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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe fordert Sofortmaßnahmen gegen hohe Feinstaubbelastung in Leipzig

<em>Berlin, Montag, 22.12.2008

 

 

Mit wirksamem Aktionsplan und konkreten Maßnahmen wie Lkw-Durchfahrtsverboten oder einer Umweltzone soll Leipzig die seit Jahren andauernden Grenzwertüberschreitungen stoppen – DUH setzt Frist bis Mitte März 2009 und droht mit neuer Musterklage – Musterfall ist die Straße vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Im Namen eines betroffenen Anwohners fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) von der Stadt Leipzig die sofortige Aufstellung eines wirksamen Aktionsplans im Bereich Harkortstraße. An dieser Straße befindet sich auch das Bundesverwaltungsgericht, das 2007 in einem von der DUH erstrittenen Grundsatzurteil das „Recht auf saubere Luft“ festschrieb. Ziel der DUH-Initiative ist es, die dort regelmäßig überschrittenen Grenzwerte für gesundheitsgefährdenden Feinstaub (PM10) durch kurzfristige straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen einzudämmen. Die DUH will – notfalls mit einem neuen Musterverfahren – erreichen, dass Kommunen das 2007 vor dem Bundesverwaltungsgericht und 2008 vor dem Europäischen Gerichtshof erstrittene Recht der Bürger auf saubere Luft endlich konsequent umsetzen. Die Stadt Leipzig hat sich bisher geweigert, zielführende Maßnahmen zur Entlastung der Anwohner der Harkortstraße von gefährlichem Feinstaub umzusetzen.

„Wir werden nicht zulassen, dass sich Kommunen in Deutschland weiter durch Untätigkeit über höchstrichterliche Entscheidungen hinwegsetzen“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch zu der heute von DUH-Anwalt Dr. Remo Klinger bei der Stadt Leipzig beantragten Umsetzung verkehrsrechtlicher Maßnahmen und eines wirksamen immissionsschutzrechtlichen Aktionsplans. Das von der Deutschen Umwelthilfe über Jahre erstrittene Recht auf saubere Luft bedeute, dass die Behörden ihre Bürger soweit irgend möglich vor gefährlichem Feinstaub schützen müssen. In Leipzig und einer Reihe anderer Ballungszentren geschehe dies nicht oder allenfalls halbherzig.

Klinger warf der Stadt Leipzig „jahrelange Untätigkeit“ vor, weshalb der rechtswidrige Zustand regelmäßiger Grenzwertüberschreitungen an der Harkortstraße andauere. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Juli 2008 sei es nun rechtlich zwingend, dass ein „kurzfristig vorzulegender Aktionsplan und die darin enthaltenen Maßnahmen so beschaffen sind, dass unverzüglich in der Harkortstraße zu einem Stand unterhalb der Grenzwerte zurückgekehrt wird.“ Der Aktionsplan soll bis Mitte März 2009 vorliegen. Andernfalls sei die DUH gezwungen erneut den Rechtsweg zu beschreiten und die Stadt Leipzig Namens des betroffenen Anwohners zu verklagen, erläuterte Resch.

Welche Maßnahmen die Stadt Leipzig ergreift, um die Feinstaub-Grenzwerte in Zukunft einzuhalten, stehe in ihrem Ermessen, heißt es in dem am heutigen Tag verschickten Antragsschreiben an das zuständige Verkehrs- und Tiefbauamt. In Betracht kommen eine strenge Umweltzone, Lkw-Durchfahrtsverbote oder auch andere Maßnahmen innerhalb oder außerhalb des Verkehrsbereichs. Klinger: „Das Ergebnis muss aber feststehen: Die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub.“

Für Rückfragen:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer (DUH), Hackescher Markt 4, 10178 Berlin;
Mobil.: 0171 3649170, Tel. Büro 07732-99950; Fax.: 030 2400867-19; E-Mail:
resch@duh.de


Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstr. 15,10719 Berlin, Tel.: 030/88472-80, Fax: 03088472-810, Mobil: 0171 2435458 E-Mail:


Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse (DUH), Hackescher Markt 4,10178 Berlin, Tel.: 030/2400867-0, Fax: 030/2400867-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail:
rosenkranz@duh.de

klinger@geulen.com

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