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Pressemitteilung

Der DUH-Artenschutz-Fall des Tages (Teil 3): Niedersachsens Umweltminister geht mit Ket-tensäge auf FFH-Naturschutz-Gebiet los

<em>Berlin, Donnerstag, 22.05.2008

Teil 3 der DUH-Serie zum Stand des Naturschutzes in Deutschland anlässlich der UN-Biodiversitätskonferenz: Der niedersächsische Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) legt mit der Kettensäge höchstpersönlich Hand an an ein Naturschutzgebiet in der Elbtal-Aue – Eine Beschwerde der DUH bei der EU-Kommission verhindert die weitere Zerstörung des Auwaldes – Die EU-Kommission leitet daraufhin Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein und wirft Sander Verstoß gegen die „Verpflichtung zur loyalen Zusammenarbeit“ vor – DUH fordert zur UN-Konferenz die Bundesländer zur Einhaltung internationaler Schutzgebietskriterien auf.

  In Waldarbeiterkluft, mit ordentlichem Overall, Helm und Ohrenschutz schritt der niedersächsische  Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) zur Tat. Bewaffnet mit einer Kettensäge streckte er in der besonders geschützten C-Zone des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“ am 29. November 2006 eine ufernahe Weide nieder.  Sander vollstreckte mit der Kettensägenaktion eigenhändig einen von ihm selbst ergangenen Erlass, der die Abholzung der Weichholzauen auf einer Strecke von insgesamt 25 Kilometer Uferlinie entlang der Elbe im Biosphärenreservat ermöglichte. Nach seiner Auffassung diene die Brachial-Entwaldung der Uferzone dem Hochwasserschutz, da das Wasser ohne die Barrierenwirkung biegsamer Weiden zwischen den Deichen schneller abfließen könne. Diese Meinung des niedersächsischen Umweltministers ist jedoch fachlich umstritten: Allgemein gilt, dass Auwälder einen guten Schutz gegen Hochwasser bilden, da sie das Wasser der über die Ufer tretenden Flüsse binden und den Abfluss über einen längeren Zeitraum strecken. Uferbegleitende Auwaldstreifen schützen zudem die Hochwasserdeiche. Sie haben somit  in Europa eine ähnliche Schutzfunktion gegen Hochwasser wie Mangrovenwälder an den Küsten asiatischer Länder.

In Europa zählen Auenwälder zu den „Hotspots“ der Artenvielfalt. Die an eine verkleinerte Ausgabe der Regenwälder erinnernden Hart- und Weichholzauwälder sind Lebensraum für ca. 10.000 Tier- und Pflanzenarten. Heute gilt dieser Lebensraumtyp in Deutschland als vom Aussterben bedroht. Nur noch ein verschwindend kleiner Teil hat überlebt. „Vordringliche Aufgabe muss es daher sein, die Restbestände nachhaltig zu sichern und neue Auwälder wieder entlang unserer Flüsse zu pflanzen“, mahnt Dr. Frank Neuschulz, Leiter Naturschutz der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH).

„Das niedersächsische Naturschutzrecht verpflichtet die Landesbehörden dazu, sicher zu stellen, dass die vom Landtag beschlossenen Schutzvorschriften für den Naturhaushalt eingehalten werden. Dass der qua Amt oberste Naturschützer eines Bundeslandes eigenhändig zur Kettensäge greift, um gegen Recht und Gesetz die Natur zu zerstören, ist ein beispielloser Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake.  Die DUH hat unmittelbar nach den rechtswidrigen Eingriffen Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt, woraufhin Brüssel Ende März 2007 ein Vertragsverletzungsverfahren (nach Artikel 226 EG-Vertrag) gegen die Bundesrepublik Deutschland einleitete. Fast ein Jahr schwebte das Verfahren, in dem Sander noch dazu wegen nachweislich falscher Auskünfte ein Verstoß gegen die „Verpflichtung zur loyalen Zusammenarbeit“ mit der EU-Kommission vorgeworfen wurde, über Deutschland. Es wurde von der EU-Kommission erst im Januar 2008 eingestellt, nachdem das Land Niedersachsen nach zweimaliger Aufforderung rechtsverbindlich zugesichert hatte, sich in Zukunft an EU-Naturschutzrecht halten zu wollen.

