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Pressemitteilung

Der DUH-Artenschutz-Fall des Tages (Teil 5): Novelle des Landschaftsgesetzes in NRW beschneidet bewährte Naturschutz-Standards

Berlin, Mittwoch, 28.05.2008

Teil 5 der DUH-Serie zum Stand des Naturschutzes in Deutschland anlässlich der UN-Biodiversitätskonferenz: CDU/FDP-Regierung in Düsseldorf reduziert mit Novelle des Landschaftsgesetzes den Schutz von Biotopen und beschränkt Mitspracherechte von Naturschützern – Klientelpolitik für Landwirtschaft und Industrie –– DUH fordert von Bundesländern statt verbaler Bekenntnisse konkrete Mitarbeit beim Schutz der biologischen Vielfalt

  In der Öffentlichkeit präsentiert sich die CDU/FDP-Koalition in Nordrhein-Westfalen gern als Vorreiterin im Artenschutz: Im Herbst vergangenen Jahres trat die Regierung unter Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) der Artenschutzerklärung der International Union für the Conservation of Nature and Natural Resources bei. Vor drei Wochen bekräftigte Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) auf der Sonder-Umweltministerkonferenz (UMK) der Länder „nachdrücklich“ den Willen seines Landes zum Schutz der biologischen Vielfalt. Der Rückgang der biologischen Vielfalt müsse „so schnell wie möglich aufgehalten werden“, heißt es in der Erklärung der Umweltminister aus Bund und Ländern. Und weiter: Unsere Generation habe „die ethische Verpflichtung dafür Sorge zu tragen, dass das globale Potenzial unseren Nachkommen möglichst nachhaltig und leistungsfähig weitergegeben werden kann. Diese Verpflichtung erfordert weltweit ein Umdenken und schnelle Entscheidungen.“

Was die Landesregierung NRW in diesem Zusammenhang unter Umdenken versteht, hat sie im vergangenen Jahr mit der Novelle des Landschaftsgesetzes unter Beweis gestellt.  Mit der im Sommer 2007 in Kraft getretenen Neuregelung schränkt Düsseldorf den Biotopschutz deutlich ein und beschneidet noch dazu das Mitsprache- und Klagerecht der Naturschutzverbände, so dass Angriffe konkurrierender Interessen auf Flora, Fauna und Landschaft deutlich einfacher werden. Das zeigt sich zum Beispiel an einer per Verordnung und Erlass erleichterten Jagd auf geschützte Kormorane. Sie sind sowohl nach dem Bundesnaturschutzgesetz als auch nach der EU-Vogelschutzrichtlinie besonders geschützt. Allein im Winter 2006/2007 haben Jäger 2.362 Kormorane in Nordrhein-Westfalen abgeschossen (Quelle: Landesnaturschutzverwaltung NRW). Das war der Landesregierung offenbar nicht genug, daher hat sie für den Winter 2008 zusätzlich zur Verordnung noch einen Kormoran-Erlass (Dezember 2007) herausgegeben. Danach dürfen die Vögel nun auch in Naturschutzgebieten und während der Schonzeiten geschossen werden. In der Jagdsaison 2007/2008 ließen daher wieder mindestens 2.300 ausgewachsene Kormorane in Nordrhein-Westfalen ihr Leben, wobei die infolge des Todes der Altvögel zerstörten Bruten mit abgestorbenen Eiern und erfrorenen Jungtieren noch nicht eingerechnet sind. Nordrhein-Westfalen wähnt sich mit Verordnung und Erlass auf der rechtlich sicheren Seite, obwohl nach dem Artenschutzgesetz und der EU-Vogelschutzrichtlinie Kormorane nicht als jagdbare Arten gelistet sind und daher ausdrücklich nicht dem Jagdrecht unterliegen.

