Pressemitteilung
Bundesverwaltungsgericht macht Weg frei für kommunalen Mehrwegschutz: Deutsche Umwelthilfe fordert alle Kommunen auf, mit kommunaler Einweg-Verpackungssteuer gegen die Müllflut vorzugehen
Berlin, 26.5.2023: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert alle Städte und Kommunen auf, noch in diesem Jahr eine Einweg-Verpackungssteuer nach Tübinger Vorbild einzuführen. Dazu hat die DUH heute formelle Anträge in den 302 größten deutschen Städte gestellt. Damit zündet die DUH im Rahmen ihrer Kampagne „Plastikfreie Städte“ eine zweite Stufe und zeigt den für die Umsetzung verantwortlichen Stadtverwaltungen mit höchstrichterlicher Bestätigung auf, wie sie rechtskonforme kommunale Einwegsteuern für Fastfood- und to-go-Speiseverpackungen erlassen können. Ziel ist die Vermeidung von Einweg-Plastikmüll, Klima- und Ressourcenschutz. Bereits seit 2020 fordert die DUH als zentrale Maßnahme ihrer Initiative „Plastikfreie Städte“ die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer. Aufgrund der Klage von McDonald‘s gegen die von der Stadt Tübingen umgesetzte Einweg-Verpackungssteuer bestand bislang eine rechtliche Unsicherheit, die nun endlich einer eindeutigen Entscheidung gewichen ist: Kommunale Einweg-Verpackungssteuern zur Müllvermeidung sind zulässig.
So hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 24. Mai entschieden und damit die Klage einer Franchise-Nehmerin des Fast-Food-Konzerns McDonald’s gegen die Stadt Tübingen abgewiesen. Damit steht Städten und Gemeinden ab sofort eine der wirksamsten Maßnahmen gegen unnötige Einweg-Verpackungen zur Verfügung, wie die Stadt Tübingen beweist: Seit Einführung der Verpackungssteuer am 1. Januar 2022 ist dort die Vermüllung des öffentlichen Raumes deutlich zurückgegangen.
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz: „Die Einschüchterungstaktik des Fast-Food-Riesen McDonald’s gegen mutige Kommunalpolitik ist nicht aufgegangen. Das ist ein großer Erfolg – doch wieder einmal mussten Gerichte dem verantwortungslosen Geschäftsmodell großer Konzerne Einhalt gebieten, weil Umweltministerin Steffi Lemke das versäumt. Wir fordern jetzt alle Städte und Gemeinden auf, schnell mit eigenen Steuern auf Takeaway-Verpackungen gegen die Müllflut vorzugehen. Erste Städte wie Mönchengladbach, Dortmund, Düsseldorf und Stolberg haben bereits angekündigt, das zu prüfen. Unsere aktuellen Anträge an die 302 größten Städte Deutschlands verleihen dem Nachdruck, sind aber erst der Anfang! Wir werden in den nächsten Wochen und Monaten alle Kräfte bündeln und Druck erzeugen, damit die Bundesumweltministerin endlich klimafreundliche Mehrwegsysteme in Deutschland flächendeckend auf den Weg bringt.“
Bundesweite Regelungen wie die seit 1. Januar 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht für die Gastronomie bringen bislang nicht den dringend benötigten Umschwung auf Mehrweg, weil sie lediglich ein Angebot, aber nicht die Nutzung und auch nicht die Incentivierung von Mehrwegverpackungen vorschreiben. Eine örtliche Verbrauchssteuer auf to-go-Verpackungen setzt hingegen direkte finanzielle Anreize bei der Gastronomie sowie bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern, Mehrwegalternativen ernsthaft zu bewerben und in der Breite zu nutzen.
"Um der Einweg-Müllkrise etwas entgegenzusetzen, müssen die Städte und Gemeinden mit anpacken. Deswegen ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ein Durchbruch. Doch es ist keine Dauerlösung, dass Kommunen über nationale Vorgaben hinausgehen müssen, weil diese zu schwach sind. Um die Müllflut überall einzudämmen, brauchen wir eine bundeseinheitliche Regelung zur Verteuerung von Einweg-Verpackungen für Getränke und Speisen. Wir fordern deshalb von Umweltministerin Steffi Lemke eine bundesweite Einweg-Abgabe auf to-go-Verpackungen von mindestens 20 Cent sowie ein Einweg-Verbot für den Vor-Ort-Verzehr nach dem Vorbild Frankreichs“, sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
Hintergrund:
Die DUH hat seit September 2020 im Rahmen ihrer Initiative für „Plastikfreie Städte“ in insgesamt 303 Städten Anträge zur Vermeidung von Einweg-Plastikmüll und Förderung von Mehrweg gestellt. Sie fordert dabei neben einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen auch eine finanzielle Förderung von Mehrwegsystemen für to-go-Verpackungen, Verbote bestimmter Einweg-Produkte wie Einweg-Plastikflaschen und Einweg-Geschirr in der öffentlichen Beschaffung sowie ein Mehrweggebot für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund.
Link:
Pressemitteilung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: https://www.bverwg.de/de/pm/2023/40
Kontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de