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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe deckt Verstöße gegen Mehrwegangebotspflicht selbst bei millionenschweren Unternehmen auf: Rechtliche Schritte gegen Starbucks, Cinemaxx & Co. eingeleitet

Donnerstag, 09.02.2023 Dateien: 1

• DUH nimmt 16 große To-go-Anbieter unter die Lupe: Verstöße gegen die neue Mehrwegangebotspflicht bei mehr als jedem dritten Testbesuch festgestellt

• DUH geht juristisch gegen rechtswidriges Verhalten der Ketten beziehungsweise Franchise-Händler von Starbucks, Edeka, Rewe, Backwerk, Wiener Feinbäckerei, Steinecke, Yormas, Cineplex, Cinestar und Cinemaxx vor

• DUH fordert von den Bundesländern endlich die konsequente Sanktionierung festgestellter Verstöße – Bundesumweltministerin Lemke muss außerdem Mehrwegangebotspflicht sofort nachbessern

• Aufklärung, Informationen und Quiz für Verbraucherinnen und Verbraucher zur Mehrwegnutzung unter: www.duh.de/projekte/mehrweg-quiz/

© Finke/DUH

Berlin, 9.2.2023: Millionenschwere Konzerne und Franchise-Händler der Ketten Starbucks, Edeka, Rewe, Cinemaxx und Backwerk verstoßen teils eklatant gegen die seit Jahresbeginn geltende gesetzliche Mehrwegangebotspflicht. Das hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) aufgedeckt. Dazu hat der Umwelt- und Verbraucherschutzverband in den vergangenen Wochen dokumentierte stichprobenartige Testbesuche bei 16 großen Anbietern von Essen und Getränken zum Mitnehmen aus verschiedenen Branchen durchgeführt. Verstöße stellte die DUH in mehr als jedem dritten Fall fest. Insgesamt sind 10 der 16 kontrollierten Ketten betroffen. Gegen Unternehmen beziehungsweise Franchise-Händler von Starbucks, Edeka, Rewe, Backwerk, Steinecke, Wiener Feinbäckerei, Yormas, Cineplex, Cinestar und Cinemaxx hat die DUH nun juristische Verfahren gestartet, um die Wiederholung der festgestellten Verstöße auszuschließen.

„Es ist erschreckend, wie unverschämt sich große Unternehmen über Gesetze zum Schutz von Umwelt, Klima, Verbraucherinnen und Verbrauchern hinwegsetzen. Das ist kein Versehen kleiner privater Cafébesitzer. Es geht um große Namen wie Starbucks, Rewe oder Cinemaxx, die mit ihren Rechtsabteilungen genau wissen was für gesetzliche Pflichten sie zu erfüllen haben. Sie hatten zudem mehr als ein Jahr Zeit zur Vorbereitung. Wir gehen nun juristisch mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln vor, um die Einhaltung künftig sicherzustellen. Wieder einmal müssen wir uns für die Rechte von Verbraucherinnen und Verbraucher stark machen, weil die zuständigen Landesbehörden ihren Kontrollaufgaben nicht nachkommen. Denn für den Vollzug der Mehrwegangebotspflicht sind die Bundesländer zuständig, die wir ausdrücklich auffordern, endlich tätig zu werden. Bis dahin setzen wir auf einen Dreiklang aus Kontrolle, Sanktionen und Aufklärung von Verbraucherinnen und Verbrauchern“, sagt die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Bei den Testbesuchen kontrollierten Tester der DUH das verpflichtende Angebot von Mehrwegbechern, -essensboxen und -deckeln. Das Gesetz sieht neben den Angebotspflichten jedoch auch die Information der Kundinnen und Kunden über das Mehrwegangebot vor. Dagegen wurde noch weit umfangreicher verstoßen, wie die DUH beim Praxischeck feststellte. Wenn Mehrweg angeboten wurde, erhielten Kundinnen und Kunden meist wenige oder gar keine Informationen darüber.