„Solche eigenmächtigen Aktionen von Landesministern schaden der Autorität Deutschlands bei internationalen Verhandlungen über Natur- und Artenschutz wie jetzt auf der UN-Konferenz in Bonn“, sagt Baake. „Deutschland will und muss als Gastgeber der UN-Biodiversitätskonferenz einen Erfolg für den Schutz der biologischen Vielfalt weltweit erreichen. Nur mit einem starken Mandat können die Detailverhandlungen in den nächsten zwei Jahren zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Daran wird Deutschland gemessen werden und zu dieser nationalen Aufgabe sollten alle politisch Verantwortlichen in diesem Land beitragen.“ 

Niedersachsens Umweltminister Sander hatte sich zu dem Kahlschlag im Auwald selbst ermächtigt. Nachdem eine entsprechende Aufforderung der ihm unterstellten unteren Wasserbehörde im Landkreis Lüchow-Dannenberg an rund 300 Eigentümer, elbnahe Grundstücke von so genanntem Auengehölz zu befreien, praktisch ohne Resonanz geblieben war, griff er selbst zur Kettensäge. Laut einem entsprechenden Erlass des Umweltministeriums sollten auf insgesamt etwa 25 Kilometer Elbufer in der besonders geschützten C-Zone die Weichholzauen weitgehend verschwinden. Es handele sich um eine „Hochwasserschutzmaßnahme“. Das Gesetz über das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ verbietet in der C – Zone  jedoch ausdrücklich alle Handlungen, die den Gebietsteil oder auch nur einzelne Bestandteile zerstören. Es gab auch weder Freistellungen oder Ausnahme-Tatbestände, noch hätte es sie geben können, wenn der Minister sie zuvor beantragt hätte. Denn die pauschale Aussage, dass von Weiden und Pappeln im Überflutungsraum eine erhöhte Hochwassergefahr ausgehe, war von Wissenschaftlern des Instituts für Wasser- und Gewässerentwicklung der Universität Karlsruhe auf Veranlassung der DUH bereits im Frühjahr 2005 überprüft und für „nicht haltbar“ erklärt worden.

___________________________________________________________________  Die DUH-Serie zum Schutz der biologischen Vielfalt in Deutschland

In Bonn präsentieren sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) auf der UN-Artenschutzkonferenz als Kämpfer für die weltweite Biodiversität. Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt ausdrücklich das Engagement der Bundesregierung für den weltweiten Arten- und Naturschutz, ist aber besorgt über die mangelnde Umsetzung von Zielen zum Schutz der Biodiversität in Deutschland. Bislang schaffen Bund und Länder es nicht, dem Natur- und Artenschutz innerhalb Deutschlands zu seinem Recht zu verhelfen. So liegt Deutschland innerhalb der Europäischen Union im letzten Drittel bei der Ausweisung von Schutzgebieten nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH), die einen Mindeststandard für den Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen bildet. Deutschland hat aber nicht nur extrem wenig Gebiete unter den FFH-Schutz gestellt, der Zustand der Gebiete „befindet sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand“, wie das Bundesamt für Naturschutz im Januar 2008 festgestellt hat.

Für die Ausweisung und Pflege der FFH-Gebiete sind ebenso wie für den Naturschutz die Bundesländer zuständig. Dort hat die Biodiversität oftmals keinen hohen Stellenwert: Niedersachsens FDP-Umweltminister Sander greift im Biosphärenreservat Elbe eigenhändig zur Kettensäge, Baden-Württemberg genehmigt die Tötung der international geschützten Kormoranbrut am Bodensee, Bayern schießt den einzigen Braunbären im deutschen Alpenraum ab.

Die DUH unterstützt nachdrücklich die nationale Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung. Dieses im  Bundeskabinett verabschiedete Programm für die biologische Vielfalt in Deutschland ist jedoch nichts wert, solange die Strategie nicht praktisch umgesetzt wird. Die DUH ist in großer Sorge um heimische Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume. Um der auch hierzulande bedrohten Natur eine Stimme zu geben, veröffentlicht die DUH während der UN-Biodiversitätskonferenz regelmäßig einen Artenschutz-Fall des Tages aus Deutschland. Quer durch die Republik haben wir zwischen Nordsee und Alpen, Müritz und Bodesee Beispiele für die Zerstörung unserer Natur zusammengetragen.

Bisher erschienen:

Sachsen-Anhalt schrumpft das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe;

Baden-Württemberg genehmigt rechtswidrig Tötung von geschützten Kormoranen im Naturschutzgebiet.


Für Rückfragen:

Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 24 00 867-15, Mobil: 0151 55 01 69 43,  baake@duh.de

Frank Neuschulz, Leiter Naturschutz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Mobil: 0160 8950556

Ulrike Fokken, Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 24 00 867-22, Mobil: 0151 55 01 70 09, fokken@duh.de

 

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