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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe gewinnt gegen Dosenhersteller: Getränkedosen sind nicht „grün“

Berlin, Donnerstag, 25.04.2013

Landgericht Düsseldorf bestätigt Verbrauchertäuschung durch Ball Packaging

Getränkedosen sind nicht „grün“. So lautet das heutige Urteil des Landgerichts Düsseldorf im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) und dem Dosenhersteller Ball Packaging (AZ 37 O 90/12). Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hatte am 12. Juli 2012 Klage gegen das Unternehmen wegen Verbrauchertäuschung eingereicht. Nach Auffassung der DUH führte eine Werbekampagne des Dosenherstellers zur angeblichen Umweltfreundlichkeit der Getränkedose Verbraucher systematisch in die Irre. Durch den Aufdruck „Die Dose ist grün.“ direkt auf der Dose sollte der Eindruck entstehen, Getränkedosen seien ein umweltfreundliches und ökologisch verträgliches Produkt. Das Gericht gab der DUH in seinem Urteil Recht und untersagt Ball Packaging die Wiederholung der irreführenden Behauptung.

„Mit diesem erneut gescheiterten Versuch der Verbrauchertäuschung hat die Dosenindustrie ihren letzten Rest an Glaubwürdigkeit verspielt. Die Umweltauswirkungen von Getränkedosen sind deutlich höher als die von umweltfreundlichen Mehrwegflaschen – trotz hoher Rücklaufquoten durch das Einwegpfandsystem. Der Verbraucher ist gut beraten, seine Schlüsse aus diesem erfreulich klaren Urteil des Landgerichtes Düsseldorf zu ziehen und Getränke in Alu- und Weißblechdosen zu meiden“, erklärt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Bereits im September 2010 hatte der Dosenproduzent Ball Packaging irreführende Aussagen zur angeblichen Umweltfreundlichkeit von Getränkedosen zurücknehmen müssen. Damals vertrat das Unternehmen nach einer selbst in Auftrag gegebenen Studie die Meinung, dass Getränkedosen auch unter ökologischen Gesichtspunkten auf Augenhöhe mit Mehrweggebinden seien. Mit der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung gestand Ball Packaging ein, dass diese Behauptung in der Realität nicht haltbar ist.

Discounter und Dosenlobbyisten erhoffen sich durch die „herbeigeredete ökologische Heiligsprechung“ und gleichzeitige Wiedereinlistung der Getränkedose hohe Gewinne. „Vor der Einführung des Pflichtpfandes war Deutschland einer der wichtigsten Märkte Europas. Acht Milliarden Dosen wurden hier jährlich verkauft. Heute sind es nur noch 1,4 Milliarden Dosen“, erklärt der DUH-Bereichsleiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Er weist darauf hin, dass in Dosen kleinere Getränkeportionen zu deutlich höheren Preisen verkauft werden als in Flaschen mit größeren Füllvolumen. Es passe gut ins Bild, dass der Getränkekonzern Coca Cola aktuell in deutschen Supermärkten eine neue Dose mit nur noch 150 Milliliter Inhalt anbiete. Dabei führt die zunehmende Verkleinerung von Getränkeverpackungen tendenziell zu höheren Materialverbräuchen, weil sich das Verhältnis von Verpackungsmenge und Füllgut verschlechtert.

Die Getränkedose bleibt nach dem Gerichtsurteil was sie ist: eine unökologische Getränkeverpackung. Sie ist bereits nach einmaliger Benutzung Abfall, erfordert besonders viel Energie zur Herstellung und wird durch wenige zentralisierte Abfüllanlagen über besonders lange Entfernungen transportiert. „Dass Dosenhersteller versuchen, ihre Produkte grün zu färben, ist dreist. Aber es passt in die Zeit, denn die Umweltverträglichkeit eines Produkts ist zu einem Maßstab bei der Kaufentscheidung geworden. Das ruft Trickser und Täuscher auf den Plan, wie ich in den vergangenen Jahren vermehrt feststellen musste“, erklärt Dr. Remo Klinger von der auf Umweltrecht spezialisierten Berliner Anwaltskanzlei Geulen & Klinger, der die DUH in der juristischen Auseinandersetzung vertrat.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger
Tel. 030 88472-80, 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
Tel.: 030 2400867-43, Mobil: 0151 18256692, E-Mail: fischer@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse
Tel.: 030 2400867-0, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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