„In keiner einzigen der 35 untersuchten Filialen wurde beim Bestellvorgang von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein mündlicher Hinweis auf vorhandene Mehrwegalternativen gegeben. Das zeigt, wie Unternehmen Mehrweg gezielt klein halten und die Kundinnen und Kunden im Unklaren lassen. Dass die Landesbehörden dieses Verhalten zulassen, ist ein Skandal. Deshalb werden wir nicht nur Unternehmen, sondern auch die zuständigen Behörden durch Abfragen zu deren Vollzugstätigkeiten regelmäßig kontrollieren: Zum Schutz und Wohl der Verbraucherinnen und Verbraucher“, ergänzt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Die zuständigen Ordnungs- und Gewerbeaufsichtsämter auf Landesebene überprüfen nach Einschätzung der DUH die Mehrwegangebotspflicht bislang gar nicht oder unzureichend. Dies ist für ein Gelingen jedoch absolut unerlässlich.

Die DUH kritisiert zudem, dass für einen Wandel hin zu weniger Einweg-Verpackungsmüll die Mehrwegangebotspflicht nicht ausreiche. Sie enthält zu viele Schlupflöcher und Lücken. So können Anbieter statt auf Mehrweg auf andere, ebenfalls schädliche Einweg-Müllmaterialien ausweichen, wie etwa Pappschachteln für Burger. Das Gesetz sieht zudem keine finanziellen Anreize zur Mehrwegverwendung vor, Vermüllung bleibt somit einfach und günstig. Außerdem setzen viele Anbieter wie etwa McDonalds, Edeka oder Tchibo auf individuelle Mehrwegverpackungen. Diese Insellösungen sind unkomfortabel für Kundinnen und Kunden, da Mehrwegbecher oder Boxen nur bei dem jeweiligen Anbieter zurückgegeben werden können. Damit Mehrwegverpackungen für Getränke und Speisen wirklich zum neuen Standard werden, fordert die DUH:

  • einen konsequenten Vollzug der Mehrwegangebots- und Informationspflichten durch die Ordnungs- oder Gewerbeaufsichtsämter der Bundesländer inklusive Strafen bei Verstößen,
  • eine bundesweite Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Becher, -Boxen und
    -Besteck,
  • eine Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht auch auf andere umweltschädliche Einweg-Materialien wie Pappe oder Aluminium,
  • die Einführung unternehmensübergreifender und einheitlicher Mehrwegsysteme.

Neben der Kontrolle von Unternehmen und Behörden setzt die DUH auf die Aufklärung und Information der Verbraucherinnen und Verbraucher. Dazu hat der Verband auf seiner Website ein Mehrwegquiz gestartet, mit dem Menschen unterhaltsam mehr über ihre Rechte und die Pflichten der Geschäfte lernen und schließlich sogar noch Gutscheine für Essen und Getränke in Mehrweg gewinnen können. Das Quiz ist abrufbar unter https://www.duh.de/projekte/mehrweg-quiz/.

Hintergrund:

Die DUH führte Testbesuche vom 11. bis 20. Januar 2023 in 35 Filialen von 16 großen Anbietern von Essen und Getränken zum Mitnehmen aus verschiedenen Branchen in Berlin, München und Köln durch. Die Tester haben in den ausgewählten Filialen über Bestellvorgänge die Verfügbarkeit sowie die Verbraucherfreundlichkeit der Rückgabe von Mehrwegverpackungen für Getränke und Essen überprüft. Zudem haben sie dokumentiert, ob durch Informationstafeln oder -schilder sowie durch das Verkaufspersonal auf das Mehrwegangebot hingewiesen worden ist. Auch haben sie die Möglichkeit der Wiederbefüllung von mitgebrachten Mehrwegbehältnissen getestet.
Mit der Mehrwegangebotspflicht möchte die Bundesregierung den massenhaften Verbrauch von Einweg-Bechern und -Boxen für Getränke und Speisen verringern. Kaffeehausketten, Fast-Food-Restaurants, Bäckereien und auch Kinos in Deutschland sind für jährlich mehr als 5,8 Milliarden Einwegbecher und 10 Milliarden Wegwerf-Essensboxen verantwortlich. Durch die Verwendung von Mehrwegverpackungen können hingegen Abfälle vermieden, Ressourcen geschont und das Klima geschützt werden.

Links:

Kontakt:

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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