„Die Landesregierung legt international gültige Artenschutzgesetze nach Gutsherrenart aus und spielt sich gleichzeitig in Sonntagsreden als Naturschützer auf“, sagte Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). Er forderte die Düsseldorfer Landesregierung auf, die in ihrem Bundesland tagende Weltkonferenz zur Biodiversität zum Anlass zu nehmen, den von dort ausgehenden Impuls für den Schutz der biologischen Vielfalt auch im Landesrecht anzuerkennen und umzusetzen. Baake: „Die Schwächung des Landschaftsschutzes in NRW muss zurückgenommen werden“.
Weiterhin hat das Land NRW auch die so genannte Eingriffsregelung eingeschränkt. Eingriffe in die Natur durch Land- oder Bauwirtschaft sollen demnach prinzipiell nach Abwägung der Nachteile für den Naturhaushalt durch entsprechend geschützte Flächen ausgeglichen werden. NRW jedoch will den Bodenverbrauch durch Agrarindustrie und  Massentierhaltung erleichtern und fördert den weiteren Straßenbau und damit die Zerschneidung der Landschaft. So hat das Land eine „Negativliste“ erstellt und mit der letzten Novelle erweitert, in der bestimmte Kategorien von Flächenverbräuchen ausdrücklich nicht als Eingriff in die Natur gewertet werden. Die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzung stellt demnach keinen Eingriff in die Natur dar, ebenso wenig wie das Verlegen von Leitungen oder Lärmschutzwällen entlang von Straßen und Wegen oder die Beseitigung von Biotopen auf Brachflächen. Doch gerade auf Brachen, wie z. B. auf stillgelegten Betriebsgeländen oder an alten Bahntrassen leben eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen. Insbesondere die Brachen entlang Bahntrassen sind für den Verbund von Biotopen und als „grünes Band“ für die Verbreitung von Tieren und Pflanzen von hohem Wert. Diese von der Natur zurückeroberten Gebiete können laut dem neuen Landschaftsgesetz nun rascher wieder bebaut werden, wenn sie schon einmal dem Menschen für Verkehr und Wirtschaft gedient haben.
 „Wir leben schon heute in einem der zersiedeltsten Länder Europas, der Flächenverbrauch schreitet mit 115 Hektar täglich weiter voran, obwohl sich Deutschland verpflichtet hat, die Neuversiegelung bis 2020 auf  täglich 30 Hektar zu reduzieren“, kritisierte Baake.  „Wir können nicht Indonesien den Verzicht auf Rodung des Regenwaldes predigen und hierzulande die Landschaft mit weiterem Straßenbau zerstören.“

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Die DUH-Serie zum Schutz der biologischen Vielfalt in Deutschland

In Bonn präsentieren sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) auf der UN-Artenschutzkonferenz als Kämpfer für die weltweite Biodiversität. Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt ausdrücklich das Engagement der Bundesregierung für den weltweiten Arten- und Naturschutz, ist aber besorgt über die mangelnde Umsetzung von Zielen zum Schutz der Biodiversität in Deutschland. Bislang schaffen Bund und Länder es nicht, dem Natur- und Artenschutz innerhalb Deutschlands zu seinem Recht zu verhelfen. So liegt Deutschland innerhalb der Europäischen Union im letzten Drittel bei der Ausweisung von Schutzgebieten nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH), die einen Mindeststandard für den Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen bildet. Deutschland hat aber nicht nur extrem wenig Gebiete unter den FFH-Schutz gestellt, der Zustand der Gebiete „befindet sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand“, wie das Bundesamt für Naturschutz im Januar 2008 festgestellt hat.

Für die Ausweisung und Pflege der FFH-Gebiete sind ebenso wie für den Naturschutz die Bundesländer zuständig. Dort hat die Biodiversität oftmals keinen hohen Stellenwert: Niedersachsens FDP-Umweltminister Sander greift im Biosphärenreservat Elbe eigenhändig zur Kettensäge, Baden-Württemberg genehmigt die Tötung der international geschützten Kormoranbrut am Bodensee, Bayern schießt den einzigen Braunbären im deutschen Alpenraum ab.

Die DUH unterstützt nachdrücklich die nationale Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung. Dieses im  Bundeskabinett verabschiedete Programm für die biologische Vielfalt in Deutschland ist jedoch nichts wert, solange die Strategie nicht praktisch umgesetzt wird. Die DUH ist in großer Sorge um heimische Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume. Um der auch hierzulande bedrohten Natur eine Stimme zu geben, veröffentlicht die DUH während der UN-Biodiversitätskonferenz regelmäßig einen Artenschutz-Fall des Tages aus Deutschland. Quer durch die Republik haben wir zwischen Nordsee und Alpen, Müritz und Bodensee Beispiele für die Zerstörung unserer Natur zusammengetragen.

Bisher erschienen: Sachsen-Anhalt schrumpft das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe; Baden-Württemberg genehmigt rechtswidrig Tötung von geschützten Kormoranen im Naturschutzgebiet; Niedersachsens Umweltminister Sander sägt eigenhändig Bäume in der geschützten Elbtalaue und löst EU-Vertragsverletzungsverfahren aus; Hessen verwässert EU-Naturschutzrecht und schafft Landschaftsschutzgebiete ab.


Für Rückfragen:

Rainer Baake
Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 – 24 00 867-15, Mobil: 0151 – 55 01 69 43,  baake@duh.de

Ulrike Fokken
Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030-24 00 867-22, Mobil:0151 – 55 01 70 09, fokken@duh.de

 

 

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