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Pressemitteilung

Ausweitung der Pfandpflicht auf Einweg-Plastikflaschen und Dosen ab 1.1.: Deutsche Umwelthilfe fordert Nachbesserungen

Dienstag, 28.12.2021

• Ab dem 1. Januar 2022 muss auch auf alkoholische Mischgetränke sowie Frucht- und Gemüsesäfte in Einweg-Plastikflaschen und Dosen Pfand erhoben werden

• DUH fordert von Umweltministerin Lemke, Ausnahmen für Milch-Plastikflaschen schnellstmöglich zu beenden und auch Getränkekartons endlich zu bepfanden

• DUH-Initiative: Lenkungsabgabe auf Einweg-Plastikflaschen und Dosen von mindestens 20 Cent zusätzlich zum Pfand notwendig, um gesetzliche Mehrwegquote einzuhalten

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Berlin, 28.12.2021: Am 1. Januar 2022 tritt die erweiterte Pfandpflicht auf alle Plastikflaschen und Dosen in Kraft. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die jahrelang dafür gekämpft hat, begrüßt die Ausweitung grundsätzlich: Dadurch landen weniger Einweg-Getränkeverpackungen in der Umwelt, die Sammelmengen werden deutlich erhöht und das Recycling gestärkt. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband weist darauf hin, dass für alle Getränkeverpackungen aus Kunststoff (PET) oder Metall, die keine Mehrwegverpackungen sind, ab dann die Einweg-Pfandpflicht von 25 Cent gilt. Bisherige Ausnahmen für Sekt- und Sektmischgetränke, Wein- und Weinmischgetränke, Smoothies, Frucht- und Gemüsesäfte in diesen Verpackungen entfallen.

Die DUH fordert allerdings von Bundesumweltministerin Steffi Lemke schnelle und deutliche Nachbesserungen der Pfandregelungen. Denn auch die erweiterte Einwegpfandpflicht werde nicht ausreichen, um den Trend von den derzeit marktdominanten unökologischen Einwegverpackungen hin zur gesetzlich festgelegten Mehrwegquote für Getränkeflaschen umzusteuern. Die Quote soll laut Verpackungsgesetz bei 70 Prozent liegen, tatsächlich beträgt sie aktuell lediglich rund 42 Prozent. Deshalb fordert die DUH, die Pfand-Ausnahme für Milch-Plastikflaschen schnellstmöglich zu beenden und auch auf Getränkekartons, wie jene des Marktführers Tetra Pak, das Einwegpfand in Höhe von 25 Cent einzuführen. Außerdem sei es notwendig, zusätzlich zum Pfand eine Lenkungsabgabe in Höhe von mindestens 20 Cent pro Einweg-Plastikflasche und Getränkedose zu erheben, so der Umweltverband. Nur so werden deren negativen ökologischen Auswirkungen im Preis sichtbar und auch Discounter an das Angebot von Mehrwegflaschen herangeführt.

„Gerade Getränkekartons sind ein gravierendes Problem: Rund vierzig Prozent dieser bislang unbepfandeten Verbundverpackungen landen gar nicht zum Recycling im gelben Sack, sondern im Restmüll, der Papiertonne oder der Umwelt. Umweltministerin Lemke muss Getränkekartons deshalb mit einem Einwegpfand von 25 Cent belegen. Nur so lassen sich die niedrige Sammelmenge und die nach unseren Berechnungen miserable Recyclingquote von nur 30 Prozent deutlich steigern. Am besten ist es jedoch – und das ist unsere Empfehlung an alle Verbraucherinnen und Verbraucher – ganz auf umweltbelastende Getränkekartons zu verzichten und stattdessen regionale Mehrwegflaschen zu nutzen“, sagt die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Die erst für das Jahr 2024 vorgesehene Bepfandung von Milch und Milcherzeugnissen in Einweg-Plastikflaschen sollte dringend vorgezogen werden. Milch-Plastikflaschen lassen sich nach Einschätzung der DUH bereits heute problemlos über Rücknahmeautomaten im Handel sammeln und recyceln.

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum Plastikflaschen mit Milch erst ab 2024 bepfandet werden sollen. Sie lassen sich ebenso unkompliziert im Handel zurückgeben wie andere Plastikflaschen auch. Belastbare Gutachten zu den – von der Milchindustrie immer wieder vorgetragenen – hygienischen Bedenken bei einer automatisierten Rücknahme von Verpackungen mit Milch sind uns nicht bekannt und werden auf Nachfrage auch nicht vorgelegt. Es erfolgt ohnehin eine regelmäßige Reinigung der Automaten, sodass Hygienefragen kein Thema sind. Bei der bislang praktizierten Rückgabe von Flaschen hat es schließlich auch keine hygienischen Probleme gegeben“, sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Kontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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