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Pressemitteilung

Außenwirtschaftsförderung: Rückschritte bei Klimaschutz und Atom

Donnerstag, 27.08.2026

• Vergabe von Kreditgarantien für fossile Gaskraftwerke soll erleichtert werden

• Auch im Atombereich sollen wieder Vorhaben zugelassen werden

• Drohender Bruch der Zusagen Deutschlands auf dem Klimagipfel in Glasgow

© DUH

Berlin, 27.08.2026: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und urgewald üben scharfe Kritik am gestern vorgelegten Entwurf der Bundesregierung für die neuen Klimaleitlinien der deutschen Außenwirtschaftsförderung. Sie heißen nun „Transformationsrahmen“ und verpassen nicht nur die Chance, existierende Schlupflöcher zu schließen, sondern schwächen auch bestehende Regeln bei der Förderung fossiler Gasprojekte im Ausland ab. Zuständig ist das Bundeswirtschaftsministerium in Abstimmung mit den Bundesministerien für Finanzen, Umwelt, wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie mit dem Auswärtigen Amt. Nun startet die Konsultationsphase mit Verbänden und Zivilgesellschaft zur Überarbeitung der Leitlinien.

Die Vorgaben sollen dazu dienen, die Vergabe öffentlicher Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien mit dem 1,5-Grad-Limit von Paris in Einklang zu bringen. Die Leitlinien legen fest, welche Technologien künftig aus Klimagründen verbesserte Förderbedingungen bekommen, welche Projekte zu regulären Bedingungen gefördert werden und welche nicht mehr abgesichert werden können.

Im vorliegenden Entwurf soll insbesondere die Vergabe von Kreditgarantien für konventionelle fossile Gaskraftwerke wieder erleichtert werden. Die existierenden Bedingungen für „H2-readyness“ und die Ausstattung mit einer CO2-Abscheidung (CCS/CCUS) gemäß der besten verfügbaren Technologie werden präzisiert, damit bleibt die Förderung von Gaskraftwerken jedoch weiter möglich. Zusätzlich sind technische Maßnahmen an bestehenden Gaskraftwerken förderbar und Neubauten in sogenannten Entwicklungsländern unter bestimmten Bedingungen möglich. Auch die Exploration, Gewinnung, Transport und Lagerung von fossilem Gas ist unter bestimmten Bedingungen weiter deckungsfähig.

Die Leitlinien gelten zudem wie bisher nicht explizit auch für „Ungebundene Finanzkreditgarantien“ (UFK-Garantien), ein zentrales Förderinstrument zur Absicherung von Rohstoffimporten der deutschen Industrie. Dass auch UFK-Garantien aus Klimasicht relevant sind, zeigt eine Voranfrage für eine UFK-Garantie im Zusammenhang mit einem LNG-Projekt in Argentinien.

Im Atombereich ist die Exportförderung seit 2001 mit Unterbrechungen ausgeschlossen. Der vorliegende Entwurf ändert dies, weil er Exporte zur „Erhöhung der Sicherheit“ bestehender Atomkraftwerke zulassen will. Ein gefährliches Unterfangen: Das umkämpfte ukrainische AKW Saporischschja wurde in den 2010er Jahren von der EBRD mit diesem Argument gefördert, was die Laufzeit signifikant verlängerte.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, sagt: „Die neuen Klimaregeln müssen auch für die staatliche Absicherung von Finanzkrediten gelten. Wenn ausländische LNG-Projekte weiterhin durch diese Garantien gedeckt werden können, wäre das ein fatales Schlupfloch in den neuen Leitlinien. Eines der größten fossilen Projekte der Welt wie das Fracking-Megaprojekt Vaca Muerta, das nicht nur das Klima, sondern auch die Menschenrechte der lokalen Bevölkerung mit Füßen tritt, darf nicht durch deutsche Steuergelder abgesichert werden.“

Regine Richter
, Energie-Campaignerin bei urgewald, sagt: „Die Gasindustrie, allen voran Siemens Energy, hat seit 2023 gegen die Leitlinien gearbeitet, weil sie ihre klimaschädlichen Geschäfte im Ausland einschränkten. Der vorliegende Entwurf zeigt, dass sie bei Ministerin Reiche offene Ohren für ihre Lobbyaktivitäten gefunden hat. Wenn die Leitlinien so in Kraft treten, wäre das ein klimapolitischer Offenbarungseid und der Abschied vom Versprechen der Klimakonferenz von Glasgow, die Förderung von fossilen Energien im Ausland zu beenden. Nun liegt es an der SPD das Schlimmste zu verhindern.“

Obwohl im vergangenen Jahr die Förderung für Erneuerbare erfreulich stark ausgeweitet wurde, liegen der Bundesregierung immer noch Bürgschaftsanträge und Voranfragen auch für fossile Projekte vor. Zwischen dem Inkrafttreten der bestehenden Leitlinien am 1.11.2023 und dem 30.6.2026 sind sieben Anträge im Zusammenhang mit Gaskraftwerken mit einem Gesamtvolumen von 1,1 Mrd. Euro eingegangen, die letzten drei im Juni 2026, alle für Usbekistan. Zudem wurden im gleichen Zeitraum 15 Letters of Interest (LOI) mit einem potenziellen Gesamtvolumen von etwa 3 Mrd. Euro mit Bezug zu Gaskraftwerken, Gasturbinen oder sonstige Zulieferungen zu Gaskraftwerken von der Bundesregierung für anfragende Unternehmen ausgestellt. Solche LOIs sind relevant, bevor Bürgschaftsanträge gestellt werden. Dies geht aus den Antworten auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion Die Linke aus diesem Monat hervor.

Kontakt:

Regine Richter, Energie-Campaignerin bei urgewald
0170 2930725; regine@urgewald.org

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH
0160 90354509; mueller-kraenner@duh.de

Moritz Schröder-Therre, Pressesprecher bei urgewald
0152 215 799 77; moritz@urgewald.org

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de