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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe: Anti-Umweltpapier des DIHK ist rechtswidrig

Freitag, 09.09.2005

Betroffene Unternehmen können sich bei Umsatzeinbußen notfalls vor Gerichten gegen die einseitige Stellungnahme des Deutschen Industrie- und Handelskammertages wehren und auf Schadensersatz klagen. DUH bietet Unternehmen Hilfestellung an

Berlin, 9. September 2004: Mit seinem Positionspapier „Für einen Strategiewechsel in der Umweltpolitik“ verstößt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eindeutig gegen geltendes Recht. Das ergibt eine erste juristische Prüfung des am Mittwoch veröffentlichten Papiers durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH). DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nannte den DIHK-Forderungskatalog ein „Dokument des Übermuts“. Vor der Bundestagswahl könnten offenbar einige Funktionäre „die von ihnen für den 18. September herbeigesehnte ökologische Rolle rückwärts gar nicht mehr abwarten“.

Als Dachorganisation der 81 deutschen Industrie- und Handelskammern sei der DIHK an die im IHK-Gesetz festgeschriebene Abwägungs- und Ausgleichspflicht gebunden. Nach Paragraph 1 dieses Gesetzes haben die Industrie- und Handelskammern „das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden … wahrzunehmen … und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder –betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen.“ Gegen diese eindeutige Vorschrift verstößt das DIHK-Positionspapier zur Umweltpolitik nach Überzeugung von DUH-Anwalt Remo Klinger „diametral“. Es finde sich auf sieben eng bedruckten Seiten „nicht eine Aussage zugunsten der im Umweltbereich tätigen Unternehmen.“ Damit werde das Gesamtinteresse der in den Industrie- und Handelskammern vereinten Gewerbetreibenden grob missachtet. Der Forderungskatalog sei zudem „so umfangreich und einseitig, dass nahezu sämtliche im Umweltschutz und in davon berührten Bereichen tätigen Unternehmen davon betroffen sind.“

Die DUH rät den Umweltunternehmen, sich in einem ersten Schritt mit einer förmlichen Beschwerde an die für die IHK-Aufsicht zuständigen Länderbehörden zu wenden. Resch wies darauf hin, dass die Gewerbetreibenden zur Mitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern zwangsverpflichtet sind. In der Vergangenheit habe es in weniger gravierenden Fällen einseitiger Parteinahme durch die Kammern unter den Betroffenen Unternehmen bereits Diskussionen über Beitragsboykotte gegeben. Der Staat könne nicht einerseits die Zwangsmitgliedschaft in den Kammern anordnen und andererseits „nonchalant darüber hinwegsehen, wenn der DIHK oder einzelne Kammern eine aktive Ausgrenzungspolitik gegenüber der dynamischen Umweltbranche zugunsten ihrer Traditionsmitglieder betreibt“.

Vieles spreche darüber hinaus dafür, dass im aktuellen Fall betroffene Gewerbetreibende erfolgreich mit einer Unterlassungsklage gegen den DIHK vorgehen können. Klinger erläuterte, dass schon die Befürchtung, eine neue Bundesregierung könne die Vorschläge des DIHK aufgreifen, zu Umsatzrückgängen führen könne. Eine neue Regierung könne das Papier außerdem so verstehen, als würde der DIHK tatsächlich das Gesamtinteresse aller Gewerbetreibenden wiedergeben. Wenn es in der Folge zu Umsatzeinbußen komme, könne dies Schadensersatzansprüche auslösen. Die betroffenen Unternehmen könnten diese dann auch grundsätzlich gegen ihre DIHK-Beiträge aufrechnen.

Resch erinnerte daran, dass die FDP-Politikerin Birgit Homburger, die als künftige Umweltministerin in einem möglichen Kabinett Merkel/Westerwelle gehandelt wird, das DIHK-Positionspapier umgehend als „überwiegend unterstützenswert“ eingestuft habe. „Die Befürchtung, dass viele der anti-ökologischen Vorstellungen der DIHK Realität werden können, ist kein Hirngespinst. Es ist deshalb klug, wenn die betroffenen Unternehmen von Anfang zeigen, dass sie ihre Recht notfalls auch gerichtlich einfordern werden“.

Die Deutsche Umwelthilfe rief alle Unternehmen der Ökobranche auf zu überprüfen, ob sie von den Vorstellungen des DIHK-Positionspapiers tangiert sind und gegebenenfalls entsprechende Schritte einzuleiten. Ziel müsse es sein, den DIHK zur sofortigen Rücknahme des unsäglichen Anti-Umweltpapier zu veranlassen.

Ansprechpartner für Rückfragen:

Jürgen Resch
Deutsche Umwelthilfe e.V., Fritz-Reichle-Ring 4 ,78315 Radolfzell
Tel.: 0 77 32 / 99 95-0, Fax: 0 77 32 / 99 95-77, Mobil: 01 71 / 3 64 91 70
E-Mail: info@duh.de

Dr. Remo Klinger
Rechtsanwaltskanzlei Geulen, Schaperstr. 15 ,10719 Berlin
Tel.: (0 30) 8 84 72-80, Fax: (0 30) 8 84 72-8 10,
E-Mail: klinger@geulen.com

Dr. Gerd Rosenkranz
Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4 (Eingang: Neue Promenade 3) ,10178 Berlin
Tel.: 030/258986-15, Fax: 030/258986-19, Mobil: 0171/5660577
E-Mail: rosenkranz@duh.de

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