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Pressemitteilung

Abrisswelle für öffentliche Gebäude droht: Entwurf für Sanierungsplan der Bundesregierung bevorzugt Abriss gegenüber Sanierung

Donnerstag, 04.03.2021

• Entwurf für Effizienzerlass der Bundesregierung ignoriert Klima- und Umweltfolgen von Neubau und Entsorgung

• Deutsche Umwelthilfe fordert: Bundesgebäude müssen nach hohen Effizienzstandards saniert, nicht abgerissen werden

• Betrachtung des gesamten Lebenszyklus muss im Effizienzerlass nachgebessert werden

© Spiber.de/Fotolia

Berlin, 4.3.2021: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt, dass der geplante Gebäudeeffizienzerlass der Bundesregierung zu einer Abrisswelle bei öffentlichen Bundesgebäuden führen kann. Der Erlass soll die längst überfälligen, angemessenen Effizienzanforderungen für den Neubau und die Sanierung öffentlicher Bundesgebäude festschreiben, damit diese zukünftig den Klimazielen entsprechen. Im Erlass fehlt bisher jedoch eine Betrachtung des Lebenszyklus als Voraussetzung für die Entscheidung, ob ein Gebäude saniert oder neu gebaut wird. Aus betriebswirtschaftlicher Perspektive scheint deshalb häufig der Abriss und daran anschließende Neubau die wirtschaftlichere Variante. Die DUH fordert, die Betrachtung des Lebenszyklus als notwendige Voraussetzung im Erlass nachzubessern.

In der Regel ist es am klimafreundlichsten, bestehende Gebäude solange wie möglich zu nutzen. Ein Abriss und Neubau lässt die klimaschädlichen CO2-Emissionen und den Ressourcenverbrauch im Bausektor in die Höhe schnellen. Dabei ist der Effizienzerlass Teil des Klimaschutzprogramms 2030 und wurde von der Bundesregierung als wichtiger Baustein für Emissionsminderungen im Gebäudesektor angekündigt.

Dazu Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die Bundesregierung verantwortet einen unglaublichen Sanierungsstau bei den öffentlichen Gebäuden. Jetzt droht sie mit einer stümperhaften Umsetzung des Effizienzerlasses dafür zu sorgen, dass sich die Situation zusätzlich verschlechtert. Das ökologischste Gebäude ist das Gebäude, das schon da ist. Indem nur die Emissionen aus der Betriebsphase der Gebäude zählen, werden viele Bestandsgebäude schnell zu Altlasten deklassiert und für den Abriss freigegeben. Diese Herangehensweise vernachlässigt völlig die Klima- und Umweltbelastungen, die durch Abriss und Neubauten entstehen. Die Bundesregierung muss den Gebäudeeffizienzerlass schnellstmöglich auf eine ganzheitliche Bewertung von Gebäuden umstellen. Wir dürfen keine Zeit mehr verlieren beim Klimaschutz in öffentlichen Gebäuden.“

Allein der Bausektor mit seinen vor- und nachgelagerten Prozessen trägt zu acht Prozent der deutschen Treibhausgas-Emissionen bei. Auch aus Sicht einer ressourcenschonenden Baupolitik wären Abriss und Neubau genau der falsche Schritt für die Vorbildfunktion von öffentlichen Gebäuden, auf die im Klimaschutzprogramm explizit verwiesen wird. Doch nicht nur die eingesetzten Materialien für den Neubau, auch die Bauabfälle belasten die Ressourcenbilanz des Bausektors enorm. Aktuell machen Bauabfälle über die Hälfte des nationalen Müllaufkommens aus.

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz bei der DUH: „Mit der Abrissbirne lässt sich im Gebäudebereich keine gute Klimapolitik machen. Schon gar nicht, wenn die öffentliche Hand ihrer Vorbildfunktion gerecht werden möchte. Der Erlass blendet Emissionen und Ressourcenverbrauch aus dem gesamten Lebenszyklus aus. Dabei liegen bereits heute etablierte Verfahren für eine ganzheitliche Bewertung von Gebäuden vor. Die Betrachtung des gesamten Gebäude-Lebenszyklus muss auch in weiteren gesetzlichen Regelungen Eingang finden, speziell im Gebäude-Energie-Gesetz und der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Nur so können die enormen Einsparpotenziale in öffentlichen Gebäuden zielgerecht angegangen werden.“

Hintergrund:

Der Gebäudeeffizienzerlass für öffentliche Bundesgebäude ist innerhalb der Ministerien bereits seit dem letzten Jahr in der Abstimmung. Aktuell blockiert das Bundesfinanzministerium noch den endgültigen Beschluss, die Verabschiedung durch das Bundeskabinett wird in wenigen Wochen erwartet. Der Erlass ist Voraussetzung für die Erstellung von Sanierungsfahrplänen für die Bundesliegenschaften.

Links:

Gemeinsamer Aufruf: Den ganzen Lebenszyklus beim Bauen in den Blick nehmen – eine Schlüsselfrage für den Klimaschutz: https://www.duh.de/lebenszyklus-beim-bauen/

Kontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
030 2400867-74, 0170 7686923, metz@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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