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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe begrüßt erneute Überprüfung der Renditen für Stromnetzbetreiber

Mittwoch, 25.04.2018

Bundesnetzagentur fordert Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes ein

© Kaprikfoto/ Fotolia
Electrical pylon and high voltage power lines near transformation station at sunset, Czech republic

Berlin, 25.4.2018: Die Bundesnetzagentur hat heute verkündet, gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22.3.2018 zu den Höhen von Eigenkapitalzinssätzen Rechtsbeschwerde einzulegen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt diese Absicht ausdrücklich. Die Berechnung der Eigenkapitalrendite der Energienetzbetreiber wird nun durch den Bundesgerichtshof überprüft.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe:

 „Mit der Entscheidung, Rechtsbeschwerde gegen den Entschluss des OLG Düsseldorf einzureichen, setzt die Bundesnetzagentur ein deutliches Zeichen für den Verbraucherschutz. Seit langem ist es Stromkunden nicht vermittelbar, dass sie mit den Entgelten für das Stromnetz den Netzbetreibern eine etwa neunprozentige Rendite finanzieren. Geld, das in Leitungen investiert wird, verzinst sich heute im Verhältnis zum allgemeinen Kapitalmarkt sogar noch besser als vor zehn Jahren. Am unternehmerischen Risiko hat sich jedoch nichts geändert.“

Hintergrund:

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 22.3.2018 über eine Klage von 1100 Netzbetreibern gegen den Vorschlag der Bundesnetzagentur zur Senkung der Eigenkapitalzinssätze entschieden. Die Bundesnetzagentur hatte die Eigenkapitalrendite der Energienetzbetreiber turnusmäßig geprüft und für die Periode von 2019-2023 eine Senkung von 9,05 auf 6,91 Prozent vorgeschlagen. Ein Grund für die Senkung sind die derzeit sehr geringen Renditen am Kapitalmarkt, die zum Vergleich herangezogen werden. Das Gericht hielt diesen Satz für unzureichend, da er das Risiko der Netzbetreiber zu gering bewerte. Es hat die Bundesnetzagentur zu einer Neuberechnung verpflichtet.

Die Höhe der Eigenkapitalrendite von Strom- und Gasnetzbetreibern wird in Deutschland von der Bundesnetzagentur festgelegt und überwacht. Energienetze sind Monopole, ein Wettbewerb findet nicht statt.

Vor zehn Jahren betrug die Rendite am Kapitalmarkt etwa 4 Prozent. Die Netzbetreiber haben 9,05 Prozent bekommen. Die Differenz lag also bei 5,05 Prozent. Heute beträgt die Rendite am Kapitalmarkt 0,3 Prozent, die Netzbetreiber sollen nach Vorschlag der Bundesnetzagentur 6,91 Prozent bekommen. Die Differenz würde nun 6,61 Prozent betragen, das sind rund 1,6 Prozent mehr als vor 10 Jahren.

Kontakt:

Dr. Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz
030 2400867-91, ahmels@duh.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

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