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Pressemitteilung

Aus für ungefilterte Dieselstinker: In 2010 werden die Umweltzonen "scharf gestellt"

Mittwoch, 30.12.2009 Dateien: 1

Zum Jahreswechsel steigt die Zahl der Umweltzonen mit Einfahrbeschränkungen für ungefilterte Diesel-Pkw und Nutzfahrzeuge von 34 auf 40 – Berlin, Hannover, Frankfurt und Bremen verschärfen zum Jahreswechsel Einfahrbedingungen – Wirkung bestätigt: „Berliner Luft“ deutlich gesünder, auch für Besucher – Aktuelle „Feinstaubkontrolle“ der Deutschen Umwelthilfe zeigt mit 83 – 87% grüne Plaketten gute Akzeptanz in den vier „scharf gestellten“ Umweltzonen – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch begrüßt Weiterführung und Ausweitung der Partikelfilternachrüstung auf Pkw und Nutzfahrzeuge – DUH wird die Einhaltung des neu hinzugekommenen Grenzwerts für Stickstoffdioxid ab 01.01.2010 mit Musterklagen, wie zum Jahreswechsel in München erhoben, durchsetzen

Berlin, 30. Dezember 2009: Zwei Jahre nach dem Start der ersten Umweltzonen in Deutschland setzen sich gezielte Einfahrbeschränkungen für „Dieselstinker“ in Ballungszentren immer mehr durch. Aktuelle Zählungen der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) zeigen, dass die Umweltzonen von der überwiegenden Zahl der Autohalter akzeptiert und von den unter hohen Feinstaubbelastungen leidenden Anwohnern mit großen Hoffnungen begleitet werden. Zum Jahreswechsel kommen neue Umweltzonen in Freiburg, Heidelberg, Münster, Bonn, Osnabrück und Pfinztal (Baden-Württemberg) hinzu. Insgesamt steigt ihre Zahl damit auf 40. Bisher bleibt in fast allen Städten die Zufahrt von Fahrzeugen mit roter, gelber und grüner Feinstaubplakette (rot, gelb, grün) erlaubt. In einigen Vorreiterstädten gelten ab 1. Januar 2010 verschärfte Bedingungen, hier werden die Umweltzonen erstmals "scharf gestellt". So dürfen in die Umweltzonen in Berlin und Hannover nur noch Fahrzeuge einfahren, die über eine grüne Plakette verfügen. In Frankfurt am Main und Bremen ist nur mehr die Einfahrt mit gelber und grüner Plakette erlaubt.

DUH-Feinstaubkontrollen am gestrigen Vormittag (29. Dezember) haben erneut bestätigt, dass auch die Verschärfungen weitgehend akzeptiert werden. Nur ein Prozentsatz von 1,9 an roten und 4,9 an gelb plakettierten Fahrzeugen, die ab Übermorgen in Berlin nicht mehr erlaubt sind, registrierten die Mitarbeiter der DUH.  In Hannover waren es 8,7 Prozent mit gelber sowie 1,0 Prozent mit roter Plakette. In Frankfurt a. M. fahren immerhin 1,1 Prozent noch mit einer roten und 2,5 Prozent ohne Plakette ein. Bremen liegt mit einem Prozentsatz von 7,3 bei den Fahrzeugen ohne Plakette und 2,3 Prozent bei den rot plakettierten da-hinter.

Für 2010 rechnet die DUH mit der 'Scharfstellung' der meisten deutschen Umweltzonen – entweder freiwillig oder aufgrund von Gerichtsentscheidungen, wie unlängst in Stuttgart erwirkt. Das Beispiel der "auf grün" gestellten Umweltzonen in Berlin und Hannover zeigt, dass es möglich ist, schmutzige Dieselfahrzeuge aus den Innenstädten zu verbannen", so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Nach Ansicht der DUH macht dabei die Bevölkerung auch mit: Dort wo Einfahrverbote drohen ist eine verstärkte Nachrüstung von Altfahrzeugen mit Partikelfiltern und eine beschleunigte Erneuerung des Fahrzeugbestands festzustellen. Die Fahrzeugflotte werde „auf diese Weise schneller sauber, Dieselstinker ohne Filter haben ab 2010 in Deutschland keine Zukunft.“ Das sei exakt die Lenkungswirkung, die man sich von den Umweltzonen erhofft habe.

Bernd Lehming von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz in Berlin berichtete über Erfahrungen in der Hauptstadt: „Wir sehen schon jetzt positive Effekte unserer Berliner Umweltzone. Insgesamt werden an den Feinstaub-Messstellen tendenziell weniger Grenzwertüberschreitungen registriert – auch wenn wir die Wetterverhältnisse berücksichtigen. Dieselfahrzeuge ohne Plakette sind in Berlin fast ganz verschwunden, so dass die Rußbelastung schon aufgrund der 1. Stufe der Um-weltzone um 16% abnahm. Bürger und Besucher profitieren spürbar. Die Berliner Luft wird besser“, freute sich Lehming. Die Verschärfung zum Jahresbeginn werde die Situation weiter entspannen.

