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Pressemitteilung

BMW-Tochter Rolls-Royce missachtet erneut Klimaschutzvorschriften

Berlin, Freitag, 20.09.2013

Trotz Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main präsentiert Rolls-Royce auf der derzeit stattfindenden IAA seine spritdurstigen Limousinen erneut ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen – DUH beantragt gerichtliche Strafzahlung von BMW

Die BMW-Tochter Rolls-Royce tritt erneut den Klimaschutz mit Füßen. Wie bereits vor zwei Jahren weigert sich das deutsch-britische Unternehmen auch auf der diesjährigen Automobilausstellung IAA in Frankfurt, für seine besonders klimaschädlichen Luxus-Limousinen die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu Spritverbrauch, Energieeffizienz und CO2-Emissionen zu machen.

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hatte den Autobauer bereits anlässlich der Internationalen Automobilausstellung IAA 2011 dazu aufgefordert, die Kennzeichnungsvorschriften einzuhalten. Nachdem dieser sich seinerzeit weigerte, reichte die DUH Klage beim Landgericht Frankfurt ein und erwirkte ein Urteil, wonach es Rolls-Royce zukünftig untersagt ist, Neufahrzeuge ohne vorschriftsmäßige Kennzeichnung auszustellen.

Wie die DUH durch einen Kontrollbesuch auf der IAA feststellte, präsentiert der englische Autobauer mit deutscher Mutter nun auch auf der derzeitigen IAA seine spritdurstigen Modelle Ghost, Phantom und Wraith, die Kraftstoffverbräuche von bis zu 21l/100 km und 329 g/km CO2-Emissionen vorweisen, ohne vorschriftsmäßige Energieverbrauchskennzeichnung.

Die selbst designten, schwarzen und in englischer Sprache gehaltenen Label sind für den Verbraucher hinter den Absperrungen kaum lesbar. Bereits mehrere Gerichte in Deutschland haben entschieden, dass die vorgeschriebene Form der Kennzeichnung von Neufahrzeugen bei derem Ausstellen zwingend eingehalten werden muss. Die Effizienz der Fahrzeuge als für die Kaufentscheidung relevante Information muss – so die Gerichte – in unveränderter und leicht verständlicher Form, optisch gut wahrnehmbar dargestellt werden.

„Nachdem es BMW gemeinsam mit Mercedes gelungen ist, die EU-Klimaschutzvorschriften aufzuhalten denkt der Münchner Automobilbauer offenbar, sich auch über Klima- und Verbraucherschutzrecht und selbst Gerichtsurteile hinwegsetzen zu können“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

„Die Verhaltensweise der Rolls-Royce Motor Cars Limited ist völlig inakzeptabel“, unterstrich Rechtsanwalt Roland Demleitner als Verfahrensbevollmächtigter der Deutschen Umwelthilfe, der darauf hinwies, dass das Landgericht Frankfurt das Unternehmen auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe bereits im vergangenen Jahr dazu verurteilte, auf Austellungen wie der IAA die Vorschriften der Pkw-EnVKV zur Energieeffizienzkennzeichnung korrekt einzuhalten. „Dass die Rolls-Royce Motor Cars Limited dieses rechtskräftige Urteil anscheinend völlig ignoriert, zeugt von einem merkwürdigen Rechtsverständnis und der mangelnden Bereitschaft, in ganz Europa gleichlautend auch für große Automobilhersteller geltende Verbraucherschutzvorschriften korrekt zu erfüllen“, so Demleitner. Die Deutsche Umwelthilfe werde für den neuerlichen Wettbewerbsverstoß der Rolls-Royce Motor Cars Limited nunmehr die vorgesehene Strafzahlung durch das zuständige Gericht verhängen lassen.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.;
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Rechtsanwalt Roland Demleitner
Rheinstrasse 11, 65549 Limburg
Telefon: 06431 7780790, E-Mail: rd@roland-demleitner.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe e.V.;
Tel. 030 2400867-0, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de 

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