmen so kurz wie möglich zu halten. Im Juni 2015 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen anhaltender Überschreitung der NO2-Grenzwerte gegen Deutschland eingeleitet. Binnen zwei Monaten muss sich die Regierung dazu äußern.

Hauptursache für die hohe Belastung mit NO2 sind die Emissionen aus dem Verkehrssektor, in erster Linie von Diesel-Fahrzeugen. Zwar hat Offenbach zum 1. Januar 2015 eine Umweltzone eingeführt. In Limburg fehlt diese aber bislang. Aus Sicht der DUH sind zahlreiche weitere Maßnahmen erforderlich, um die Luftqualität in beiden Städten zu verbessern. Dazu zählen unter anderem die Ausstattung der kommunalen Busflotten mit wirksamen NO2-Nachbehandlungssystemen, Geschwindigkeitsbegrenzungen auf hochbelasteten Straßen sowie die Ausweitung der Umweltzonenregelungen auf Fahrzeuge mit niedrigen NO2-Emissionen.

Die EU-Kommission bekräftigt, dass Maßnahmen, wie das Verbot von Dieselfahrzeugen in städtischen Gebieten und die Förderung von Hybrid- oder Elektroautos oder anderer Fahrzeuge, die ohne Schadstoffausstoß betrieben werden können, einen wesentlichen Beitrag zur Problemlösung leisten könnten. Die DUH hat in der Vergangenheit wiederholt die Umsetzung von Luftreinhaltemaßnahmen juristisch erstritten. Im September 2013 stärkte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Klagebefugnis von Umweltschutzorganisationen und ermöglichte ihnen, unzureichende Maßnahmen zur Luftreinhaltung gerichtlich überprüfen zu lassen. Hintergrund war eine Klage der DUH gegen das Land Hessen wegen anhaltender Luftschadstoffbelastung in Darmstadt.

„Die bisherigen Urteile gewähren ein Recht auf saubere Luft. Das Umweltministerium kann sich nicht länger quer stellen und muss in allen betroffenen hessischen Städten effektive Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Gesundheit umsetzen“, sagt Rechtsanwalt Remo Klinger von der Kanzlei Geulen & Klinger, der die Klage der DUH eingereicht hatte.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt
Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com

Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de 

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