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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe begrüßt Pläne für Umweltzone in Wiesbaden noch in diesem Jahr

Berlin, Montag, 19.03.2012

Nach Einlenken der Landesregierung warnt Umweltverband vor Aufweichung der Einfahrbeschränkungen durch Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen – Von DUH erstrittenes Gerichtsurteil entfaltet Signalwirkung für deutsche Luftreinhaltepolitik über Wiesbaden hinaus

Das hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat sich lange gegen die Einführung effektiver Maßnahmen zur Luftreinhaltung gewehrt. Jetzt hat es eingelenkt und eine Umweltzone für die Landeshauptstadt Hessens angekündigt. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), die gemeinsam mit einer betroffenen Anwohnerin im vergangenen Jahr vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden das Recht auf saubere Luft erstritten hatte, begrüßt die späte Einsicht als ersten Schritt in die richtige Richtung.

Wir freuen uns, dass sich das hessische Umweltministerium zur Einführung einer Umweltzone in Wiesbaden entschlossen hat und für diese nach derzeitiger Kenntnislage auch die sofortige grüne Plakettenpflicht vorsieht“, betont Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe. „Dieser Schritt ist richtig und darf jetzt nicht durch ausufernde Ausnahmenkataloge relativiert werden. Andere Städte, wie etwa Leipzig, haben gezeigt, dass das Instrument Umweltzone auch ohne Einschränkungen von den Autofahrern akzeptiert wird.“

Resch erwartet, dass die Reaktion der hessischen Landesregierung auf das eindeutige Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden über Hessen hinauswirkt. Weitere Maßnahmen, etwa eine Reduzierung des Lkw-Verkehrs oder eine Filterpflicht für Baumaschinen, seien unabdingbar, um die Bürgerinnen und Bürger wirklich wirksam zu schützen. Deshalb werde die DUH in der Auseinandersetzung um saubere Luft in deutschen Städten nicht nachlassen. Aus Sicht der DUH gehören Umweltzonen zu den wirksamsten Instrumenten, um die Qualität der durch städtischen Verkehr belasteten Luft zu verbessern.

Das Ministerium hat offensichtlich eingesehen, dass es rechtlich chancenlos ist, sich gegen die Gesundheitsinteressen der eigenen Bürger zu stellen“,  sagt der Berliner Rechtsanwalt Remo Klinger, der bereits 2008 gemeinsam mit der DUH das „Recht auf saubere Luft“ für Privat- und juristische Personen vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten hatte. „Wir gehen davon aus, dass der Wiesbadener Urteilsspruch auch für die in anderen Städten laufenden Klageverfahren, zum Beispiel in Mainz, Signalwirkung entwickeln wird.“

Für Rückfragen:

Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger
Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger
Schaperstraße 15, 10719 Berlin
Tel.: 030 88472-80, Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com

Daniel Eckold
Pressesprecher
Deutsche  Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: eckold@duh.de

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