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Pressemitteilung

Bürgerprotest gegen Kormorantötung soll Regierungspräsident Würtenberger zum Umdenken bewegen

<h4>BITTE BEACHTEN: SPERRFRIST 15:30 UHR</h4>Stuttgart/Radolfzell, Montag, 25.08.2008

Naturschutzbund NABU Baden-Württemberg und Deutsche Umwelthilfe (DUH) übergeben annähernd 7.000 Protestpostkarten und Protest-E-Mails gegen die sogenannte Kormoranvergrämung im Naturschutzgebiet Radolfzeller Aachried vom Frühjahr 2008 an Regierungspräsident Julian Würtenberger (RP Freiburg) / Klage zur Feststellung der Rechtswidrigkeit beim Verwaltungsgericht Freiburg eingereicht.

. Heute haben die Umweltverbände Naturschutzbund NABU Baden-Württemberg und Deutsche Umwelthelfe (DUH) dem Freiburger Regierungspräsidenten Julian Würtenberger annähernd 7.000 Protest-Unterschriften und Protest-Emails überreicht. Die von Würtenberger im Frühjahr dieses Jahres in einer „Nacht-und-Nebel-Aktion“ durchgezogene Kormoran-Tötung im Naturschutzgebiet Radolfzeller Aachried stieß bei Naturschutzverbänden und großen Teilen der Bevölkerung auf Unverständnis und Empörung „Die starke Resonanz der Bürgerinnen und Bürger auf unsere Protestaufrufe sollte Regierungspräsident Würtenberger zum Umdenken bewegen. Die wirtschaftlichen Interessen der wenigen Bodenseefischer dürfen nicht die Naturschutzpolitik des Landes prägen“, erklärte der stellvertretende NABU-Landesvorsitzende Dr. Walter Caroli. „Dass das Regierungspräsidium die Tötungsaktion auch noch als Naturschutzmaßnahme verkauft, ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten.“

Die Zerstörung der Kormoranbrut war am Tag der Genehmigung unmittelbar vollzogen worden, so dass die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen unterlaufen wurde und vollendete Tatsachen geschaffen wurden. „Mit solch brachialem Vorgehen erweisen der Regierungspräsident und Minister Hauk nicht nur dem Naturschutz einen Bärendienst, sondern untergraben zudem das Vertrauen der Bürger in einen funktionierenden Rechtsstaat“, betonte Michael Hadamczik, Leiter der DUH-Bundesgeschäftsstelle in Radolfzell.

Der NABU hat mit Unterstützung der DUH vor dem Verwaltungsgericht Freiburg Klage gegen das rechtswidrige Vorgehen von RP Würtenberger eingereicht (AZ: 3K 805/08). „Wir wollen gerichtlich feststellen lassen, dass die Entscheidung des Regierungspräsidenten dem Naturschutzrecht  widerspricht und die sofortige Vollziehbarkeit die Rechte der Beteiligten unzulässig unterlaufen hat“, erläuterte Caroli das Ziel der Klage. NABU und DUH setzen darauf, dass die Entscheidung des Gerichts Klarheit herbeiführt und eine Wiederholung der staatlichen Beeinträchtigung von Naturschutzgebieten unmöglich macht.

Am Mittag des 8. April 2008 hatte das Regierungspräsidium Freiburg einen Bescheid erlassen, mit dem der eigenen Behörde die Zerstörung der Kormoran-Brut in der einzigen Kormoran-Kolonie am deutschen Bodenseeufer genehmigt wurde. Der NABU hatte am selben Nachmittag mit Unterstützung der DUH beim Verwaltungsgericht Freiburg einen Eilantrag gegen den Sofortvollzug des Bescheids gestellt und darüber auch das Regierungspräsidium informiert. Um vor einer Entscheidung des Gerichts über den Eilantrag jedoch Fakten zu schaffen, wurde die Vernichtungsaktion noch in derselben Nacht durchgeführt. „Das ist in unseren Augen eine beispiellose Missachtung der gesetzlich garantierten Rechte der Naturschutzverbände durch die baden-württembergische Landesregierung“, kritisieren Caroli und Hadamczik. „Dass der Antrag der vier Fischereivereine für die Vernichtung der Brut bereits zwei Jahre beim Regierungspräsidium lag, bevor er dann binnen weniger Stunden genehmigt und vollzogen wurde, ist ein Skandal.“ Das RP Freiburg hatte sich in seinem Bescheid auf die ausdrückliche Zustimmung des vorgesetzten Ministeriums für Ernährung und Ländliche Entwicklung unter Minister Peter Hauk (CDU) berufen.

In der kalten Nacht vom 8. auf den 9. April setzten Mitarbeiter des Regierungspräsidiums die Elternvögel mit dem grellen Licht aus Halogensscheinwerfern so unter Druck, dass die Kormorane von den Nestern aufflogen, die Eier und die bereits geschlüpften Jungvögel verließen. Der Nachwuchs sollte so erfrieren. Dass die Rechnung der Fischer und des RP nicht aufging und eine große Anzahl des Nachwuchses überlebt hat, macht die gesamte Aktion aus Sicht der Naturschützer nicht besser. „Die Vernichtungsaktion verstößt gegen geltendes Naturschutzrecht“, sagt Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin Recht der DUH. „In dem Bescheid des Regierungspräsidiums Freiburg wird weder nachgewiesen, dass der Fischereiwirtschaft erhebliche Schäden drohen, noch sind die zum Schutz der Vögel in den Regelungen des Naturschutzrechts vorgesehenen Kontrollmaßnahmen festgelegt.“ Darüber wird das Verwaltungsgericht Freiburg demnächst zu befinden haben.

Die Klagebegründung ist ab sofort unter www.NABU-BW.de/kormoran einsehbar.

Rückfragen an

Dr. Walter Caroli
stellvertretender NABU-Landesvorsitzender
Telefon: 07821-382 88, mobil: 01520-196 56 65

Michael Hadamczik
Leiter der DUH-Bundesgeschäftsstelle Radolfzell
Telefon: 07732-999 553, mobil: 0151-550 169 40

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