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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe begrüßt Grundsatzurteil für saubere Luft im Vereinigten Königreich

Berlin, Mittwoch, 29.04.2015

Oberster Gerichtshof setzt klare Zeichen für eine Verbesserung der Luftqualität –Regierung muss neuen Luftreinhalteplan vorlegen – DUH fordert schnelle Umsetzung von Luftreinhaltemaßnahmen

© Colin / Fotolia
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Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreiches hat heute in einer Klage gegen das Land über die anhaltende Überschreitung von Luftschadstoffgrenzwerten entschieden. Der Inselstaat hat die Grenzwerte für Stickstoffdioxid in der Luft in 16 Gebieten überschritten. Deshalb hat die Umweltorganisation ClientEarth im Jahr 2011 Klage eingereicht. Mit dem heutigen Urteil hat der Oberste Gerichtshof einstimmig beschlossen, dass die Regierung des Vereinigten Königreiches bis zum 31. Dezember 2015 bei der Europäischen Kommission neue Luftqualitätspläne vorlegen muss, die „absehbar effektive, verhältnismäßige und wissenschaftlich umsetzbare Maßnahmen“ enthalten.  

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die heutige Entscheidung: „Das Urteil setzt ein klares Signal zum Vollzug der seit 2008 gültigen EU-Luftreinhalterichtlinie und der Umsetzung der Entscheidung des EuGHs im Hinblick auf die Aufgaben der nationalen Gerichte. Mitgliedstaaten sind verpflichtet Luftschadstoffgrenzwerte ausnahmslos einzuhalten und alle notwendigen Maßnahmen  zu ergreifen, um die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Schon im Mai 2013 entschied das oberste Gericht des Vereinigten Königreiches, dass die Regierung bei der Luftreinhaltung ihre Pflicht vernachlässigt und reichte offene rechtliche Fragen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter. Dieser hat im November 2014 geurteilt, dass die nationalen Gerichte jede erforderliche Maßnahme erlassen müssen, um die Luftgrenzwerte so schnell wie möglich einzuhalten.

Die DUH setzt sich in Deutschland seit mehr als zehn Jahren auf juristischen Wegen dafür ein, dass Luftreinhaltemaßnahmen in Städten effektiv umgesetzt werden und hat in allen Fällen das Recht auf saubere Luft erfolgreich erstritten. Die Schadstoffbelastung der Luft gilt als das größte Gesundheitsrisiko in Europa und führt allein in Deutschland zu rund 47.000 vorzeitigen Todesfällen im Jahr – durch akute Herz- und Atemwegserkrankungen oder Krebs. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt die Gesamtkosten durch Krankheiten und vorzeitige Todesfälle infolge von Luftverschmutzung allein in Deutschland auf jährlich 132.552 Millionen Euro. Das entspricht 4,5 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) im Jahr 2013.

Hintergrundinfos zum Recht auf Saubere Luft finden Sie auf der Internetseite:
http://legal.cleanair-europe.org/de/ihr-recht/ 

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt
Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com

Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de

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