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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe begrüßt Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes

Berlin, Mittwoch, 19.11.2014

Urteil setzt klare Zeichen für eine Verbesserung der Luftqualität in Europa – Deutsche Umwelthilfe fordert schnelle Umsetzung in allen Mitgliedstaaten – EuGH: Gerichte müssen jede erforderliche Maßnahme erlassen, um Luftgrenzwerte so schnell wie möglich einzuhalten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einer Klage gegen das Vereinigte Königreich über die anhaltende Überschreitung von Luftschadstoffgrenzwerten entschieden. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) begrüßt die grundsätzliche Entscheidung des EuGH: Das Urteil setzt ein klares Signal zum Vollzug der seit 2008 gültigen EU-Luftreinhalterichtlinie und konkretisiert die Einhaltung der Luftqualitätsstandards für die Mitgliedsstaaten der EU. Der Gerichtshof hat geurteilt, dass die nationalen Gerichte jede erforderliche Maßnahme erlassen müssen, um die Luftgrenzwerte so schnell wie möglich einzuhalten.

Der Inselstaat hatte die Qualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid in der Luft in 16 Gebieten überschritten. Deshalb hatte die Umweltorganisation ClientEarth im Jahr 2011 Klage eingereicht. Das oberste Gericht des Vereinigten Königreiches entschied im Mai 2013, dass die Regierung ihre Pflicht vernachlässigt und reichte offene rechtliche Fragen an den EuGH weiter. Der Gerichtshof hebt in dem heutigen Urteil hervor, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid seit dem 01. Januar 2010 eingehalten werden müssen und eine Verlängerung dieser Frist um maximal fünf Jahre von den Mitgliedsstaaten zu beantragen ist. Mitgliedstaaten sind im Fall einer Überschreitung verpflichtet einen Luftqualitätsplan zu erstellen, der geeignete Maßnahmen enthält, damit der Zeitraum der Nichteinhaltung so kurz wie möglich gehalten werden kann. Das Urteil besagt ebenfalls, dass es den zuständigen nationalen Gerichten obliegt, gegenüber der nationalen Behörde jede dazu erforderliche Maßnahme zu erlassen.

„Der Europäische Gerichtshof hat endlich klargestellt, dass Mitgliedstaaten verpflichtet sind, Luftschadstoffgrenzwerte ausnahmslos einzuhalten. Es ist unverständlich, wie die Einhaltung seit Jahren verbindlich geltender Grenzwerte so lange hinausgezögert wurde. Wir fordern eine unverzügliche Umsetzung effektiver Luftreinhaltemaßnahmen in ganz Europa“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Mehr als 400.000 Menschen sterben europaweit jedes Jahr vorzeitig an den Folgen der Schadstoffbelastung in der Luft. Es gibt zehnmal mehr Tote aufgrund schlechter Luftqualität als durch Verkehrsunfälle. Zudem erhöht sie das Risiko für Herz- und Atemwegserkrankungen und schädigt die Gehirnentwicklung und das Nervensystem bei Kindern.

Auf der Grundlage des heutigen Urteils müssen die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen verstärken, um die EU-Luftqualitätsstandards einzuhalten. Denn die zulässigen Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) werden trotz bekannter Gesundheitsrisiken nach wie vor in vielen Ländern der EU überschritten. Derzeit laufen Vertragsverletzungsverfahren gegen 17 Mitgliedstaaten wegen Überschreitung der PM10-Grenzwerte und gegen 13 Staaten wegen Nichteinhaltung der NO2-Grenzwerte – darunter auch Deutschland in beiden Fällen.

„Nach dem heutigen Urteil wird auch Deutschland nicht so weitermachen können wie bisher. Es bedarf deutlich strengerer Maßnahmen, um der Luftverschmutzung in unseren Städten zu begegnen. Passiert dies nicht, werden die Bürger dies vor ihren Gerichten einklagen. Das Recht dazu haben sie“, sagt Remo Klinger, Rechtsanwalt aus der Kanzlei Geulen & Klinger (Berlin), der die DUH seit zehn Jahren in Verfahren zur Luftreinhaltung vertritt.

Das Urteil finden Sie hier.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt
Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com

Daniel Hufeisen
, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de

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