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Pressemitteilung

Daimler Chrysler verzichtet auf irreführende Werbung für neuen Diesel-Smart

Stuttgart, Mittwoch, 30.05.2007

Autokonzern unterwirft sich vor Landgericht Stuttgart Forderung der Deutschen Umwelthilfe – Werbung mit angeblich „extrem niedrigen Emissionswerten“ des neuen Diesel-Smart wird eingestellt – BUND begrüßt Ergebnis des Landgerichts Stuttgart und fordert den Autobauer gemeinsam mit der DUH auf, die „Feinstaub-Schleuder Smart nicht auszuliefern, solange kein vollwirksamer Filter serienmäßig eingebaut wird“

Die Firma Smart wird für ihren neuen „smart for two cdi“ nicht mehr mit der falschen Behauptung werben, der Kleinstwagen habe „extrem niedrige Emissionswerte“. Das ist das Ergebnis der heutigen Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart, die die Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) gegen den Autobauer angestrengt hatte. Bei jeder Zuwiderhandlung droht der Daimler-Tochter eine Geldstrafe von 7.500 Euro.

Die Smart GmbH hatte für die neue Diesel-Variante des Stadtwagens, die in diesen Tagen ausgeliefert werden soll, im Internet mit dem Satz geworben: „Der bewährte 3-Zylinder-Common-Rail-Turbomotor mit serienmäßigem Dieselpartikelfilter (offenes System) erzielt extrem niedrige Emissionswerte“. Die Aussage ist nachweislich falsch, weil mittlerweile der weit überwiegende Teil aller neuen Diesel-Pkw in Deutschland mit einem geregelten Dieselrußfilter ausgestattet ist. Der Feinstaub-Ausstoß liegt in allen diesen Fällen um einen Faktor zehn um ein vielfaches unter dem des Diesel-Smart, der lediglich mit einem minderwirksamen Filter („offenes System“) ausgestattet ist. Der Stadtwagen der Daimler-Tochter Smart stößt sogar erheblich mehr Dieselruß aus als ein moderner Stadtomnibus mit geregeltem Partikelfilter.

Mit dem Erfolg vor dem Landgericht Stuttgart setzte sich die DUH nach einer schon länger andauernden, zähen Auseinandersetzung mit dem Autokonzern durch. Die Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Baden-Württemberg, Brigitte Dahlbender, begrüßte das Ergebnis der Verhandlung als „Meilenstein für die Gesundheit der Bevölkerung und mehr Umweltschutz“. Die Informationsrechte der Verbraucherinnen und Verbraucher  würden gestärkt, da unbequeme Fakten „nun nicht mehr einfach mit flotten Werbesprüchen in ihr Gegenteil verkehrt werden dürfen.“

Die juristischen Vertreter des Daimler-Konzerns hatten eingelenkt, nachdem das Gericht unmissverständlich klar gemacht hatte, dass es andernfalls eine einstweilige Verfügung im Sinne der Umweltschützer erlassen würde. Smart muss jetzt binnen vierzehn Tagen die irreführende Werbung flächendeckend in ihrem Internet-Auftritt tilgen und darf sie auch nicht mehr in neuen Werbebroschüren abdrucken. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch wertet das erzielte Ergebnis als „Sieg auf der ganzen Linie“ gegen den Smart-Mutterkonzerns Daimler. „Daimler-Chef Zetsche hat das von seinem Vorgänger gegebene Versprechen gebrochen, den neuen Smart mit einem geregelten Partikelfilter auszustatten. Der neue Diesel-Smart ist und bleibt der ´Dreckspatz von Mercedes´, er ist das einzige neue Mercedes-Modell ohne geregeltem Rußpartikelfilter.“ Fakt bleibe, dass ausgerechnet ein Stadtwagen die auf EU-Ebene bereits beschlossenen neuen Grenzwerte um ein Mehrfaches verfehle.  Die Einigung vor Gericht bestätige nur „die schlichte Selbstverständlichkeit, dass die   Firma Smart nicht mit irreführenden Aussagen zu den Emissionswerten seiner Fahrzeuge auf Kundenfang gehen darf.“ Der neue Diesel-Smart stoße mit etwa 13 Milligramm Partikelmasse pro gefahrenem Kilometer (mg PM10/km) erheblich mehr der gefährlichen Feinstaubpartikel aus als die ab September 2009 verbindliche Euro 5-Abgasnorm mit 5 mg PM10/km zulasse. Etwa 80 Prozent der in Deutschland neu ausgelieferten Diesel-Pkw verfügten über vollwertige Partikelfilter, die die Euro 5-Norm schon heute einhalten. Aus diesem Grund müssen Smartkäufer auch eine Strafsteuer von 1,20 Euro/100 ccm Hubraum zahlen.

BUND und DUH forderten den Autokonzern auf, die Auslieferung des neuen Diesel-Smart solange zu stoppen und seinen Verkauf solange einzustellen, bis er mindestens so sauber sei wie jeder moderne Stadtbus mit geregeltem Partikelfilter.

Dahlbender kritisierte das mangelnde Engagement des Stuttgarter Autobauers zur Bekämpfung des gesundheitsschädlichen Feinstaubes in den Städten. „Es ist umwelt- und gesundheitspolitisch ein Skandal, dass ausgerechnet das Stadtauto Smart, das vorrangig in den mit Feinstaub ohnehin hoch belasteten Ballungszentren verkehren soll, immer noch mit einem unzulänglichen Partikelminderungssystem ausgestattet wird.“ Die Führungsspitze eines Weltkonzerns, der seinen Sitz in der „Feinstaubhochburg“ Stuttgart habe, sollte genügend sensibilisiert sein, seine Autos mit den besten technischen Vorkehrungen zur Reduzierung der Rußpartikel auszurüsten. Hier müsse beim neuen Smart schnellstens nachgebessert werden. Wenn der Konzern nicht einlenke, würden BUND-Mitglieder noch im Frühsommer damit beginnen, potenzielle Smart-Kunden mit Protesten und „kreativen Aktionen“ über die besondere Russpartikelproblematik des „smart for two cdi-Diesel“ zu informieren.

DUH-Anwalt Remo Klinger erklärte nach der Einigung vor dem Landgericht Stuttgart: „Das Verfahren bestätigt einmal mehr, dass die Zeiten vorbei sind, in denen große und mächtige Unternehmen ungestraft und ohne Imageschaden in aller Öffentlichkeit gegen Umwelt- und Verbraucherschutzvorschriften verstoßen konnten.“

Für Rückfragen:

Dr. Brigitte Dahlbender
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, Vorsitzende, Paulinenstr. 47, 70178 Stuttgart
Tel.: 0711/620306-17, E-Mail: presse.bawue@bund.net

Jürgen Resch
Deutsche Umwelthilfe, Bundesgeschäftsführer, Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell
Mobil: 0171/3649170, Fax.: 07732 9995 0, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger
Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstr. 15, 10719 Berlin
Tel.: 030 88472 80, E-Mail: klinger@geulen.com

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