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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe gewinnt auch zweiten Prozess gegen das Bundesverkehrsministerium: VW-Dokument zu falschen CO2-Angaben bei 800.000 Pkw muss ausgehändigt werden

Mittwoch, 20.12.2017

Verwaltungsgericht Berlin gab der DUH unter Vorsitz der Gerichtspräsidentin recht – Bundesverkehrsminister Schmidt muss der DUH das von der Volkswagen AG im November 2015 übermittelte Dokument zu den seinerzeit eingestandenen falschen CO2-Werten bei 800.000 Fahrzeugen aushändigen – Seit über zwei Jahren hält das Ministerium diese Unterlagen zurück – DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch wirft dem Bundesverkehrsministerium demokratiefeindliches Verhalten vor – Antrag der DUH: Ehemaliger Bundesverkehrsminister Dobrindt soll als Zeuge aussagen

© Sebastian Duda/Fotolia

Berlin, 20.12.2017: Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) muss der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Einsicht in ein von der Volkswagen AG an das BMVI übersandtes Dokument gewähren, mit der die Volkswagen AG im November 2015 falsche CO2-Werte bei 800.000 Fahrzeugen anzeigte. Dies entschied die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin am gestrigen 19.12.2017 nach ausführlicher mündlicher Verhandlung (VG 2 K 236.16) unter dem Vorsitz der Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter.

Die nach der letzten Entscheidung vom 30.11.2017 nun binnen eines Monats zweite Verurteilung der beklagten Bundesrepublik Deutschland zur Veröffentlichung von Unterlagen zum größten Industrieskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Abermals muss die Deutsche Umwelthilfe die Aufklärung im Diesel-Abgasskandal auf dem Rechtsweg durchsetzen. Die mündliche Verhandlung vor dem Berliner Gericht zeigte ein erschreckendes Demokratiedefizit der beklagten Bundesregierung, die eine zur Terminladung ergangene Anordnung des Gerichts ignorierte und in der Verhandlung eingestand, Entscheidungen des Volkswagen-Konzerns nur noch oberflächlich zu überprüfen. Selten wurde die Fernsteuerung einer Regierung durch einen Industriekonzern so deutlich wie in diesem Verfahren. Das Gericht attestierte dem Verkehrsministerium, seit über zwei Jahren rechtswidrig die Herausgabe von Informationen zu falschen CO2-Emissionen von 800.000 Pkw der VW AG zu verweigern.“

In der mündlichen Verhandlung kritisierte die Gerichtspräsidentin, dass sich das Verkehrsministerium – als nach dem Umweltinformationsgesetz auskunftspflichtige Stelle – rechtliche Bewertungen von Volkswagen ohne zureichende Prüfung zu eigen macht und folglich alle von VW als „Betriebs- und Geschäftsgeheimnis“ deklarierten Unterlagen nur vollständig geschwärzt veröffentlicht. Selbst Ländernamen, also Begriffe wie „Deutschland“, „Europa“ oder „restliche Welt“, wurden geschwärzt.

Am 4.11.2015 hatte Verkehrsminister Alexander Dobrindt in einer Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages gegenüber Medienvertretern mitgeteilt, dass die Volkswagen AG dem Ministerium Unterlagen ausgehändigt hat, aus denen sich ergibt, dass die CO2-Emissionen von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat zu niedrig angegeben worden sind. Betroffen seien 800.000 Autos, davon 98.000 Fahrzeuge mit einem Benzin-Motor. Die DUH begehrte daraufhin Einsicht in die angesprochenen Unterlagen gemäß Umweltinformationsgesetz (UIG). Zudem begehrte die DUH Einsicht in die dazu erstellten Unterlagen durch das BMVI.

In den Monaten danach will die Volkswagen AG zu der Erkenntnis gelangt sein, dass es doch keine unzutreffenden CO2-Angaben gegeben habe und man sich vielmehr in einem zulässigen Toleranzrahmen bewegt habe. Der Antrag der DUH dient der Aufklärung dieses Vorgangs.

Nachdem das BMVI den Antrag der DUH vom 5.11.2015 am 22.12.2015 abgelehnt hatte und auch der Widerspruch der DUH vom 12.1.2016 mit Bescheid vom 1.4.2016 zurückgewiesen wurde, reichte die DUH am 2.5.2016 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMVI, ein.

Das VG Berlin gab der Klage der DUH am 19.12.2017 statt, sofern es die Unterlagen angeht, die Volkswagen den Behörden übergeben hat. Die Berufung wurde zugelassen.

Hinsichtlich der außerdem begehrten Unterlagen, die das BMVI selbst erstellt hat, entschied das VG Berlin, die Sache unter einem neuen Aktenzeichen fortzuführen. Die Vertreter des BMVI blieben auch in der gestrigen Verhandlung dabei, keine eigenen Unterlagen aus der fraglichen Zeit zu haben. Die DUH hat daraufhin beantragt, unter anderem Alexander Dobrindt zu dieser Frage als Zeuge zu vernehmen. Das Verwaltungsgericht wird darüber demnächst entscheiden.

„Abermals macht das Verwaltungsgericht deutlich, dass die Informationsfreiheit der Öffentlichkeit grundsätzlich Vorfahrt hat, selbst gegenüber den Interessen des Auto-Ministeriums“, so Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in diesem Prozess vertrat.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Pressesprecherin
030 2400867-21, presse@duh.de 

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