Pressemitteilung
Bis zu 11-fache Überschreitung der Grenzwerte für giftiges Quecksilber in Flüssen und Seen: Deutsche Umwelthilfe verklagt Nordrhein-Westfalen
Berlin, 07.12.2022: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) eingereicht, um die viel zu hohe Belastung des Wassers mit giftigem Quecksilber deutlich zu reduzieren. Die Klage auf Sauberes Wasser hat das Ziel, die Natur und die Gesundheit von Menschen und Tieren zu schützen. Deutschland und die Bundesländer sind durch das geltende europäische Wasserrecht verpflichtet, die Quecksilberbelastung massiv zu reduzieren. Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth - Anwälte der Erde unterstützt die Klage der DUH.
Im bevölkerungsreichsten Bundesland wird der gesetzliche Grenzwert für gesundheitsschädliches Quecksilber in Biota, also in im Wasser lebenden Organismen wie Fischen, flächendeckend überschritten – bei Bad Honnef am Rhein sogar um das 11-fache. Die Landesregierung hat trotzdem keine konkreten Maßnahmen zur Reduzierung der Quecksilberemissionen im entsprechenden Maßnahmenprogramm vorgesehen. Dazu soll sie nun vor Gericht verpflichtet werden.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „In Nordrhein-Westfalen erleben wir eine besonders umfangreiche Freisetzung von gesundheitsschädlichem Quecksilber aus Kohlekraftwerken. Dabei kann die Abgasreinigung deutlich verbessert werden. Durch die Wiederinbetriebnahme und den Weiterbetrieb alter Kohlekraftwerke in Deutschland als Ersatz von Erdgasverstromung, verschärft sich die Situation. Mit unserer Klage auf Sauberes Wasser wollen wir den Druck auf die Landesregierung erhöhen, alle relevanten Quecksilberemittenten unabhängig von der Restnutzungszeit auf wesentlich bessere Abgasreinigungsanlagen nachzurüsten. Da bisher die zuständigen Landesbehörden den Antrag der DUH auf Ergreifen der notwendigen Maßnahmen nicht positiv beschieden haben, werden wir das Saubere Wasser frei von überhöhten Quecksilbermengen nun auf dem Klageweg durchsetzen.“
Die größten Emittenten des Schadstoffs Quecksilber in Nordrhein-Westfalen sind Kohlekraftwerke. Über die Luft gelangen die Emissionen dieser Anlagen in Seen und Flüsse und belasten so Tiere, Umwelt und Gesundheit der Menschen. Für Tiere und Menschen ist Quecksilber hochgiftig. Es kann vom Organismus schlecht ausgeschieden werden und reichert sich deshalb im Körper an. Quecksilber, das durch Fischverzehr aufgenommen wird, kann das zentrale Nervensystem insbesondere von ungeborenen Kindern schädigen sowie zu irreversiblen Hirnschäden führen. Die DUH fordert die Landesregierung deshalb auf, die Kohlekraftwerksbetreiber unverzüglich dazu zu bringen, bessere Abgasreinigungstechniken einzubauen.
Cornelia Nicklas, DUH-Leiterin Recht: „Quecksilber ist ein hochgiftiger Stoff, der über Nahrung wie Fische in den menschlichen Organismus gelangen kann. Dennoch werden seit Jahren gefährlich hohe Quecksilberbelastungen gemessen – wirksame Maßnahmen, die die Belastung deutlich reduzieren würden, sind nicht in Sicht. Deshalb klagen wir gegen die Landesregierung. Sie muss für sauberes Wasser sorgen und die Kraftwerksbetreiber endlich dazu verpflichten, technisch verfügbare Filtersysteme zu nutzen, um die Emissionen drastisch zu mindern.“
Mit knapp 0,9 Tonnen stammt der überwiegende Anteil der Quecksilberemissionen in NRW aus den drei verbliebenen Braunkohlekraftwerken von RWE. Durch den Einbau besserer und bereits verfügbarer Abgasreinigungstechniken ließen sich die Quecksilber-Emissionen deutlich minimieren. Und die Technik würde die jährlichen Betriebskosten für die Kraftwerksbetreiber laut Studien um gerade einmal bis zu 2 Prozent erhöhen.
„Katastrophen wie das massenhafte Fischsterben in der Oder im vergangenen Sommer sollten eine Mahnung sein, dass wir gerade in Zeiten des Klimawandels dringend auf den Zustand unserer Gewässer achten müssen. Mit dem europäischen Wasserrecht haben wir eigentlich ein gutes rechtliches Instrument zum Schutz unserer Gewässer und damit auch unserer Lebensgrundlagen. So unzureichend, wie es bislang von den deutschen Bundesländern umgesetzt wird, werden wir diese Ziele aber nie erreichen - gerade was die Belastung durch Quecksilber angeht“, so Paula Ciré, Umweltjuristin von ClientEarth.
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin Recht DUH
0162 6344657, nicklas@duh.de
Dániel Fehér, Presse- und Öffentlichkeitsreferent, ClientEarth
030 31193850, presse@clientearth.org
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de