pageBG

Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe gewinnt vor Gericht gegen Hersteller von Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber

Berlin, Mittwoch, 18.12.2013

DUH begrüßt Entscheidung des Landgerichts Freiburg in der Auseinandersetzung mit der Pearl GmbH und fordert wirksame Marktüberwachung der Bundesländer

Der Leuchtmittelhersteller Pearl GmbH darf keine Energiesparlampen mit zu viel schädlichem Quecksilber mehr vertreiben. So lautet das aktuelle Urteil des Landgerichts Freiburg. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hatte bei mehreren Laboranalysen verschiedener Energiesparlampen der Pearl GmbH zum Teil deutliche Überschreitungen des gesetzlich erlaubten Grenzwerts für Quecksilber festgestellt. In einem Fall überschritt der gemessene Höchstwert mit 19 Milligramm (mg) den damals gesetzlich erlaubten Grenzwert um mehr als das Fünffache. Der Aufforderung der Umwelt- und Verbraucherschutzschutzorganisation, eine Unterlassungserklärung vorzulegen und zukünftig keine Energiesparlampen mit zu viel Quecksilber zu vertreiben, lehnte das Unternehmen ab. Deshalb klagte die DUH wegen Verstoß gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).

Bei den Herstellern von Energiesparlampen gibt es leider noch immer schwarze Schafe, die durch billige Produktionstechnologien schnelles Geld verdienen und dabei Energiesparlampen mit zu hohen Quecksilbermengen verkaufen. Durch die verantwortungslosen Praktiken Einzelner, gerät eine Lichttechnologie in Verruf, die besonders effizient und klimafreundlich ist“, sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Es ist kein Zufall, dass die DUH anstelle einer zuständigen Kontrollbehörde dabei ist, einem verantwortungslosen Lampenhersteller das Handwerk zu legen. Die Bundesländer müssen endlich eine funktionierende Marktüberwachung aufbauen und die Einhaltung der Grenzwerte kontrollieren.“

Energiesparlampen sind im Normalbetrieb ungefährlich und ungiftig. Technisch bedingt beinhalten sie jedoch eine geringe Menge Quecksilber, die im Fall eines Bruchs freigesetzt werden kann. Der Grenzwert für Quecksilber in Energiesparlampen wurde zum 1. Januar 2013 europaweit auf 2,5 mg pro Lampe gesenkt. Seit September 2010 müssen Hersteller auf der Verpackung zudem angeben, wie viel Quecksilber in den Energiesparlampen enthalten ist.

Das Urteil macht deutlich, dass die vorgegebenen Quecksilbergrenzwerte bei jeder verkauften Energiesparlampe eingehalten und Unternehmen Verantwortung für ihre Produkte übernehmen müssen. Deshalb freuen wir uns über die Entscheidung des Gerichts, welche den Schutz der Verbraucher noch einmal unterstreicht“, sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in der rechtlichen Auseinandersetzung vertreten hat. Das Landgericht Freiburg hat die Pearl GmbH dazu verurteilt, „es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs einseitig gesockelte Kompaktleuchtstofflampen mit einer Leistung von bis zu 30 Watt mit einer Menge von mehr als 3,5 mg Quecksilber je Brennstelle zu vertreiben“. Im Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht. Die Pearl GmbH hat beim Oberlandesgericht Karlsruhe Berufung gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt.

Kontakt:


Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH),
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Kanzlei Geulen & Klinger,
Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com
Daniel Eckold-Hufeisen, Pressesprecher, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH),
Tel:. 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: eckold-hufeisen@duh.de

Teilen auf:

Cookie Einstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien, um die Bedienung der Webseite zu erleichtern und eine persönlichere Ansprache zu ermöglichen – auch außerhalb unserer Webseiten. Auch können wir so auswerten, wie unsere Nutzer unsere Seiten verwenden, um unsere Seiten so weiterentwickeln zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Essentiell

Externe Inhalte

Engagement

Statistik

Verwendung von Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien (im Folgenden „Technologien“), die es uns beispielsweise ermöglichen, die Häufigkeit der Besuche auf unseren Internetseiten und die Anzahl der Besucher zu ermitteln, unsere Angebote so zu gestalten, dass sie möglichst bequem und effizient sind, unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen und externe Medien einzubinden. Diese Technologien können Datenübertragungen an Drittanbieter beinhalten, die in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau (z. B. Vereinigte Staaten ) ansässig sind. Weitere Informationen, auch über die Verarbeitung von Daten durch Drittanbieter und die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, finden Sie in Ihren Einstellungen unter „Einstellungen“ und unter folgenden Links:

Impressum Datenschutz