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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe erwartet wichtige Entscheidung für „Saubere Luft“ in Deutschland

Freitag, 23.02.2018

Bundesverwaltungsgericht verkündet Entscheidung in den Revisionsverfahren Stuttgart und Düsseldorf am 27. Februar 2018 – Kritik des Gerichts an Bundespolitik

© Robert Lehmann / DUH

Leipzig/Berlin, 23.2.2018: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Entscheidung über die Sprungrevision der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg in den Klagen für saubere Luft der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf den 27. Februar 2018 um 12 Uhr vertagt. Zu der in der mündlichen Verhandlung am 22. Februar 2018 vom Gericht artikulierten Kritik an die verantwortlichen Regierungspolitiker im Bund erklärt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:

Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hat die Bundesregierung kritisiert und darauf hingewiesen, dass die in dem zuletzt bekannt gewordenen Schreiben der Bundesregierung an EU-Umweltkommissar Karmenu Vella enthaltenen Maßnahmen durch den EuGH nicht akzeptiert würden. Die seit dem 1. Januar 2010 europaweit geltenden Grenzwerte für das Dieselabgasgift NO2 seien als ‚Ergebniswerte‘ einzuhalten.“
Leider versäumten es auch die beklagten Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, auf das hunderttausendfache Leid kranker und sterbender Stadtbewohner einzugehen, deren Recht auf ‚Saubere Luft‘ nun im achten Jahr ignoriert wird. Seit Jahren wird einseitig nur auf die Belange der Dieselfahrer geschaut, nur die vom Dieselabgasgift Stickstoffdioxid Betroffenen leiden und sterben im Stillen, ungeschützt durch die Politik,“ so Resch weiter.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, ergänzt: „Für die Gesundheit seiner Bürger einzustehen, ist eine der vordringlichsten Pflichten des Staates. Den Schutz der Gesundheit der eigenen Bürger zu gewährleisten, hat Verfassungsrang, steht ganz vorn im Grundgesetz, direkt hinter der Pflicht des Staates zum Schutz der Menschenwürde. Politiker, die seit Jahren ein Verantwortungspingpong betreiben, erwecken nicht nur den Eindruck als sei ihnen dieser Verfassungsauftrag einerlei, sie untergraben auch das Vertrauen darin, dass die Einhaltung verbindlicher Rechtsvorschriften nicht nur selektiv für den Bürger gilt.“ 

Die internationale Nichtregierungsorganisation ClientEarth unterstützt die Klagen der DUH. Ugo Taddei, Rechtsanwalt von ClientEarth, sagt: „Durch die Gerichtsverfahren haben wir es geschafft, dass die Frage unserer Luftqualität nationale Priorität bekommt. Unabhängig davon, was das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag entscheiden wird – die Bundesregierung muss Lösungen für die gesundheitliche Bedrohung durch Dieselabgase finden. Die Autos, die auf unseren Straßen fahren, dürfen die Luft nicht länger verschmutzen. Jeder hat das Recht, saubere Luft zu atmen.“

Kontakt: 

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de  

Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger
0171 2435458, klinger@geulen.com  

Ugo Taddei, Rechtsanwalt ClientEarth
0032 2 808 4323, utaddei@clientearth.org 

Ellen Baker, Kommunikationsmanager ClientEarth
0044 203 030 5951, ebaker@clientearth.org  

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

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