Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe fordert Bundesrat auf, Gesetzesentwurf zur steuerlichen Förderung von Elektrofahrzeugen abzulehnen und Nachbesserung zu fordern
Berlin, 29.11.2019: Anlässlich der heutigen Abstimmung des Bundesrats über den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH):
„Dem Gesetzesentwurf für die steuerliche Förderung der Elektromobilität fehlt jegliche klimapolitisch wirksame Ausrichtung. Die Handschrift der SUV-Konzerne ist peinlich: Bis Ende 2030 will die Bundesregierung Monster-SUVs wie den BMW X5 mit über 3 Tonnen Gesamtgewicht und einem spritschluckenden Sechszylinder-Benzinmotor und Alibi-Hybridantrieb wie ein reines Elektroauto behandeln. Es ist tolldreist, Klimakiller-Stadtgeländewagen, vor deren viel zu hohem Spritverbrauch selbst der ADAC warnt, auch noch mit Steuermilliarden zu fördern. So geht ‚Schaufahren gegen den Klimaschutz‘. Dieser Gesetzesentwurf zeigt eindrucksvoll, wie die Autokonzerne weiterhin für ihre rückschrittliche Verbrennertechnik auch noch Mittel zum Klimaschutz zweckentfremden.
Die undifferenzierte Förderpolitik der Bundesregierung der letzten Jahre manövriert die deutsche Automobilindustrie immer mehr ins Aus. Unter den 20 meistverkauften Elektrofahrzeugen weltweit ist derzeit keins aus deutscher Produktion. Wenn die Bundesregierung zukünftig sogar unter der Überschrift ‚Klimaschutz‘ im realen Fahrbetrieb besonders spritdurstige Stadtgeländewagen in der Anschaffung und mit Dienstwagenprivileg fördert, lenkt sie die deutschen Autobauer in eine Sackgasse. Der Rückstand zur Konkurrenz aus dem Ausland wird sich mit einer derart absurden Förderpolitik in den nächsten Jahren noch weiter vergrößern.“
Links:
Die Stellungnahme der Deutschen Umwelthilfe zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften zur Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 14. Oktober 2019 finden Sie am Ende dieser Seite.
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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
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