Pressemitteilung
Bahnpreise im Regionalverkehr drohen durch Fehlentscheidung der Bundesregierung beim Finanzierungsmodell zu explodieren: Deutsche Umwelthilfe fordert sofortige Reform der Schienenmaut
Berlin, 3.12.2025: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt vor einer Explosion der Bahnpreise anlässlich der morgigen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) über die Zulässigkeit der deutschen Schienenmaut-Bremse. Die Entscheidung über die sogenannten Trassenpreise, auch Schienenmaut genannt, hat nicht nur Auswirkungen auf die Ticketpreise im regionalen Bahnverkehr, sondern auch große Bedeutung für die gesamte deutsche Bahnfinanzierung. Das aktuelle Finanzierungsmodell durch den Bund wurde so angelegt, dass es die Deutsche Bahn AG zwingt, die Trassenpreise jedes Jahr extrem weiter zu erhöhen. Gleichzeitig existiert für den – und nur für den – Regionalverkehr auf der Schiene eine Trassenpreisbremse. Sollte der EuGH die Preisbremse für nicht im Einklang mit dem Europarecht stehend einschätzen, droht unmittelbar eine Steigerung der Trassenpreise im regionalen Bahnverkehr, die zu massiven Preissteigerungen für die Nutzerinnen und Nutzer der Bahn führen würde. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Anstatt ihr katastrophales und potenziell rechtswidriges Finanzierungskonstrukt aufrechtzuerhalten, muss die Bundesregierung die Trassenpreise der Bahn reformieren und die Schienenmaut auf die direkten Kosten der Schienennutzung absenken. In Deutschland werden absurde indirekte Kosten dazugerechnet und durch das gewählte Finanzierungsmodell steigen die Trassenpreise von Jahr zu Jahr extrem. Eine Ursache dafür ist die Verzinsungsauflage der im Eigenkapital eingezahlten Bundesmittel. Die Vorgabe an die DB-Infrastruktursparte, zur Gemeinwohlorientierung einen hohen Profit zu erwirtschaften, ist ein teuflischer Plan zur langfristigen Zerstörung des Schienenverkehrs in Deutschland.“Hintergrund:
Geklagt hatte die DB InfraGO gegen die Bundesrepublik. Der Bund hat in den letzten Jahren Eigenkapital in die Bahn investiert. Das funktioniert ähnlich wie eine Anleihe, auf die die DB als Nehmer Zinsen zahlen muss. Diese Mehrkosten gibt die Bahn an die Nutzer weiter, indem sie die Trassenpreise im Nah-, Fern- und Güterverkehr erhöht. Die Erhöhung der Trassenpreise für den Nahverkehr ist allerdings durch eine gesetzliche Regelung an die jährliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel geknüpft und somit bisher stark begrenzt, normalerweise auf 1,8 Prozent im Jahr. Ob diese Regelung im Einklang mit EU-Recht steht, wird nun in Luxemburg verhandelt.