Pressemitteilung
Ampel-Regierung verhindert Klimaschutz mit neuem Gebäudeenergiegesetz: Fatale Folgen für Klima- und Verbraucherschutz
Berlin, 5.7.2022: Die heute bekannt gewordene Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) löst Entsetzen bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH) aus. Obwohl die Bundesregierung angekündigt hatte, die energetischen Anforderungen für Neubauten auf das sogenannte Effizienzhaus-55-Niveau (EH55) zu erhöhen, wurde im heutigen Entwurf die Erhöhung der Standards für die Gebäudehülle vollständig gestrichen. Damit gelten völlig veraltete Baustandards weiter. Neubauten stehen so weiterhin im Konflikt mit dem Ziel der Klimaneutralität. Die Überarbeitung des GEG soll noch heute Abend in einer Sondersitzung des Bundestagsauschusses für Klimaschutz und Energie zusammen mit anderen energiepolitischen Vorhaben aus dem Osterpaket beschlossen werden.
Dazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Ich bin fassungslos über die Einigung der Bundesregierung zum Gebäudeenergiegesetz. Obwohl die Klimaziele das zweite Jahr in Folge im Gebäudesektor gerissen werden, ist von der angekündigten Anhebung des Neubau-Standards nicht viel Wirksames für den Klimaschutz übriggeblieben. Ich finde es vollkommen unverständlich, dass Klimaminister Habeck und Bauministerin Geywitz angesichts der aktuellen Energiekrise nicht vehement für eine Anpassung der Gesetzgebung kämpfen, die wirksam Energie spart. Entgegen der öffentlichen Lippenbekenntnisse zeigt der vorliegende Gesetzesentwurf schwarz auf weiß, dass diese Regierung nicht bereit ist, auch nur kleinste Schritte zu machen, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor explodierenden Energiepreisen zu schützen. Offenbar haben die Regierungsparteien nicht verstanden, dass nur mit der Reduktion des Energieverbrauchs das Problem an der Wurzel gepackt wird. Diese Entwicklung wirft einen langen, dunklen Schatten auf die Klimaschutzvorhaben der Ampel-Koalition im Gebäudesektor. Das ist ein Sieg für die Wohnungswirtschaft, die seit Jahren massiv gegen verbesserte Anforderungen der Gebäude lobbyiert.“
Hintergrund:
Etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen fallen im Gebäudebereich an. Bis 2030 müssen die CO2-Emissionen im Gebäudesektor gemäß Klimaschutzgesetz der Bundesregierung von 115 Millionen Tonnen (Stand 2021) auf 67 Millionen Tonnen sinken. Damit müssen noch knapp 50 Millionen Tonnen CO2 in Gebäuden eingespart werden. Das Gebäudeenergiegesetz leistet in der aktuellen Fassung keinen nennenswerten Beitrag für die notwendigen CO2-Reduktionen.
Wegen der langen Investitionszyklen müssen heute errichtete Gebäude bereits den Klimazielen für 2045 entsprechen, sonst müsste zeitnah noch einmal saniert werden, was unnötige Mehrkosten und Ressourcenverbrauch verursacht. Die GEG-Überarbeitung sieht keine Erhöhung der Hüllenanforderungen vor und schreibt damit einen viel zu geringen energetischen Standard fort.
Kontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
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