Der Verkehrsexperte Dr. Axel Friedrich wies die Angriffe von Kritikern scharf zurück, die die Einrichtung von Umweltzonen immer noch als sinnlos bezeichneten, weil Minderungen der Feinstaubbelastungen angeblich bisher nicht messbar seien. „Mit belastbaren Modellrechnungen ist jedoch die Minderung der besonders gefährlichen ultrafeinen Dieselpartikel zu belegen. Die Messungen aus Berlin bestätigen diese Berechnungen. Der starke Einfluss wechselnder Wetterlagen lässt in den Städten mit nur ein oder zwei Messstationen einen tragfähigen Vergleich erst nach einigen Jahren zu, da gerade dort die Zahl der bisher aus den Umweltzonen verbannten Fahrzeuge noch gering ist.

Resch forderte die Bundesregierung zu einer schnellen Umsetzung ihrer Entscheidung von Mitte Dezember zur Fortsetzung der Förderung von Nachrüstfiltern für Pkw und Ausdehnung auf leichte Nutzfahrzeuge auf. Resch: „Für dieses Programm stehen der Bundesregierung in den Jahren 2010 und 2011 insgesamt ca. 200 Mio. € an Zusatzeinnahmen zur Verfügung. Damit kann die Nachrüstung von 500.000 Pkw und leichten Nutzfahrzeuge von Handwerkern und Händlern gefördert werden.“

Wie dringlich die Einführung der Umweltzonen ist, zeigt das Inkrafttreten eines weiteren Grenzwertes für die Belastung der Luft zum 01. Januar 2010. Nach dem seit dem 01. Januar 2005 geltenden Grenzwertes für Feinstaub, gilt nunmehr ein weiterer Grenzwert für Stickstoffdioxid. Die Luft darf dann nur noch an höchstens 18 Tagen im Jahr mit mehr als 200 Mikrogramm pro Kubikmeter Stickstoffdioxid belastet werden; im Jahresmittel dürfen es nur 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sein. Dieser Wert wird in vielen deutschen Großstädten deutlich überschritten. Da die Belastung mit Stickstoffdioxid vor allem auf den Ausstoß von Dieselmotoren zurückzuführen ist, ergibt sich eine zusätzliche Notwendigkeit der Ausdehnung und Verschärfung der Umweltzonen.

Besonders deutlich wird dies in München. Die in Deutschland mit am stärksten mit Feinstaub und Stickstoffdioxid belastete Straße, die Landshuter Allee als Teil des Mittleren Rings in München, ist immer noch nicht zur Umweltzone ausgewiesen. Und dies obwohl es hier nicht nur Probleme mit dem Feinstaub sondern zusätzlich die ab dem 01. Januar geltenden Grenzwerte für Stickstoffdioxid in der Vergangenheit um das Doppelte überschritten wurden. Die DUH unterstützt daher eine am heutigen Vormittag erhobene Klage eines Anwohners der Landshuter Allee, der sich gegen diese unzumutbaren Zustände wehrt.

Die Klage ist gegen den Freistaat Bayern gerichtet und wurde vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben. Der Kläger verlangt eine unverzügliche Änderung des Münchner Luftreinhalteplans mit dem Ziel einer deutlichen Ausdehnung und Verschärfung der Umweltzone. Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger (Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin), der den Kläger vertritt: „München muss offenbar erst durch Gerichte zum Schutz seiner Bürger gezwungen werden. Schon die Einführung der jetzt geltenden Umweltzone ging auf eine Klage eines Münchner Bürgers zurück, der sein Recht auf saubere Luft bis zum Europäischen Gerichtshof erstritt. Damals haben wir ebenfalls den Kläger vertreten und die DUH hat die Verfahren unterstützt. Da man in der Verwaltung dort offenbar immer noch nicht verstanden hat, dass die Gesundheit der Menschen wichtiger ist als das Fahren mit veralteten und nicht mit einem Dieselfilter nachgerüsteten Autos, werden wieder erst die Gerichte für die Einhaltung geltenden Rechts sorgen müssen.“

Für Rückfragen:

Jürgen Resch
Bundesgeschäftsführer
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil: 0171 3649170, Fax: 030 2400867-19, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz
Leiter Politik und Presse
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil: 0171 5660577, Tel.: 030 2400867-21, Fax: 030 2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de

Bernd Lehming
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin
Tel.: 030 90252222, E-Mail: bernd.lehming@senguv.berlin.de

Dr. Axel Friedrich
internationaler Verkehrsexperte
Mobil: 0152 29483857, E-Mail: axel.friedrich.berlin@gmail.com

Dr. Remo Klinger
Geulen & Klinger Rechtsanwälte
Schaperstraße 15, 10719 Berlin
Mobil: 0171 2435458, Fax: 030 88472810, E-Mail: klinger@geulen.com

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