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Pressemitteilung

Betrugspartikelfilter: Deutsche Umwelthilfe verklagt Kraftfahrtbundesamt und Minister Tiefensee

Berlin, Montag, 08.09.2008

Umweltorganisation erhebt Klage vor Verwaltungsgericht Schleswig – Verkehrsminister Tiefensee soll aktuelle Zahlen zum Austausch mangelhafter Pkw-Dieselpartikelfilter herausgeben – Bisherige Auskunftsverweigerung soll Scheitern der so genannten Kulanzregelung verschleiern – DUH fordert sofortigen Widerruf der Betrieberlaubnis für alle Filter, die nicht filtern und Neustart der Nachrüstkampagne mit seriösen Filtersystemen – Flächendeckender Filtertausch notwendige Bedingung für erfolgreichen Kampf gegen Feinstaub

Nach der Weigerung des Bundesverkehrsministeriums und des Kraftfahrtbundesamts (KBA), der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) aktuelle Zahlen über den Stand des Austauschs mangelhafter Dieselpartikelfilter und den aktuellen Stand der Filternachrüstung zu überlassen, hat die Umweltorganisation jetzt Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht. Nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) hat die DUH Anspruch auf derartige „umweltrelevante Informationen“. Die Klage richtet sich gegen die Bundesregierung, vertreten durch den Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD), dem das KBA in Flensburg unterstellt ist.

„Mit der Auskunftsverweigerung will Verkehrsminister Tiefensee offensichtlich verschleiern, dass der Filtertausch seit Monaten praktisch zum Erliegen gekommen und der Versuch gescheitert ist, den Betrugsfilterskandal mit der so genannten Kulanzregel geräuschlos zu lösen. Ein Jahr nach Aufdeckung des Betrugsfilterskandals wird erneut versucht, unangenehme Wahrheiten zu verschleiern. Im November 2007 haben wir per Gerichtsentscheid die Veröffentlichung eines Gutachtens über nicht funktionierende Filtersysteme durchgesetzt. Verkehrsminister Tiefensee zwingt uns nun, erneut die Bundesregierung zu verklagen, um so die uns rechtlich zustehenden Informationen über den Stand des Nicht-Austausches dieser Betrugspartikelfilter zu erhalten“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Nach wie vor sind nach Überzeugung der DUH mindestens 40.000 fehlerhafte Partikelfilter in Diesel-Pkw verbaut, deren Halter zu Unrecht von Steuerermäßigungen und einer falschen Einstufung bei den Feinstaubplaketten profitieren. Nach der geltenden Rechtslage muss der Bundesverkehrsminister die Betriebserlaubnis für nicht funktionierende Systeme widerrufen. „Statt endlich zu handeln setzt Tiefensee auf vertuschen und aussitzen. Dieser Skandal ist nur dadurch zu beenden, dass das Kraftfahrtbundesamt endlich die fälschlich erteilten Betriebserlaubnisse zurücknimmt“, erklärte Resch. Erst dieser Schritt gebe betroffenen Autohaltern eine klare rechtliche Handhabe, den Austausch der Betrugsfilter in den Werkstätten durchzusetzen.

In den vergangenen Monaten waren so gut wie keine Partikelfilter mehr ausgetauscht worden, weil insbesondere die Hersteller der nicht funktionierenden Pseudofilter, GAT und Bosal, mit Hinhaltemanövern einen flächendeckenden, für die Autohalter kostenlosen Austausch gegen seriöse Filter verhinderten, ohne dass das federführende Umweltministerium gegen die fortgesetzten Fehlinformationen offensiv vorging. KBA und Bundesverkehrsministerium hatten das DUH-Auskunftsbegehren über die aktuelle Zahl der gemeldeten Diesel-Pkw mit nicht funktionierenden Filtersystemen unter dem Hinweis verweigert, aktuelle Zahlen lägen nicht vor. Diese Behauptung ist jedoch nachweislich falsch. Das beim KBA geführte „Zentrale Kraftfahrzeugregister“ beinhaltet in seiner Datenbank die tagesaktuellen Informationen. So hatte das KBA im Mai 2008 in einem Rundschreiben an ca. 45.000 betroffene Autohalter Konsequenzen bis hin zur Rückforderung der mit der Filternachrüstung verbundenen Steuerersparnis und dem Entzug zu Unrecht vergebener Feinstaubplaketten angedroht, sofern der Austausch nicht in Gang käme. Insofern ist das KBA jederzeit in der Lage, die aktuelle Zahl zu ermitteln. Das ist auch ohne nennenswerten Aufwand möglich, weil der Filtertausch nach einer Umfrage der DUH unter den Fahrzeughaltern den Zulassungsstellen gemeldet und somit zeitnah im Zentralen Kraftfahrzeugregister vermerkt wird. Ein einfacher Suchlauf, wie er auch im Vorfeld des KBA-Mahnschreibens an die betroffenen Autohalter durchgeführt worden war, muss lediglich wiederholt werden.

„Wir brauchen einen Neustart der Partikelfilterförderung. Die heute angebotenen Nachrüstsysteme haben alle Überprüfungen bestanden und sind uneingeschränkt zu empfehlen. Solange sich aber Verkehrsminister Tiefensee weigert, den Betrugsfilterskandal durch einen Widerruf der entsprechenden Betriebserlaubnisse zu beenden, bleibt die Verunsicherung im Markt bestehen“, sagte Resch. „Es geht um die Frage, ob die Politik den Kampf gegen lebensbedrohlichen Feinstaub in unseren Ballungszentren aufgibt oder einen ernsthaften Neuanfang versucht. Dafür ist der flächendeckende Austausch nicht funktionierender Systeme eine notwendige Voraussetzung“.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte den Skandal um die mangelhaften Dieselpartikelfilter 2007 aufgedeckt. Auch damals hatte die Organisation die Veröffentlichung der Erkenntnisse über betrügerische Filter vor Gericht erstreiten müssen – gegen Bundesumweltminister Sigmar Gabriel und das ihm unterstellte Umweltbundesamt. Deshalb sei er zuversichtlich, dass das Verwaltungsgericht Schleswig nun ebenso entscheiden werde, wie es das Verwaltungsgericht Dessau im vergangenen Jahr getan habe, erklärte Resch.

Für Rückfragen:

Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil.: 0171 3649170, Fax: 030 24 00 867-19, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz
Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030 24 00 867-0, Mobil: 0171 5660577, Fax: 030 24 00 867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de

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