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Pressemitteilung

Berliner CDU plant Aufhebung von Tempo 30: Deutsche Umwelthilfe kündigt rechtliche Schritte gegen Luftreinhalteplan an

Mittwoch, 20.03.2024 Dateien: 1

• Berliner Senatsverwaltung plant Abschaffung zahlreicher Tempo-30-Strecken aus dem aktuellen Luftreinhalteplan

• Umsetzung des Plans würde nachweislich zu schlechterer Luftqualität, mehr Verkehrslärm und weniger Verkehrssicherheit führen

• DUH fordert Verkehrssenatorin Schreiner auf, gefährlichen Planentwurf nicht zu verabschieden und kündigt andernfalls rechtliche Schritte an

© Pixabay

Berlin, 21.3.2024: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den von der Berliner Senatsverwaltung vorgelegten Entwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans in einer eingereichten Stellungnahme als erheblichen Rückschritt und als rechtlich fragwürdig. Die Umsetzung des Plans hätte eine Verschlechterung der Luftqualität, die Zunahme von Verkehrslärm und eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit zur Folge. Genauer plant die Berliner Senatsverwaltung die Abschaffung von nicht weniger als 34 Tempo-30-Strecken, die zuvor aufgrund einer Klage der DUH im Jahr 2018 zur Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte festgelegt wurden. Eine Wiedereinführung von Tempo 50 an diesen Strecken würde die Luftqualität absehbar verschlechtern, wie auch im Planentwurf dargelegt wird. Damit missachtet der Plan das Gebot, eine bestmögliche Luftqualität aufrechtzuerhalten und ist rechtlich fragwürdig. Die DUH kündigt für den Fall der Verabschiedung und Umsetzung des Plans rechtliche Schritte an.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Dieses Machwerk ist kein Luftreinhalteplan, es ist ein Luftverschmutzungsplan. Die geplante Aufhebung von Tempo 30 ist ein Schlag ins Gesicht für alle Menschen, die in Berlin zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind und für alle Menschen, die an den betroffenen Hauptstraßen leben. Sie alle werden mutwillig von einer schlechteren Luft, mehr Verkehrslärm und auch weniger Verkehrssicherheit betroffen sein. Aus dem Planentwurf spricht in erster Linie der ideologische Wunsch, Tempo 30 rückgängig zu machen. Wir schätzen das als rechtswidrig ein und genau deswegen werden wir auch dagegen vorgehen. Ich fordere Verkehrssenatorin Schreiner auf, die Pläne nicht umzusetzen.“

Der Entwurf ignoriert zudem die gesundheitsrelevanten Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation zu Stickstoffdioxid und Feinstaub. Ebenso wenig trägt die Senatsverwaltung dem Umstand Rechnung, dass die EU in Kürze eine neue Luftqualitätsrichtlinie mit deutlich schärferen Grenzwerten verabschieden wird, die für die Mitgliedsstaaten verbindlich ist. Schließlich ist auch die Datengrundlage, auf der die geplante Abschaffung von Tempo 30 beruht, an zahlreichen Stellen unplausibel und lückenhaft. Der nun vorliegende Entwurf der dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans befindet sich zurzeit in der Öffentlichkeitsbeteiligung, Stellungnahmen sind bis zum 26. März 2024 möglich.

Link:

Die Stellungnahme finden Sie am Ende der Seite

Kontakt: 

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de 

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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