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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe fordert ein schnelles Ende der ordnungswidrigen Verpackungsentsorgung

Berlin, Montag, 27.01.2014

DUH kritisiert betrügerisch genutzte Entsorgungsmöglichkeiten durch so genannte Eigenrücknahmen und unterstützt Initiative des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen zur Überarbeitung der Verpackungsverordnung

Die derzeitige Verpackungsverordnung bietet zu viele Schlupflöcher für zweifelhafte Entsorgungspraktiken. Deshalb fordert die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) die Streichung der Eigenrücknahme von Verkaufsverpackungen am Ort der Abgabe und die Einschränkung sogenannter Branchenlösungen. Auch unterstützt sie die Initiative des Nordrhein-Westfälischen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, vielfach betrügerisch genutzte Entsorgungsmöglichkeiten einzuschränken. Die sechste Novelle der Verpackungsverordnung steht Ende April 2014 im Bundesrat an. Die Bundesregierung wird den Kabinettsentwurf im März zur Abstimmung in den Bundestag geben.

Nach wie vor werden unrealistisch hohe Rücknahmemengen von Verpackungen in Verkaufsstellen und branchenspezifischen Erfassungsstrukturen gemeldet. Die Folgen sind erhebliche Wettbewerbsverzerrungen zwischen dualen Systemen, weniger Recycling und langfristig der Kollaps der haushaltsnahen Wertstoffsammlung. Die Regelung zur Eigenrücknahme war ursprünglich als Ausnahme für wenige etablierte und funktionierende Systeme konzipiert worden. In der Praxis wird sie jedoch vielfach zu einer Umgehung der Lizenzierungspflicht von Verkaufsverpackungen missbraucht, wie regelmäßig durchgeführte Umfragen der DUH bei dualen Systemen bestätigen. Demnach nimmt eine Reihe dualer Systemanbieter überdurchschnittlich hohe Mengen an Leichtverpackungen direkt am Verkaufsort zurück.

„Wenn Verpackungen aus Kostengründen als selbst zurückgenommen gemeldet, aber in der Realität nicht zurückgegeben werden und im Gelben Sack landen, gaukelt dies hohe Recyclingquoten vor, in Wirklichkeit führt dies aber zu geringeren tatsächlichen Recyclingmengen“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die verbindlichen Recyclingziele der Verpackungsverordnung gelten nur für die tatsächlich lizenzierte Menge im Gelben Sack, jedoch nicht auf dort gelandete Verpackungen, die ursprünglich als Eigenrücknahmemengen angemeldet wurden. In der Folge werden aus der nicht lizenzierten Menge nur wenige besonders lukrative Verpackungen herausgesucht und tatsächlich recycelt. „Wir brauchen mehr und nicht weniger Recycling, weshalb die Eigenrücknahme für Verkaufsverpackungen als Einfallstor für umweltbelastende und ordnungswidrige Entsorgungspraktiken gestrichen werden muss.“ Laut Resch überwiegt der Schaden dieser Ausnahmeregelung im Vergleich zum Nutzen einzelner funktionierender Entsorgungssysteme.  

Ein weiteres Schlupfloch der Verpackungsverordnung sind sogenannte Branchenlösungen. Für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen entfällt die Beteiligungspflicht an einem dualen System, wenn bei sogenannten „gleichgestellten Anfallstellen“ die dort in Verkehr gebrachten Verpackungen zurückgenommen und der Verwertung zugeführt werden. Darunter fallen zum Beispiel Krankenhäuser, Kantinen, Hotels, gastronomische Einrichtungen oder Seniorenheime. Zwar ist es grundsätzlich sinnvoll, vor Ort massenhaft anfallende Verpackungen separat und nicht über den „Gelben Sack“ zu erfassen, weil dies günstiger und gleichzeitig effizienter und umweltfreundlicher ist. Aus Sicht von Thomas Fischer, DUH-Bereichsleiter für Kreislaufwirtschaft, ist dies jedoch in der vorliegenden Form nicht praxistauglich:

„Die direkten Lieferbeziehungen des Inverkehrbringers von Verpackungen zur konkreten Anfallstelle müssen derzeit nicht zwangsläufig nachgewiesen werden. Deshalb ist die praktizierte Feststellung von Branchenlösungsmengen auf der Basis von Marktforschungsgutachten ungenau, beliebig und nur schwer überprüfbar.“ Laut Fischer müssten Branchenlösungen dahingehend eingeschränkt werden, dass sie nur noch bei konkret nachgewiesenen, direkten Lieferbeziehungen zur Anfallstelle möglich sind.

Kontakt:

Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Thomas Fischer, DUH-Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft
Mobil: 0151 18256692, E-Mail: fischer@duh.de

Daniel Hufeisen, DUH-Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, E-Mail: hufeisen@duh.de

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