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Pressemitteilung

Bundesrat muss beim Gebäudeenergiegesetz grundsätzliche Nachbesserung für Klimaschutz einfordern

Mittwoch, 18.12.2019
© tektur / Fotolia

Bundesrat berät am 20. Dezember 2019 Regierungsentwurf des Gebäudeenergiegesetzes – Bisheriger Vorschlag ist ungeeignet, um Klimaziele zu erreichen – Mindestens KfW-Effizienzhaus 40 Standard für Neubauten notwendig – Verbot neuer Ölheizungen muss ohne Schlupflöcher schon ab 2020 kommen, Verbot neuer Gasheizungen ab 2025

Berlin, 18.12.2019: Der Bundesrat berät am 20. Dezember 2019 den Regierungsentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Zu dem Gesetzesentwurf liegen aus den Bundesrats-Ausschüssen für Städtebau und Wohnungswesen sowie Umwelt und Wirtschaft 120 Änderungsanträge vor. Der überwiegende Teil davon geht auf den Umweltausschuss zurück. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Länderkammer auf, den Empfehlungen des Umweltausschusses zu folgen und weitreichende Nachbesserungen des Gesetzesentwurfs für wirksamen Klimaschutz einzufordern.

Dazu erklärt Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Mit dem aktuellen Gesetzesentwurf zementiert die Große Koalition den klimapolitischen Stillstand im Gebäudebereich. Wird nicht nachgebessert, wird das Klimaziel 2030 im Gebäudebereich sicher verfehlt. Wegen der langen Investitionszyklen wackelt sogar das Ziel eines treibhausgasneutralen Gebäudebestands. Für Neubauten muss der KfW-Effizienzhaus 40 Standard schon heute festgeschrieben werden, denn Neubauten, die heute saniert werden, werden vor 2050 nicht noch einmal umfassend energetisch modernisiert. Bei Vollsanierungen von Bestandsgebäuden braucht es einen Zielstandard von KfW-Effizienzhaus 55. Notwendig ist zudem ein Verbot neuer Ölheizungen ab 2020 und ohne Schlupflöcher. Neue Gasheizungen dürfen nur noch bis spätestens 2025 eingebaut werden. Der Bundesrat muss die Änderungsanträge der Ausschüsse beschließen und damit den Takt für den weiteren parlamentarischen Gesetzesprozess im neuen Jahr vorgeben. Im Jahr 2020 muss das Gebäudeenergiegesetz grundsätzlich nachgebessert werden, ansonsten ist es für den Klimaschutz eine schmerzhafte Nullnummer.“

Hintergrund:

35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der Treibhausgasemissionen fallen im Gebäudebereich an. Bis 2030 müssen die CO2-Emissionen im Gebäudesektor gemäß Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung von 119 Millionen Tonnen (Stand 2014) auf 70 bis 72 Millionen Tonnen sinken. Damit müssen noch 50 Millionen Tonnen CO2 in Gebäuden eingespart werden. Das vom Bundeskabinett verabschiedete Gebäudeenergiegesetz leistet keinen nennenswerten Beitrag für die notwendigen CO2-Reduktionen. Die energetischen Anforderungen der EnEV-2016 werden unverändert fortgeschrieben und sollen erst 2023 überprüft werden. Das Einbauverbot von Ölheizungen ab 2026 kommt zu spät ist aufgrund zahlreicher Ausnahmen faktisch unwirksam.

Links:

Sofortprogramm Klimaschutz im Gebäudesektor: l.duh.de/9ym75  

Kontakt:

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de

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