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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe beantragt endgültige Ablehnung der Gasbohrungen vor Borkum nach Gerichtsentscheidung in Den Haag

Montag, 22.05.2023 Dateien: 1

• Deutsche Umwelthilfe beantragt nach erfolgreicher Klage in den Niederlanden beim zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) endgültige Ablehnung der Genehmigung für Gasbohrvorhaben in Deutschland

• Entscheidung des Bezirksgerichts Den Haag und neu aufgetauchtes Gutachten zu geschützten Riffen bestätigen Rechtswidrigkeit des fossilen Projektes

• Neue Erkenntnisse müssen auch im deutschen Verfahren vom LBEG berücksichtigt werden

© Grafe / DUH

Berlin, 22.5.2023: Nachdem ein niederländisches Gericht ein sofortiges Bauverbot für die neue Gasbohrinsel Borkum erlassen hat, beantragt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) nun auch in Deutschland beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) die endgültige Ablehnung der Genehmigung des Gasbohrprojektes. Da nun zudem ein bisher unter Verschluss gehaltenes Gutachten über ein besonders artenreiches Steinriff im Bohrgebiet auftauchte, fordert der Umwelt- und Verbraucherverband zudem eine Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Umweltprüfung. Schon zuvor hatte die DUH erhebliche Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit Umwelt- und Klimaschutzrecht geäußert.

Das Bezirksgericht Den Haag hatte mit Beschluss vom 25. April 2023 die erteilten umweltrechtlichen Genehmigungen für den Bau und die Inbetriebnahme der Plattform N05-A sowie für den Bau und die Instandhaltung einer Pipeline und einer Stromleitung ausgesetzt. Eine umfassende Prüfung der Sach- und Rechtslage hatte erhebliche Mängel bei der Vereinbarkeit mit den naturschutzrechtlichen Anforderungen ergeben.

Sascha Müller-Kraenner
, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Der Bau einer Gasbohrplattform vor Borkum ist mit Natur- und Klimaschutz nicht vereinbar. Mit dem sofortigen Baustopp für das Projekt des Gaskonzerns hat das Gericht in Den Haag unsere Bedenken und die Rechtswidrigkeit des Vorhabens von One-Dyas bestätigt. Die zuständige Behörde in Deutschland muss jetzt sofort nachziehen und das fossile Projekt stoppen. Die geringen jährlichen Fördermengen selbst bei optimalen Bedingungen würden nicht mehr als 0,7 Prozent zum deutschen Gasverbrauch beitragen. Diesem vernachlässigbaren Betrag stehen drohende CO2-Emissionen von bis zu 65 Millionen Tonnen gegenüber, sollte der Konzern seine neuen Förderpläne in der Region vollständig umsetzen. Ein fossiles Projekt dieses Ausmaßes darf in der sich zuspitzenden Klimakrise keinesfalls genehmigt werden."

Angesichts der im Prozess festgestellten Mängel und der neu aufgetauchten Informationen beantragt die DUH umfassende Nachuntersuchungen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sollen transparent vorgelegt werden, um eine fundierte Entscheidungsfindung zu ermöglichen, so die DUH.

Constantin Zerger
, DUH-Leiter Energie und Klimaschutz: "Das neu aufgetauchte Gutachten über das artenreiche Riff, das sich im Bereich des Gasprojektes befindet, bestätigt, dass die Bohrungen mit den öffentlichen Interessen und dem Umweltrecht nicht vereinbar sind. Ein solches Projekt in unmittelbarer Nähe des UNESCO-Weltnaturerbes Wattenmeer, mehrerer Natura 2000-Gebiete und eines einzigartigen Riffs in der Nordsee zu genehmigen, ist purer Wahnsinn. Sowohl die jüngsten gerichtlichen Entwicklungen in den Niederlanden als auch das brisante neu aufgetauchte Gutachten müssen zwingend in das deutsche Genehmigungsverfahren mit einfließen, was nur mit einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung möglich ist. Zudem werden wir auch weiterhin alle uns zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nutzen, um diese Umweltzerstörung zu stoppen."

Hintergrund:

Das bisher unter Verschluss gehaltene Gutachten über ein besonders artenreiches Steinriff im Bohrgebiet hatte das der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer in Auftrag gegeben. Das Gutachten bestätigt die Einwände der DUH und ihrer Partner gegen die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Es wurde vom niedersächsischen Umweltministerium erst im Mai 2023 aufgrund einer Enthüllung von Greenpeace veröffentlicht. Es hätte bereits im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt werden müssen, um bei der Bewertung des Vorhabens und der Abgabe von Stellungnahmen berücksichtigt werden zu können.


Links:

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de 

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de



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