Pressemitteilung
Deutsche Umwelthilfe begrüßt EuGH-Urteil zu OPAL: Europäischen Erdgasmarkt auf Klimaschutzziele ausrichten
Berlin, 16.7.2021: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen die Gewährung einer vollumfänglichen Nutzungserlaubnis der Kapazitäten der OPAL-Pipeline durch den russischen Staatskonzern Gazprom. In seiner Urteilsbegründung ging der EuGH explizit auf die Prinzipien der Solidarität und Loyalität zwischen den EU-Mitgliedsstaaten ein und unterstrich die Aufgabe der europäischen Energiepolitik in Hinblick auf Energieeffizienz, Versorgungssicherheit und den Ausbau der Erneuerbaren Energien.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs illustriert die Gefahr einer zu großen Abhängigkeit von ausländischen Großkonzernen wie der russischen Gazprom. Wir dürfen nicht zulassen, dass fossile Monopolisten unsere Energieversorgung in einem solchen Maße kontrollieren, wie es durch die vollumfängliche Nutzungserlaubnis der OPAL-Leitung der Fall gewesen wäre. Ansonsten riskieren wir weitere Lock-in-Effekte, die uns noch stärker an fossile Energien binden und europäische Steuerzahlerinnen und Steuerzahler Millionen kosten. Der Ausweg führt über den massiven Ausbau Erneuerbarer Energien – nur so können wir unsere Abhängigkeit in Zukunft drastisch reduzieren. Insofern sehen wir in diesem Urteil eine Aufforderung, das Prinzip der Solidarität auch in Sachen Klimaschutz endlich konsequent anzuwenden. Der EU-Gasmarkt muss jetzt entlang der Klimaschutzziele ausgerichtet werden, anstatt weiter auf neue fossile Gas-Infrastruktur zu setzen. Damit ist das Urteil auch eine klare Absage an die Mega-Pipeline Nord Stream 2, die unsere Abhängigkeit von externen Gas-Importen noch vergrößern und den Weg hin zu 100 Prozent Erneuerbaren Energien weiter verbauen würde.“
Hintergrund:
Die OPAL-Pipeline verläuft auf 473 Kilometern Länge durch Deutschland entlang der Westgrenze Polens – von Greifswald an der Ostseeküste durch Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen bis in die Tschechische Republik nahe Brandov, von wo aus Anschluss an die Pipelines Transgas und STEGAL besteht. 2016 hatte die EU-Kommission nach einem Antrag Deutschlands die Mengenbegrenzung für die Nutzung der OPAL-Pipeline durch Gazprom aufgehoben, womit die Nutzung von bis zu 100 Prozent der Kapazität durch Gazprom möglich wurde. Zusammen mit Litauen und Lettland zog Polen vor den EuGH, um die Entscheidung für nichtig zu erklären, da sie die Versorgungssicherheit der Erdgaslieferungen in die EU gefährde, insbesondere nach Osteuropa. Mit seiner gestrigen Urteilsbegründung richtet sich der EuGH gegen die Argumentation Deutschlands, das nach einer früheren Entscheidung des Gerichts zugunsten Polens in Berufung gegangen war.
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
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