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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe hat weitere 45 formale Rechtsverfahren für „Saubere Luft in unseren Städten“ eingeleitet

Donnerstag, 24.08.2017 Dateien: 1

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sieht Diesel-Fahrverbote in über 60 deutschen Städten ab 2018 als nunmehr unabwendbar an – Umweltbundesamt bestätigt Berechnungen der DUH zur weitgehenden Unwirksamkeit von Software-Updates und Diesel-Kaufprämie der Autohersteller – Da Bund, Länder und Kommunen trotz eindeutiger Gerichtsentscheide keine für den Schutz der Gesundheit der Menschen notwendigen Luftreinhaltemaßnahmen ergreifen, intensiviert die DUH ihre Rechtsverfahren über die derzeit laufenden 16 Klageverfahren hinaus – Gerichte bestätigen, dass Diesel-Fahrverbote ab 1.1.2018 die einzig wirksame Maßnahme für „Saubere Luft in unseren Städten“ bei hohen NO2-Werten sind

© Predrag Sepelj

Berlin, 24.8.2017: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erhöht in Ihrem Einsatz für 'Saubere Luft in unseren Städten' den Druck auf Bundesländer und Städte. In 16 Städten klagt die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation bereits auf schnellstmögliche Einhaltung der
Luftqualitätsgrenz¬werte, in einer weiteren Stadt (Hamburg) unterstützt sie die Klage des BUND. Da die verantwortlichen Regierungspolitiker in Bund, Ländern und Kommunen der mit Dieselabgasen belasteten Bevölkerung weiterhin ihr ‘Recht auf saubere Luft‘ vorenthalten, hat die DUH heute weitere Rechtsverfahren gegenüber nun insgesamt 45 Städte eingeleitet.

Die angeschriebenen Kommunen bzw. Länderbehörden haben nun bis zum 21.9.2017 Zeit, der DUH darzulegen, mit welchen kurzfristig wirksamen Maßnahmen sie eine sichere Unterschreitung der NO2-Luftqualitätswerte ab dem 1.1.2018 sicherstellen wollen. Die für die Luftreinhaltung zuständigen Behörden werden aufgefordert, den geltenden Luftreinhalteplan unverzüglich so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung (1.1.2018) der Grenzwerte enthält. Die DUH hält drei Maßnahmen in allen Städten für besonders vordringlich: 1. Diesel-Fahrverbote für alle Fahrzeuge, die den Euro 6/VI Grenzwert auf der Straße überschreiten; 2. Kurzfristige Nachrüstung aller ÖPNV-Busse auf Euro VI und 3. Die schnelle Umstellung der Taxiflotten auf Umwelttaxis mit Erdgas, Benzin-Hybrid oder Elektroantrieb. Sollten die geplanten Maßnahmen nicht ausreichen, die bereits seit dem 1.1.2010 vorgeschriebene Einhaltung der NO2-Luftgrenzwerte sicherzustellen, wird die DUH weitere Klageverfahren einleiten.

Dazu erklärte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das Umweltbundesamt hat unsere eigenen zuvor veröffentlichten Berechnungen zur weitgehenden Unwirksamkeit des Micky-Maus Software-Updates bestätigt. Diesel-Fahrverbote in mehr als 60 deutschen Städten ab 2018 sind daher unabwendbar. Wir haben nun in insgesamt 62 Städten Rechts- bzw. bereits Klageverfahren eingeleitet, um für die vielen Millionen unter Dieselabgasen leidenden Menschen ihr „Recht auf Saubere Luft“ endlich durchzusetzen. Die durch das Dieselabgas Stickoxid verursachte innerstädtische Luftbelastung mit NO2 führt bundesweit zu über 10.600 vorzeitigen Todesfällen jährlich. Da die Regierungspolitiker in Bund, Ländern und Kommunen bislang nur ein großes Herz für die Autokonzerne und ihre Diesel-Stinker zeigen sind wir gezwungen, unsere Rechtsverfahren auf alle besonders stark belasteten Städte auszudehnen. Wir hoffen darauf, dass sich nun noch vor der Bundestagswahl erste Politiker aus der Deckung trauen und einer gerichtlichen Verurteilung zuvorkommend, wirksame Maßnahmen ab dem 1.1.2018 freiwillig beschließen.“ 

Von den formalen Verfahren, die die DUH heute eingeleitet hat, sind folgende Städte betroffen, die den NO2-Jahresmittelwert von 40 μg/m3 im Jahr 2016 um 10 Prozent oder mehr überschreiten: Kiel (65 μg/m3), Düren (60 μg/m3), Heilbronn (57 μg/m3), Backnang (56 μg/m3), Hannover (55 μg/m3), Esslingen am Neckar (54 μg/m3), Ludwigsburg (53 μg/m3), Hagen (51 μg/m3) , Dortmund (51 μg/m3), Bochum (50 μg/m3), Paderborn (50 μg/m3), Oldenburg (Oldb) (50 μg/m3), Mühlacker (49 μg/m3), Ravensburg (49 μg/m3), Herrenberg (49 μg/m3), Wuppertal (49 μg/m3), Bielefeld (49 μg/m3), Tübingen (48 μg/m3), Siegen (48 μg/m3), Oberhausen (48 μg/m3), Osnabrück (48 μg/m3), Leinfelden-Echterdingen (47 μg/m3), Leonberg (47 μg/m3), Pleidelsheim (47 μg/m3), Marburg (47 μg/m3), Hürth (47 μg/m3), Mannheim (46 μg/m3),  Nürnberg (46 μg/m3), Ludwigshafen am Rhein (46 μg/m3), Augsburg (46 μg/m3), Halle (Saale) (46 μg/m3), Leverkusen (45 μg/m3), Herne (45 μg/m3), Witten (45 μg/m3), Neuss (45 μg/m3), Mülheim an der Ruhr (45 μg/m3), Dresden (45 μg/m3), Heidenheim an der Brenz (44 μg/m3), Kuchen (44 μg/m3), Norderstedt (44 μg/m3), Schwerte (44 μg/m3), Gießen (44 μg/m3), Hildesheim (44 μg/m3), Mönchengladbach (44 μg/m3). Die DUH hat zudem bereits im März 2017 ein formales Verfahren gegen Leipzig (42 μg/m3) eingeleitet. (Quelle für die Daten: Umweltbundesamt)

Die DUH klagt bereits in 16 Städten für „Saubere Luft“ und hat alle bisher entschiedenen Fälle gewonnen. Für Düsseldorf, München und zuletzt hat Stuttgart hat die DUH Gerichtsentscheidungen erwirkt, die konkrete Diesel-Fahrverbote ab 2018 als einzige vom Gericht als wirksam angesehene Maßnahmen bewerten.

Links:

In welchen Städten die DUH bereits klagt, können Sie dem Hintergrundpapier „Klagen für saubere Luft“ an Ende dieser Seite entnehmen.

Mehr über das Projekt „Right to Clean Air“ 

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

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